Die Tötung eines Tieres als Sachbeschädigung? (II)

Im letzten Artikel ging es darum, die anzuwendenden Strafvorschriften bei der Tötung eines Tieres darzulegen. Wir sind zu der Erkenntnis gekommen, dass § 17 TierSchG die tierschutzrechtlichen Belange, § 303 StGB dagegen das fremde Eigentum schützt.

Nun kann es aber sein, dass die Tötung aus bestimmten Gründen erfolgt oder andere Sonderfälle vorliegen. Diese können die Strafbarkeit entfallen lassen, sind aber nicht ganz so einfach zu überblicken.

Fall 5: Der Eigentümer E des aggressiven Hundes hetzt diesen auf seinen Nachbarn N. Um seine Gesundheit zu schützen, tötet dieser den Hund. „Die Tötung eines Tieres als Sachbeschädigung? (II)“ weiterlesen

Die Tötung eines Tieres als Sachbeschädigung? (I)

Immer wieder geistern Berichte durch die Welt, die Tötung eines Tiers sei (nur) eine Sachbeschädigung. Dieser Artikel soll darstellen, inwieweit dies tatsächlich richtig ist, wie Tiere ansonsten geschützt werden und welche gesetzgeberische Wertung sich dahinter jeweils verbirgt.

Fall 1: Der Täter tötet den Hund seines Nachbarn.

Dies stellt zunächst wirklich die angesprochene Sachbeschädigung dar. Denn § 303 StGB sagt: „Die Tötung eines Tieres als Sachbeschädigung? (I)“ weiterlesen

Notwehr (V) – Warum wird da überhaupt ermittelt?

gun-937682_640Immer wieder werden in den Medien Fälle geschildert, in denen sich das Opfer einer Straftat gewehrt und unter Umständen dem Täter auch Verletzungen beigebracht hat. Der Abschlusssatz solcher Artikel lautet dann häufig „Die Polizei ermittelt nun wegen Körperverletzung“ – und zwar gegen das Opfer. Der kleine Bruder dieses Satzes ist die juristisch ziemlich unsinnige, aber gleichbedeutend gemeinte Aussage „Ihr/ihm droht nun eine Anzeige wegen Körperverletzung“.

Häufig Unverständnis bei Beobachtern

Häufig drücken Leser des Artikels – sei es nun in sozialen Netzwerken oder in den Kommentarsektionen der Presse selbst – dann ihr Unverständnis darüber aus, dass hier überhaupt ermittelt wird. „Notwehr (V) – Warum wird da überhaupt ermittelt?“ weiterlesen

Notwehr (IV) – das Dilemma

attack-1840256_640Die von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen des Notwehrrechts machen es dem Angegriffen viel zu schwer, sich zu verteidigen, ohne sich strafbar zu machen. Vor allem Laien kann in einem akuten Ausnahmezustand nicht abverlangt werden, in kürzester Zeit umfangreiche juristische Überlegungen anzustellen. Es ist Aufgabe der Politik, sich um eine Neufassung der Notwehrtatbestände zu kümmern, die der Ausnahmesituation des Opfers Rechnung tragen.

Das Notwehrrecht des deutschen StGB ist, wie wir im Rahmen dieser Reihe schon festgestellt haben, ziemlich weitgehend. § 32 Abs. 2 StGB besagt:

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wenn mich jemand angreift, darf ich mit wehren. Das ist klar, das ist präzise. Jeder Angriff reicht, jede Verteidigung ist zulässig. Keine Relativierung, keine Güterabwägung, kein Ausschluss besonders gewalttätiger Gegenwehr. „Notwehr (IV) – das Dilemma“ weiterlesen

Die Kölner Silvesternacht – keine Bagatellkriminalität

Von der Beleidigung über Landfriedensbruch und Diebstahl bis hin zur schweren sexuellen Nötigung – die Delikte, die in der Silvesternacht in Köln begangen worden sein könnten, führen quer durch das Strafgesetzbuch. Auch, wenn es noch keine gesicherten Informationen über den genauen Hergang gibt, steht doch eines fest: Bagatellkriminalität ist das nicht mehr.

