Ich hab Ihren Artikel schon gelesen…

Gelegentlich korrigiere ich immer noch Klausuren im juristischen Universitätsbetrieb. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen ist es ganz interessant, die heutigen Anforderungen in der Juristenausbildung mitzuverfolgen. Zum anderen wird die Tätigkeit natürlich auch – nicht wirklich fürstlich – bezahlt.

Und schließlich bin ich ja auch als Anwalt im Rahmen der Prüfungsanfechtung tätig. Da schadet es sicher nicht, wenn man auch die Sicht des Korrektors aus eigener Erfahrung kennt und sie so im Rahmen des Mandats nachvollziehen und ggf. kritisieren kann.

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Bundesverfassungsgerichtsurteil: NPD nicht verboten, Stadthalle reloaded

town-home-270912_640Das heutige Bundesverfassungsgerichtsurteil zum NPD-Verbot könnte neue Probleme in sogenannten „Stadthallenfällen“ schaffen. Dass eine Partei vom zuständigen Gericht für „an sich verfassungswidrig“ erklärt, aber nicht verboten wurde, ist eine neue Konstellation im öffentlichen Recht. Künftige Generationen von Studenten un Examenskandidaten werden damit sicherlich bald konfrontiert werden.

Die Stadt S besitzt eine Stadthalle, die regelmäßig für verschiedene kulturelle, soziale und politische Zwecke genutzt wird. Als die Partei P die Stadthalle für ihren Landesparteitag anmieten will, lehnt der Bürgermeister B dies jedoch ab. Zwar sei die Halle zum vorgesehenen Datum noch frei. Da die P-Partei jedoch verfassungswidrig sei, komme eine Vermietung keinesfalls in Frage.

So ähnlich beginnen jedes Semester unzählige Universitäts- und Examensklausuren im juristischen Studium. Dieses absolute Standardproblem des öffentlichen Rechts darf keinem Studenten oder gar Examenskandidaten fremd sein. „Bundesverfassungsgerichtsurteil: NPD nicht verboten, Stadthalle reloaded“ weiterlesen

Prüfungsanfechtung: Erfolgsquoten im bayerischen juristischen Staatsexamen

Nachdem wir vor Kurzem häufige Fragen zur Prüfungsanfechtung beantwortet haben, nun ein Nachtrag zu den Aussichten der Anfechtung. Die Jahresberichte des bayerischen Landesjustizprüfungsamts geben sehr detailliert Auskunft über die Nachprüfungsverfahren sowie über die verwaltungsgerichtlichen Prozesse. Die Zahlen beziehen sich jeweils auf das Erste und das Zweite Juristische Staatsexamen in Bayern, von denen jeweils zwei Durchgänge pro Jahr veranstaltet werden.

Nachprüfungsverfahren

Das Nachprüfungsverfahren ist eine neben der gerichtlichen Anfechtung stehende Maßnahme der Selbstkontrolle der Korrektoren (Remonstration). Der Prüfling reicht dabei eine „konkret und nachvollziehbar begründete“ Remonstrationsschrift ein. Aufgrund dieser bewertet der Prüfer die Arbeit erneut und muss dabei auf die Kritikpunkte des Kandidaten eingehen. „Prüfungsanfechtung: Erfolgsquoten im bayerischen juristischen Staatsexamen“ weiterlesen

Häufige Fragen zur Prüfungsanfechtung

woman-1006102_1280Prüfungsanfechtungen sind schwierig und erfordern eine sehr zielgerichtete Klagebegründung. Allgemeines Vorbringen, die Note sei nicht angemessen, führt niemals zum Erfolg. Vielmehr müssen dem Prüfer tatsächliche Bewertungsfehler nachgewiesen werden.

Am Ende eines Studiums steht in vielen Studiengängen auch heute noch eine alles entscheidende Prüfung. Diese muss bestanden werden, um das Studium erfolgreich abzuschließen, in manchen Fächern entscheidet sie ohne Berücksichtigung der Leistungen während des Studiums sogar ganz allein über die erreichte Note und die Berufsaussichten.

Fallen die Noten nicht so gut aus wie erhofft, fällt man durch die Prüfung oder – der Super-GAU – wird das Examen im letzten möglichen Versuch endgültig nicht bestanden, möchte man die Bewertung natürlich irgendwie anfechten. Heute beantworten wir einige Fragen dazu. „Häufige Fragen zur Prüfungsanfechtung“ weiterlesen

„Klausuren müssen keinen doppelten Boden haben“

Wir haben ein Interview mit Gerd Lang-Müller, dem Autor der „Faktenwissen“-Bücher, über seine beiden ersten Werke zum Baurecht und zum Allgemeinen Teil des BGB geführt. Das Konzept dieser Lernhilfe ist, dass sie keine Lehrbücher sein wollen, sondern vielmehr die richtigen Antworten für entscheidende Klausursituationen trainieren sollen.

Herr Lang-Müller, Ihre ersten beiden „Faktenwissen“-Bücher bezeichnen Sie ausdrücklich als „keine Lehrbücher“. Wie kommt das?

Weil es einfach keine Lehrbücher sind. Lehrbücher, die dem Studenten das Wissen in aller Ausführlichkeit von Grund auf vermitteln, gibt es schon genug – in allen Qualitätsstufen und in allen Preisklassen. Diesen Markt wollte ich nicht auch noch bereichern. „„Klausuren müssen keinen doppelten Boden haben““ weiterlesen

Buchvorstellung: Jura-Klausuren richtig schreiben

Bücher über die richtige Klausurtechnik in juristischen Prüfungen gibt es viele. Leider kranken die meisten daran, dass sie eine weitschweifige Theorie zur Wissenschaft hinter dem Klausurschreiben an sich ausarbeiten, die der Student in der Klausursituation ohnehin nicht abrufen und anwenden kann.

Tipps vom Korrektor

Das neue Werk Jura-Klausuren richtig schreiben“ von Joachim Kern, das jetzt im renommierten Fachverlag Vepowar erschienen ist, stellt die Klausurschreibkunst vom Kopf auf die Füße. Statt langatmiger Diskussion auf der Meta-Ebene hilft dieses Buch den Studenten, ganz einfach das zu schreiben, was der Korrektor hören will. Als roter Faden zieht sich die Frage durch das Buch, was verlangt wird und wofür der Prüfer die Noten vergibt. „Buchvorstellung: Jura-Klausuren richtig schreiben“ weiterlesen