anwalt.de – Drogen und Hauptverhandlung

Auf anwalt.de habe ich zwei neue Rechtstipps veröffentlicht:

Viel Spaß beim Lesen!

Der Fluch des Umfangsverfahrens

graphics-882726_640Die nächsten sechs Werktage bin ich praktisch komplett abgemeldet. Ab heute bis zum Mittwoch der nächsten Woche werde ich vor der ersten Jugendkammer des Landgerichts München II meinen Mandanten verteidigen. Außer diesen Verhandlungstagen ist noch ein siebter Termin etwas später anberaumt – ob es diesen braucht oder ob es sogar noch mehr werden, wird sich im Laufe der Hauptverhandlung zeigen. Sicherheitshalber habe ich mir den Mai weitestgehend freigehalten.

Wir haben sechs Angeklagte, ca. 15 angeklagte Taten, mindestens 30 Zeugen und um die zehn Verteidiger. Solche Prozesse nennt man deswegen gemeinhin „Umfangsverfahren“.

Die Verhandlungen beginnen jeden Tag um 9:15 Uhr, Zeugen sind meist in engem Takt bis 15:30 Uhr geladen. Das bedeutet im Ergebnis „open end“, da es immer vorkommt, dass ein Zeuge etwas mehr zu sagen hat oder ausführlicher befragt wird als ursprünglich gedacht.

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Gerichtsverfahren in der Anwaltschaft

AnwaltsgerichtsverfahrenDie Anwaltschaft ist weitestgehend selbstverwaltet. Aus diesem Grund hat sich auch eine anwaltschaftliche Gerichtsbarkeit gebildet, die bestimmte Rechtsstreite rund um den Anwaltsberuf selbstständig beurteilt. Heute geben wir einen Überblick über diese Verfahren.

Welche anwaltlichen Gerichtsverfahren gibt es?

Die Gerichtsverfahren der BRAO sind:

  • das Rügeverfahren (§§ 74, 74a)
  • das Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen (§§ 112a ff.), das sich um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten dreht
  • das anwaltsgerichtliche Verfahren (§§ 116 ff.), das eine Art berufsständisches Strafverfahren gegen Anwälte ist, die ihre Berufspflichten verletzt haben

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