Ein bemerkenswert lebensnahes Urteil hat der BGH (Urteil vom 24. Januar 2014, III ZR 98/12) zur heutigen Bedeutung des Internets gefällt:
Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer, jedenfalls vor dem hier maßgeblichen Jahreswechsel 2008/2009 beginnender Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist und bei dem sich eine Funktionsstörung als solche auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt. Das Internet stellt weltweit umfassende Informationen in Form von Text-, Bild-, Video- und Audiodateien zur Verfügung. „Das Internet als Teil des Lebens“ weiterlesen
Nach klassischer Völkerrechtslehre besteht ein Staat aus Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Nur, wenn diese drei Elemente vorhanden sind, kann man von einem Staat sprechen. Diese „Drei-Elemente-Lehre“ geht auf den großen Staatsrechtler Georg Jellinek zurück.