Buchbesprechung: Politische Parteien verwalten und gestalten. Praxisrelevantes Überblickswissen für Parteigründer, Amtsträger und Mitglieder

Das Parteienrecht führt ein ziemlich ambivalentes Dasein: Zum einen gehört es zum Staatsrecht, also zum erweiterten Kreis der Verfassungsrechts. Ohne demokratische Parteistrukturen gibt es keine demokratischen Wahlkandidaturen (auch, wenn die Parteien heute nicht mehr nur als Wahlvorbereitungsorganisationen angesehen werden) und damit in letzter Konsequenz auch keine demokratischen Wahlen. Trotz dieser immensen Bedeutung führen die Parteien in der Rechtswissenschaft ein Schattendasein. Literatur und Ratgeber zu Vereinen gibt es en masse (weil es eben auch Verein en masse gibt und daher die Zahl der Abnehmer entsprechend groß ist), aber die vereinsrechtlichen Grundsätze lassen sich in vieler Hinsicht nicht auf Parteien übertragen und gerade in der staatspolitischen Bedeutung der Parteien ist das Vereinsrecht ziemlich uninteressant.

Die parteienrechtliche Literatur wurde nun durch ein Buch des Fachverlags Vepowar (Verlag für Politik, Wahlen und Recht) bereichert: Mit „Politische Parteien verwalten und gestalten. Praxisrelevantes Überblickswissen für Parteigründer, Amtsträger und Mitglieder“ von Markus Mayer, Jürgen Carstensen, Sophie Lengerich und Gerd Lang-Müller ist ein in zweierlei Weise herausragendes Werk gelungen. Herausragend, weil es sehr unkonventionell geschrieben ist, und herausragend, weil es konsequent in die bedeutsamen Nischenfragen geht, die von den bisherigen Standardwerken wenig behandelt werden. „Buchbesprechung: Politische Parteien verwalten und gestalten. Praxisrelevantes Überblickswissen für Parteigründer, Amtsträger und Mitglieder“ weiterlesen

Das Internet als Teil des Lebens

Ein bemerkenswert lebensnahes Urteil hat der BGH (Urteil vom 24. Januar 2014, III ZR 98/12) zur heutigen Bedeutung des Internets gefällt:

Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer, jedenfalls vor dem hier maßgeblichen Jahreswechsel 2008/2009 beginnender Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist und bei dem sich eine Funktionsstörung als solche auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt. Das Internet stellt weltweit umfassende Informationen in Form von Text-, Bild-, Video- und Audiodateien zur Verfügung. „Das Internet als Teil des Lebens“ weiterlesen

Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt – die Staatlichkeits-Trias

flags-69190_1920Nach klassischer Völkerrechtslehre besteht ein Staat aus Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Nur, wenn diese drei Elemente vorhanden sind, kann man von einem Staat sprechen. Diese „Drei-Elemente-Lehre“ geht auf den großen Staatsrechtler Georg Jellinek zurück.

Staatsvolk sind die dauerhaften Bewohner des Landes, Staatsgebiet ist seine geographische Ausdehnung auf der Erdoberfläche und Staatsgewalt ist die Autorität, die offizielle Stellen aufgrund von Gesetzen ausüben. „Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt – die Staatlichkeits-Trias“ weiterlesen

Argument 861

Auch in den USA gibt es Bürger, die eher ungern Steuern zahlen. Aber neben den üblichen Abschreibungs-, Anrechnungs- und anderen Steuersparmodellen gibt es auch noch die sogenannten „tax protestors“. Diese versuchen nicht, innerhalb des bestehenden Rechts die möglichst günstigste Steuergestaltung für sich herauszuholen, sondern gehen von der Ungültigkeit von Steuergesetzen aus oder davon, dass diese einen völlig anderen Inhalt haben als der Gesetzgeber, sämtliche Juristen und die Rechtsprechung meinen.

Und weil wir hier desöfteren schlechte juristische Argumentation beleuchten, widmen wir uns auch dieser Diskussion in der gebotenen kurzen Weise. Heute soll es um eine ganz spezielle These gehen, das sogenannte Argument 861. „Argument 861“ weiterlesen

Der Zweifel als Wegbegleiter

Es ist nicht einfach, sich einzugestehen, dass man einem Irrtum aufgesessen ist.

