Wer heute nicht gerade in einem antarktischen Funkloch gestrandet war, hat mitbekommen, dass der Bundestag ein Gesetz beschlossen hat, wonach auch Menschen gleichen Geschlechts zukünftig heiraten können. Wenn man die Art und Weise, wie diese Abstimmung orchestriert wurde, näher betrachtet, dann kann das aber eigentlich nur ein perfider Plan von Gegnern der Homosexuellen-Ehe sein.
Alle alle?
Allein die schlagwortartige Bezeichnung ist eine Zumutung. „Ehe für alle“? Sind Menschen, die sich dem gleichen Geschlecht zugetan fühlen, erst dann umfasst, wenn wirklich „alle“ heiraten dürfen? So, als wäre das alles ein Ausfluss von Beliebigkeit und Werteverlust, von Sodom und Gomorrha.
Wortwahl
Auch hätte man wunderbar alle die ins Boot holen können, die keine Bedenken dagegen haben, wenn homosexuelle Partnerschaften gleichberechtigt werden. Dafür wäre die Bezeichnung „Ehe“ aber nicht notwendig gewesen. Denn sie stößt alle zurück, für die diese Institution eine ausschließlich traditionelle Bedeutung hat. Und eine weniger sperrige Bezeichnung als „eingetragene Lebenspartenerschaft“ unter gleichzeitiger Beseitigung sogar der letzten Schlechterstellungen gegenüber der Ehe hätte es da auch noch gegeben. „„Ehe für alle“ – ein Bärendienst“ weiterlesen
Das deutsche Betäubungsmittelgesetz regelt nicht nur die Strafbarkeit von Drogenvergehen, sondern sieht auch einige Sonderregelungen bei Verurteilungen auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit vor. Diese bevorzugen Abhängige gegenüber sonstigen Straftätern ganz erheblich.
Das deutsche Betäubungsmittelgesetz regelt nicht nur die Strafbarkeit von Drogenvergehen, sondern sieht auch einige Sonderregelungen bei Verurteilungen auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit vor. Diese bevorzugen Abhängige gegenüber sonstigen Straftätern ganz erheblich.
Eine junge Frau hat das getan, wovon viele Bayern insgeheim träumen: Sie hat den Eintrag der deutschen Staatsbürgerschaft auf ihrem Personalausweis mit dem Vermerk „Bayern“ überklebt. Auf Facebook hat sie dafür sehr viel Zuspruch, aber auch einige warnende Hinweise bezüglich der Legalität dieses Aufklebers bekommen. So verständlich dieser Akt aus bayerisch-regionalistischer Sicht ist, stellt sich aus bundesdeutsch-bürokratischer Sicht natürlich sofort die Frage: Darf man das?
In Zeiten, in denen sich Gesetze immer mehr um die kleinen Dinge im Leben von uns allen kümmern, ist es vielleicht auch ganz interessant, sich einmal einem der unbestreitbaren – Achtung, Wortspiel! – Kernthemen des Rechts zu widmen: Der Atombombe.
Man hört häufig die Theorie, Großbritannien, genauer gesagt: das