Der Bundestag hat, zusammen mit verschiedenen anderen sicherheitsrelevanten Vorschriften, ein neues Bundeskriminalamtsgesetz beschlossen. Das Gesamtpaket nennt sich „Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes“ und setzt auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Es ist, wie viele Änderungsgesetze, ein reines Artikelgesetz, das selbst keinen eigenständigen Inhalt hat, sondern nur in verschiedenen Artikeln verschiedene Gesetze ändert bzw. komplett neu einführt.
Im neuen BKA-Gesetz findet sich folgende Bestimmung, die schon für einiges Aufsehen gesorgt hat:
§ 89 Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Hier werden also einige verfassungsmäßige Grundrechte der Bürger, vor allem solche im Hinblick auf das Privatleben, eingeschränkt. „Grundrechtseinschränkungen im BKA-Gesetz“ weiterlesen
Das deutsche Betäubungsmittelgesetz regelt nicht nur die Strafbarkeit von Drogenvergehen, sondern sieht auch einige Sonderregelungen bei Verurteilungen auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit vor. Diese bevorzugen Abhängige gegenüber sonstigen Straftätern ganz erheblich.
Das deutsche Betäubungsmittelgesetz regelt nicht nur die Strafbarkeit von Drogenvergehen, sondern sieht auch einige Sonderregelungen bei Verurteilungen auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit vor. Diese bevorzugen Abhängige gegenüber sonstigen Straftätern ganz erheblich.
Eine junge Frau hat das getan, wovon viele Bayern insgeheim träumen: Sie hat den Eintrag der deutschen Staatsbürgerschaft auf ihrem Personalausweis mit dem Vermerk „Bayern“ überklebt. Auf Facebook hat sie dafür sehr viel Zuspruch, aber auch einige warnende Hinweise bezüglich der Legalität dieses Aufklebers bekommen. So verständlich dieser Akt aus bayerisch-regionalistischer Sicht ist, stellt sich aus bundesdeutsch-bürokratischer Sicht natürlich sofort die Frage: Darf man das?
In Zeiten, in denen sich Gesetze immer mehr um die kleinen Dinge im Leben von uns allen kümmern, ist es vielleicht auch ganz interessant, sich einmal einem der unbestreitbaren – Achtung, Wortspiel! – Kernthemen des Rechts zu widmen: Der Atombombe.
Man hört häufig die Theorie, Großbritannien, genauer gesagt: das