Das Recht und die Atombombe

nuclear-weapons-test-67557_640In Zeiten, in denen sich Gesetze immer mehr um die kleinen Dinge im Leben von uns allen kümmern, ist es vielleicht auch ganz interessant, sich einmal einem der unbestreitbaren – Achtung, Wortspiel! – Kernthemen des Rechts zu widmen: Der Atombombe.

Die Vorschriften über Atombomben in deutschen Gesetzen sind dabei eher spärlich. Das mag vielleicht daran liegen, dass sie eher selten für Streit zwischen Normalbürgern führen. Es gibt ja schon keine ausgeprägten Sondervorschriften für den Kauf von Kraftfahrzeugen – dabei kaufen die meisten von uns mindestens genau so viele Autos wie Nuklearwaffen.

So wird eine Atombombe ganz normal nach § 929 BGB übereignet. Denn die Atombombe ist eine bewegliche Sache im Sinne des Gesetzes und damit gelten die Vorschriften über bewegliche Sachen auch für Atombomben. Zur Übereignung müssen sich Veräußerer und Erwerber einig sein, dass das Eigentum an der Atombombe übergehen soll und die muss man auch tatsächlich übergeben werden. Das ist also relativ einfach. „Das Recht und die Atombombe“ weiterlesen

Einführung ins Immissionsschutzrecht (VII) – Repressive Maßnahmen

VI. Repressive Maßnahmen

Wann ist eine Betriebsuntersagung nach § 25 BImSchG möglich?

Eine Untersagung ist möglich, wenn einer vollziehbaren Anordnung nicht Folge geleistet wird (Abs. 1) oder wenn besonders schwere Gefahren drohen (Abs. 2).

Ist eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit auch aus immissionsschutzrechtlichen Gründen möglich?

Ja, § 35 GewO ist neben den §§ 22 bis 25 BImSchG voll anwendbar. Lediglich im Bereich der genehmigungsbedürftigen Anlagen ist § 20 Abs. 3 vorrangig und bildet einen eigenen Untersagungstatbestand.

Wann können die Nachbarn einen Anspruch auf Einschreiten gegen eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage haben?

Dazu muss, wie immer, eine nachbarschützende Norm vorliegen. Solche sind § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, nicht jedoch Nr. 3.

Die Frage, ob das Ermessen der Behörde auf null reduziert ist, ist anhand der betroffenen Rechtsgüter abzuwägen. „Einführung ins Immissionsschutzrecht (VII) – Repressive Maßnahmen“ weiterlesen

Die Verfassung des Vereinigten Königreichs

flag-2292674_640Man hört häufig die Theorie, Großbritannien, genauer gesagt: das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, habe keine Verfassung.

Dabei stellen sich jedem Juristen die Nackenhaare auf. Denn jeder Staat hat eine Verfassung. Als „Verfassung“ bezeichnet man im Grunde nur den politischen Zustand eines Landes, also die Frage, wie es „verfasst“ ist. Diese Verfassung existiert ganz einfach, sie muss nicht etwa niedergeschrieben sein. So hat auch eine absolutistische Monarchie eine Verfassung, auch wenn sie nur aus dem Kernsatz „Der König darf alles“ bestehen mag.

Keine einheitliche, geschriebene Verfassung

Richtig ist, dass das Vereinigte Königreich keine geschriebene Verfassung (Grundgesetz) besitzt. Und es gibt auch keine Rechtsnormen, die wie eine Verfassung über den „normalen“ Gesetzen stehen. Es gibt einzelne Parlamentsgesetze, die Verfassungsrecht beinhalten. Die Institutionen des britischen Verfassungslebens sind auch nicht alle gesetzlich definiert, sondern werden häufig nur unvollständig geregelt. Man muss über ein fundiertes Wissen bzgl. des Gewohnheits- und Richterrechts verfügen, um die komplette Verfassungsordnung überblicken zu können. „Die Verfassung des Vereinigten Königreichs“ weiterlesen

