Die Frage des jeweils für Zustellungen im Verwaltungsrecht anwendbaren Gesetzes ist höchst unübersichtlich und nicht immer einfach zu klären. Insgesamt muss man sagen, dass diese Vorschriften aber relativ wenig praktische Bedeutung besitzen, da fast alle Behörden – aufgrund ihrer Erfahrung beim Erlassen zahlreicher Bescheide – korrekt zustellen. Und sogar, wenn der Bürger Formfehler geltend machen kann, nützt ihm dies in aller Regel nicht viel, da der Verwaltungsakt dann eben inhaltlich identisch und formell korrigiert erneut erlassen wird. Insofern ist es meist deutlich produktiver, gegen den Inhalt einer behördlichen Verfügung vorzugehen.
Category: Verwaltungsrecht
Abschleppen von Falschparkern: Das Münchner Modell
Abschleppen vom Schreibtisch aus: Das Münchner Modell ist nicht unumstritten, aber mittlerweile auch über die Landeshauptstadt hinaus gängige Praxis. Polizeirechtlich ist es aber wohl unangreifbar.
http://bayerisches-polizeirecht.de/2015/12/das-abschleppen-von-falschparkern-i-grundlagen/
Anmerkungen zu BayVGH, 11.11.2013, 4 B 13.1135 (Zulassung zum Augsburger Christkindlesmarkt)
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof musste sich damit auseinandersetzen, ob die Nichtzulassung eines Crepes-Stands auf dem Augsburger Christkindlesmarkt rechtswidrig war. Er entschied, dass aus dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr auch eine gerichtliche Entscheidung über mittlerweile nicht mehr aktuelle Vergabekriterien verlangt werden könne. In der Sache sah das Gericht die Rechtswidrigkeit schon darin begründet, dass das Verfahren nicht transparent durchgeführt wurde, da nicht ersichtlich war, welche Erkenntnisse die Verwaltung zugrunde gelegt hatte.
Die komplette Urteilsbesprechung finden Sie auf unsere Partnerseite www.bayerisches-kommunalrecht.de.
BayVGH, 11.11.2013, 4 B 13.1135
Heute ein weihnachtliches Urteil – es ging um die Zulassung als Standbetreiber zum Augsburger Christkindlesmarkt. Eine ausführliche Besprechung erfolgt morgen.
Leitsatz:
1. Die Beurteilung von Bewerbungen um Standplätze auf einem Weihnachtsmarkt beruht nicht mehr auf einer hinreichenden objektiven Tatsachenbasis, wenn bei der Bewerberauswahl nicht nur auf Angaben in den Bewerbungen, sondern in erheblichem Umfang auch auf Verwaltungswissen eines Behördenmitarbeiters zurückgegriffen wird, das in Bezug auf den künftigen Weihnachtsmarkt weder verifiziert noch in den Akten dokumentiert ist. (amtlicher Leitsatz) „BayVGH, 11.11.2013, 4 B 13.1135“ weiterlesen
„Klausuren müssen keinen doppelten Boden haben“
Wir haben ein Interview mit Gerd Lang-Müller, dem Autor der „Faktenwissen“-Bücher, über seine beiden ersten Werke zum Baurecht und zum Allgemeinen Teil des BGB geführt. Das Konzept dieser Lernhilfe ist, dass sie keine Lehrbücher sein wollen, sondern vielmehr die richtigen Antworten für entscheidende Klausursituationen trainieren sollen.
Herr Lang-Müller, Ihre ersten beiden „Faktenwissen“-Bücher bezeichnen Sie ausdrücklich als „keine Lehrbücher“. Wie kommt das?
Weil es einfach keine Lehrbücher sind. Lehrbücher, die dem Studenten das Wissen in aller Ausführlichkeit von Grund auf vermitteln, gibt es schon genug – in allen Qualitätsstufen und in allen Preisklassen. Diesen Markt wollte ich nicht auch noch bereichern. „„Klausuren müssen keinen doppelten Boden haben““ weiterlesen
Die Vermieterpflichten im neuen Melderecht
Seit heute gilt ein neues Melderecht, das sich in erster Linie aus dem Bundes-Meldegesetz und nicht mehr aus den Landesmeldegesetzen ergibt. Ein wesentlicher Teil der Neuregelung ist die Einführung besonderer Vermieterpflichten für die korrekte Anmeldung der Mieter.
