Mit dieser Serie wollen wir einen Überblick über das bayerische Polizei- und Sicherheitsrecht geben. Dieses Rechtsgebiet ist für jeden Bürger von gewissem Interesse, denn er kann jederzeit in Kontakt mit Polizeikräften geraten – in aller Regel unfreiwillig. Und während die meisten Begegnungen mit der Polizei nicht weiter tragisch sind, kann es auch zu ganz erheblichen Grundrechtseingriffen kommen. Daher ist es wichtig, zu wissen, warum, wie und gegen wen die Polizei überhaupt handeln darf.
Wir werden uns dabei vor allem mit folgenden Gesetzen beschäftigen:
- Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei
(Polizeiaufgabengesetz, PAG) - Gesetz über die Organisation der Bayerischen Staatlichen Polizei
(Polizeiorganisationsgesetz, POG) - Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht
auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
(Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG)
Vielleicht kennen Sie das auch: Sie schreiben einen Beitrag oder einen Kommentar auf Facebook, in Online-Foren oder in Blogs und irgendwann verschwindet dieser, aus welchem Grunde auch immer. Häufig folgen dann Beschwerden über Zensur und angeblich fehlende Meinungsfreiheit. Heute möchten wir darlegen, warum es eine Berufung auf die Meinungsfreiheit hier falsch ist und warum Plattformbetreibern zu raten ist, sehr genau auf die Inhalte ihrer Angebote zu achten.
In den letzten Jahrzehnten hat der Staat Vieles, was dereinst seine Kernaufgaben waren, privatisiert. Seien es nun Flughäfen, die Bundespost, die Bahn oder sogar die Bundesdruckerei, privatrechtliche Strukturen scheinen den alten Beamtenapparaten überlegen zu sein. Der Staat schätzt nun einmal die Flexibilität, die er auf diese Weise gewinnt. Im unmittelbar hoheitlichen Bereich erscheint dagegen eine Privatisierung undenkbar: Einen selbstständigen Richter wird es wohl ebensowenig geben wie eine Söldner-Bundeswehr oder eine outgesourcte Polizei.