Bundesverfassungsgericht: Gesetzgeber darf keine Steuer „erfinden“

Der Bundesgesetzgeber darf nicht einfach eine neue Steuerart aus dem Hut zaubern. Erhoben werden dürfen nur Steuern, die in den Art. 105 und 106 GG vorgesehen sind. Diesen Grundsatz, der bisher in der Literatur hoch umstritten war, hat das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt. In seiner gerade erst veröffentlichten Entscheidung hat es daher die Kernbrennstoffsteuer, die Betreiber von Atomkraftwerken seit einigen Jahren zahlen mussten, aufgehoben.

Mehr dazu auf urteilsbesprechungen.de: BVerfG, Beschluss vom 13. April 2017, 2 BvL 6/13.

Einführung ins Immissionsschutzrecht (VI) – Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

V. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

Was sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen?

Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind solche, die nicht nach § 1 der 4. BImSchV der Genehmigungspflicht unterliegen; andere Genehmigungspflichten, z.B. nach Baurecht, sind dagegen unerheblich. Es muss sich aber auch hier um Anlagen im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG handeln.

Welche Pflichten hat der Betreiber einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage?

Die Pflichten bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen richten sich nach den §§ 22 und 23 BImSchG. Auch insoweit ist der Betreiber verpflichtet, die Emission in einem möglichst geringen Rahmen zu halten.

Wann müssen schädliche Umwelteinwirkungen nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen verhindert werden?

Nur, dann wenn sie ein Mindestmaß überschreiten, also konkrete Gefahren für Mensch oder Umwelt drohen. Ob diese nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, ist nicht relevant. Ggf. muss der Betrieb dann stillgelegt werden. „Einführung ins Immissionsschutzrecht (VI) – Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“ weiterlesen

Schule behält Handy über das Wochenende

call-877958_640Ein Berliner Schüler hatte sein Mobiltelephon im Unterricht benutzt. Der Lehrer zog das Handy daraufhin ein und gab es erst am nächsten Schultag, einem Montag heraus. Daraufhin klagten der Schüler und seine Eltern gegen die Einbehaltung des Geräts über das Wochenende. Das Verwaltungsgericht Berlin (4. April 2017, Az. VG 3 K 797.15) hat diese Klage als unzulässig abgewiesen.

Daraufhin haben zahlreiche Medien behauptet, das Gericht habe entschieden, dass die Einziehung des Handys rechtmäßig gewesen sei. Das stimmt aber in dieser Form nicht:

Warum wurde die Klage abgewiesen?

Abweisungsgrund war die Unzulässigkeit der Klage. Da das Handy längst zurückgegeben wurde, handelt es sich um eine erledigte Angelegenheit. Der Kläger hat von einem solchen Urteil grundsätzlich nichts mehr, sondern nur noch die Genugtuung, im Recht gewesen zu sein. Darum sind solche Klagen (je nach Konstellation als allgemeine Feststellungsklage oder als Fortsetzungsfeststellungsklage bezeichnet) nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig. Das wäre zum Beispiel bei Wiederholungsgefahr (hier nicht gegeben, weil der Schüler mittlerweile die Schule gewechselt hat) oder bei einem schweren Grundrechtseingriff (hier nach Ansicht des Gerichts nicht gegeben) der Fall. „Schule behält Handy über das Wochenende“ weiterlesen

Einführung ins Immissionsschutzrecht (V) – Formelle Verfahrensvorschriften

IV. Formelle Verfahrensvorschriften

Wie muss die Bekanntmachung und Auslegung der Verfahrensunterlagen erfolgen?

Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 BImSchG und §§ 9 und 10 der 9. BImSchV: Sie hat im Amtsblatt sowie auf andere Weise (Internet, Tageszeitungen) zu erfolgen. Inhaltlich muss insbesondere Art und Umfang der geplanten Anlage mitgeteilt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1, § 3 der 9. BImSchV).

Wer kann Einwendungen erheben?

