Bei den nun anstehenden Bundestagswahlen gilt, wie (bis auf leichte Modifikationen bei den Wahlen 1949 und 1990) immer in der Geschichte der Bundesrepublik, die Fünfprozenthürde. Diese besagt, dass nur die Parteien Sitze zugeteilt bekommen, die auch mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bundesweit erhalten haben.
Fünfprozentklausel von Karlsruhe akzeptiert
So umstritten diese Regelung ist, so sehr wurde sie doch stets vom Bundesverfassungsgericht verteidigt. Die Ungleichbehandlung kleinerer Parteien sei gerechtfertigt, um eine Zersplitterung des Parlaments zu verhindern. Wie so oft in der bundesdeutschen Verfassungstradition wird mahnend auf das Beispiel der Weimarer Republik verwiesen. Nur die größeren Parteien sollen im Bundestag vertreten sein, damit es leichter wird, durch Zusammenarbeit weniger Fraktionen Regierungskoalitionen und Gesetzesmehrheiten zu finden. „Bundestagwahl: Wenn alle Parteien unter 5 % bleiben“ weiterlesen

Nur eine Handvoll an Abgeordneten war es, die sich im Bundestag eingefunden hat, um das
Wer heute nicht gerade in einem antarktischen Funkloch gestrandet war, hat mitbekommen, dass der Bundestag ein Gesetz beschlossen hat, wonach auch Menschen gleichen Geschlechts zukünftig heiraten können. Wenn man die Art und Weise, wie diese Abstimmung orchestriert wurde, näher betrachtet, dann kann das aber eigentlich nur ein perfider Plan von Gegnern der Homosexuellen-Ehe sein.