Nicht zutreffend ist allerdings die Befürchtung, der Vermieter habe eine Pflicht, für die korrekte Anmeldung des Mieters zu sorgen. Teilweise wurde sogar gemunkelt, man mache sich „strafbar“, wenn man dies versäume. Tatsächlich beschränken sich die Aufgaben des Vermieters (und jedes anderen „Wohnungsgebers“) auf die Mitwirkung gemäß § 19: „Die Vermieterpflichten im neuen Melderecht“ weiterlesen
Das Baurecht privatisieren! (II)
Im letzten Beitrag haben wir dargestellt, wie aus dem bisherigen staatslastigen Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben, in dem konkrete nachbarliche Interessen allenfalls ein Nebenaspekt sind, ein Rechtsverhältnis werden könnte, in dem mündige Bürger ihre Rechte selbstständig wahren können. Damit würden die Eigentumsrechte der Betroffenen zielgenauer und effektiver gegeneinander abgewogen und wären weniger behördlicher Willkür ausgesetzt.
Heute wollen wir uns ansehen, wie ein derartiges Vorhaben gesetzlich geregelt werden könnte. Dabei müssen wir uns den bisherigen Unterschied zwischen Landesbauordnung und Bundesbaugesetzbuch einfach wegdenken – warum das Grundgesetz dem Bund in dieser zutiefst lokalen Sache überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz zubilligt, ist ohnehin nicht verständlich. „Das Baurecht privatisieren! (II)“ weiterlesen
Das Baurecht privatisieren! (I)
Heute lesen Sie erstmals seit längerer Zeit wieder einen rechtspolitischen Text. Es handelt sich dabei um einen sehr konkreten Vorschlag zur Liberalisierung des Baurechts im Innenbereich.
Der Innenbereich ist der Teil einer Gemeinde, der im Zusammenhang bebaut ist. Dort stehen die Häuser im Prinzip unmittelbar nebeneinander, egal, ob es sich nun um ein Wohn- oder Gewerbegebiet handelt. Das Gegenteil dazu ist der Außenbereich, also im Wesentlichen Wald und Wiese. Das Baurecht geht davon aus, dass im Außenbereich grundsätzlich nicht gebaut werden soll, im Innenbereich dagegen schon. Der Innenbereich ist daher häufig mit Bebauungsplänen „durchgeplant“, die den Grundstückseigentümern einerseits erlauben, zu bauen, ihnen andererseits aber auch Grenzen dafür auferlegen, wie, wo, was und wie viel sie bauen dürfen. „Das Baurecht privatisieren! (I)“ weiterlesen
Die Zwangseinmietung von Asylbewerbern
Im Zuge der steigenden Zahl von Asylsuchenden in Deutschland wurde immer wieder die Möglichkeit einer zwangsweisen Unterbringung in Privatwohnungen diskutiert. Dieser Artikel soll aufzeigen, inwieweit dies derzeit in Bayern möglich ist und welche Folgen dies im Einzelfall hätte.
Einweisungen von Personen in fremde Wohnungen haben wenig mit Asylbewerbern zu tun. Der Standardfall einer solchen Maßnahme ist die Wiedereinweisung eines gekündigten und häufig bereits geräumten Mieters in seine bisherige Wohnung. Dies kommt – wie ein Blick auf die Rechtsprechung zeigt – nicht massenhaft, aber doch immer wieder vor. „Die Zwangseinmietung von Asylbewerbern“ weiterlesen
Die Sachurteilsvoraussetzungen einer verwaltungsgerichtlichen Klage
Heute wollen wir auf die sogenannten Sachurteilsvoraussetzungen von Klagen im Verwaltungsrecht eingehen. Dieser sperrige Begriff erklärt sich daraus, dass die Verwaltungsgerichte in der Sache nur über Klagen urteilen dürfen, für die der Verwaltungsrechtsweg auch tatsächlich eröffnet ist. Eine „falsch adressierte“ Klage ist aber nicht unzulässig, sondern wird nur an das richtige Gericht verwiesen. Das gleiche gilt für die Frage, ob das angegangene Gericht auch instanziell und örtlich zuständig ist. Daher fasst man die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die Gerichtszuständigkeit und die „echten“ Zulässigkeitsvoraussetzungen als „Sachurteilsvoraussetzungen“ zusammen.
I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg (§ 40 I 1 VwGO)
Zunächst muss der Verwaltungsrechtsweg gegeben sein. „Die Sachurteilsvoraussetzungen einer verwaltungsgerichtlichen Klage“ weiterlesen