Einwendungsbefugt ist grundsätzlich jeder, der innerhalb der Einwendungsfrist des § 10 Abs. 3 Satz 4 BImSchG Einwendungen erhebt. Eine persönliche Betroffenheit, z.B. als Nachbar, ist nicht notwendig. Die Einwendung muss jedoch substantiiert und tatsachenbezogen sein und darlegen, welches Rechtsgut oder welches Interesse der Allgemeinheit betroffen ist.

Wie werden verspätete Einwendungen behandelt?

Erfolgen Einwendungen nach der Einwendungsfrist, also mehr als zwei Wochen nach Ende der Auslegung, so sind sie formell präkludiert. Die Genehmigungsbehörde muss sie also nicht mehr erörtern, kann dies aber. In die Entscheidung sind sie aber einzubeziehen, da hier eine umfassende materielle Prüfung erfolgt. „Einführung ins Immissionsschutzrecht (V) – Formelle Verfahrensvorschriften“ weiterlesen

Einführung ins Immissionsschutzrecht (IV) – Genehmigung, Teil 2

Kann das Baurecht einen höheren Schutz vor Einwirkungen vermitteln als das Immissionsschutzrecht?

Nein, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG formuliert eine spezielle Ausformung des Rücksichtnahmegebots. Ist danach eine Einwirkung zu dulden, so gilt dies auch für das Baurecht.

Welche Schutzrichtung hat das Vorsorgegebot (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)?

Das Vorsorgegebot stellt auf die potentielle Schädlichkeit von Immissionen ab. Die Eingriffsschwelle ist damit deutlich niedriger. Zudem rücken auch die Emissionen in den Vordergrund.

Erlaubt das Vorsorgegebot auch Eingriffe unterhalb der Grenzwerte?

Ja, sofern diese verhältnismäßig sind, also der wirtschaftliche und technische Aufwand nicht überproportional zum erreichten Umweltvorteil stehen. „Einführung ins Immissionsschutzrecht (IV) – Genehmigung, Teil 2“ weiterlesen

Einführung ins Immissionsschutzrecht (III) – Genehmigung, Teil 1

III. Genehmigung

Welche Genehmigungsverfahren gibt es im Immissionsschutzrecht?

Es gibt das förmliche Verfahren des § 10 BImSchG und das vereinfachte Verfahren nach § 19.

Beim vereinfachten Verfahren werden die in § 19 Abs. 2 genannten Vorschriften nicht geprüft. Diese beziehen sich insbesondere auf die Beteiligung dritter Personen und deren Abwehransprüche.

Wann ist das förmliche und wann das vereinfachte Verfahren anwendbar?

Welches der beiden Verfahren anwendbar ist, entscheidet sich nach § 2 Abs. 1 der 4. BImSchV, der wiederum auf Spalte c des Anhangs 1 verweist. Das vereinfachte Verfahren ist demnach nur einschlägig, wenn alle Teile der Anlage den Vermerk „V“ tragen und sie zudem keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf.

Allerdings kann sich der Träger des Vorhabens gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG auch für das förmliche Verfahren entscheiden, wenn ihm das an sich einschlägige vereinfachte Verfahren nicht genug Rechtssicherheit bietet. „Einführung ins Immissionsschutzrecht (III) – Genehmigung, Teil 1“ weiterlesen

Die Top Ten für den April 2017

car-accident-2165210_640Auf urteilsbesprechungen.de ging es um eine Gerichtsentscheidung, die sich um die Rechtswirkungen des Katasters dreht. Anhand dessen wurden Grundbuch, Kataster und ihr Zusammenhang erläutert.

Bei Verkehrsunfällen bietet die Versicherung des Gegners oft die Abwicklung an. Ob das eine gute Idee ist, führt verkehrsrecht-faq.de aus.

Die soziale Auswahl ist bei arbeitsrechtlichen Kündigungen bedeutend. Aber was ist hier zu beachten? „Die Top Ten für den April 2017“ weiterlesen