Das äußerte vor kurzem ein Kollege über eine Auseinandersetzung mit – zugegebenermaßen ziemlich logikresistenten – Diskussionspartnern. Diese Aussage hat mich zum Nachdenken gebracht. Ja, es mag sein, dass in diesem Fall das Eingestehen des eigenen Irrtums schmerzlich ist. Aber gilt das immer?

Mein Ergebnis ist, dass vielmehr das Gegenteil der Fall ist bzw. sein sollte. Der Zweifel an der eigenen Erkenntnis ist Teil jedes wissenschaftlichen Strebens nach Erkenntnis, gerade in der Juristerei. „Der Zweifel als Wegbegleiter“ weiterlesen

Fahrradfahrverbot

Dass man den Auto- oder Motorrad-Führerschein verlieren kann, ist bekannt. Aber dass einem auch der Fahrrad-Führerschein abgenommen werden kann, wissen wohl die wenigsten Bürger – schon allein, weil es ja keinen Fahrrad-Führerschein gibt. Aber auch das Fahren eines Rads kann von der Verwaltungsbehörde untersagt werden. Das ist zwar kein Entzug der Fahrerlaubnis, da man dafür keine Erlaubnis braucht. Und es ist kein Fahrverbot im eigentlichen Sinne, wie man es für einen, zwei oder drei Monate beim Pkw kennt. Es ist vielmehr eine behördliche Maßnahme eigener Art. „Fahrradfahrverbot“ weiterlesen

Sind Juristen Betrüger?

Ein Artikel aus der Zeitung „Die Zeit“ aus dem Jahr 1990, der gerade seinen Weg in die sozialen Netzwerke gefunden hat, wirft die Frage auf, ob Juristen Betrüger sind. Hintergrund dieses doch recht einschneidenden Verdachts ist die Tatsache, dass angeblich 70 % der juristischen Absolventen ihre Examenshausarbeit nicht selbstständig (oder nicht einmal selbst) angefertigt hatten. Auch, wenn dieser Bericht schon fast ein Vierteljahrhundert alt ist, hat er doch in Zeiten ständig neuer Plagiatsvorwürfe eine erstaunliche Aktualität. „Sind Juristen Betrüger?“ weiterlesen

Mietminderung bei Katzenbesuch

Das Amtsgericht Potsdam hat einen Anspruch auf Mietminderung um 10 % anerkannt, wenn eine Nachbarskatze wiederholt in die Wohnung eindringt. Zur üblichen Wohnungsnutzung gehöre es, auch die Fenster sowie die Terrassentür offen lassen zu können.

Eine kurze Bewertung finden Sie auf unserer Partnerseite vermieter-notruf.de.

Wenn’s den Falschen trifft

Irrtumsfälle sind das Salz in der Suppe einer guten Strafrechtsklausur. Wenn sich der Täter fälschlich Tatsachen vorstellt, die in Wirklichkeit nicht gegeben sind, hat dies Einfluss auf seinen Tatvorsatz und damit auch auf seine Strafbarkeit. In der Praxis kommen zwar zumindest die typischen Klausurkonstellationen äußerst selten vor, aber diese sind ideal geeignet, um das Verständnis der Studenten für die Grundlagen des Strafrechts zu prüfen.

Für die folgenden Beispiele nehmen wir jeweils an, dass der Täter T das Opfer O töten will. „Wenn’s den Falschen trifft“ weiterlesen

„Bullen raus aus der Versammlung!“

Dieser Satz hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) 250 Euro gekostet. Nicht, weil sich ein Polizist wegen dieser etwas despektierlichen Bezeichnung beleidigt gefühlt hätte. Es ging vielmehr um die Art und Weise, wie der Satz gefallen ist: Durch ein Megaphon bei einer Demonstration.

Eine Demonstration ist eine Versammlung, die durch die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) geschützt ist. Für Versammlungen braucht man grundsätzlich keine Erlaubnis. Das Versammlungsgesetz des Freistaats Bayern sieht lediglich vor, dass man die Versammlung anmelden muss (Art. 13 VersG). Man teilt also spätestens 48 Stunden vor Beginn der Versammlung der zuständigen Behörde (Landkreis oder Kreisfreie Stadt) mit, was man vor hat. Man muss nun keine Antwort und erst keine Genehmigung der Behörde abwarten, man hat damit seiner Pflicht vollauf Genüge getan. „„Bullen raus aus der Versammlung!““ weiterlesen