Noch immer ist nicht klar, was in der Nacht vom 31. Dezember 2015 auf den 1. Januar 2016 in der Kölner Innenstadt eigentlich passiert ist. Die Berichte über Anzahl, Hintergrund und Motivation der Täter sowie über die Art der begangenen Straftaten sind noch sehr unsicher. Demgegenüber gibt es aber bereits zahlreiche Forderungen, Schuldzuweisungen, politische Instrumentalisierungen und juristische Einschätzungen des Ganzen. „Die Kölner Silvesternacht – keine Bagatellkriminalität“ weiterlesen

Notwehr (III) – Einzelfragen

Wie wird das Notwehrrecht begründet?

Das Recht auf Notwehr wird sowohl individualrechtlich als auch sozialrechtlich begründet: Der Angegriffene muss sich verteidigen dürfen, um seine Rechtsgüter zu erhalten. Andererseits soll auch die Rechtsordnung als solche vor Angriffen geschützt werden.

Was ist ein Angriff im Sinne des § 32?

Angriff ist jede von einem Menschen unmittelbare drohende Verletzung einer rechtlich geschützten Interesses. Ein Angriff kann auch fahrlässig oder schuldlos begangen werden.
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Fall Hoeneß: Die Aussetzung des Strafrestes einer Freiheitsstrafe

Uli Hoeneß könnte schon bald auf freiem Fuß sein, obgleich er die dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe, zu der er verurteilt wurde und die er seit Juni 2014 verbüßt, noch lange nicht vollständig abgesessen hat. Was zunächst nach einem Prominentenbonus klingt, ist tatsächlich eine gängige Praxis, die natürlich auch gesetzlich verankert ist.

§ 57 des Strafgesetzbuches erlaubt es, den Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Das bedeutet nicht, dass das Strafmaß nachträglich abgemildert wird. Lediglich ein Teil der Freiheitsstrafe wird vorerst nicht vollstreckt. Wie bei einer „normalen“ Bewährungsstrafe kann es Weisungen und Auflagen geben, die der Verurteilte erfüllen muss. Und wenn er innerhalb der Bewährungszeit diesen Weisungen und Auflagen nicht nachkommt oder wieder straffällig wird, kann es sein, dass er auch den ausgesetzten Teil noch verbüßen muss. „Fall Hoeneß: Die Aussetzung des Strafrestes einer Freiheitsstrafe“ weiterlesen

Notwehr (II) – keine Notwehr

Im Anschluss an die zuletzt genannte Prüfung des Vorliegens von Notwehr stellt sich natürlich die Frage, wie es jeweils zu behandeln ist, wenn eine der Voraussetzungen fehlt. In der Rechtsprechung sind diese Fälle mittlerweile im Großen und Ganzen geklärt, in der Literatur aber weiterhin weitgehend umstritten oder werden zumindest noch immer diskutiert.

Falsche Annahme eines Angriffs (Erlaubnistatbestandsirrtum)

Beispiel: A sieht, wie B mit einem Messer in der Hand auf ihn zugeht. Weil er glaubt, B wolle ihn damit verletzen, schlägt A ihm das Messer aus der Hand. „Notwehr (II) – keine Notwehr“ weiterlesen

Notwehr (I) – Grundlagen

Die Notwehr ist ein seltsames Rechtsinstitut. Zum einen handelt es sich um einen sehr landläufigen Begriff, den wohl auch jeder juristische Laie schon einmal gehört hat und unter dem er sich auch etwas vorstellen kann. Zum anderen wird dieser Begriff meist in vielerlei Hinsicht völlig missverstanden, was seine Voraussetzungen, seine Bedeutung und seine Folgen angeht.

Nehmen wir zum Einstieg einen sehr plastischen Fall, bei dem weder die Rechtsprechung noch der normale Bürger irgendeine Schwierigkeit haben, Notwehr anzunehmen: A stürzt mit dem Messer auf B zu, um diesen zu verwunden oder gar zu töten. B kann den A im letzten Moment am Handgelenk festhalten und von sich wegschubsen. Dadurch erleidet A einige blaue Flecke.

„Einige blaue Flecke“ bedeuten eine Körperverletzung. B hat sich also prinzipiell einer Straftat schuldig gemacht. Es ist jedoch völlig klar, dass er nicht verurteilt werden kann, weil Notwehr gegeben ist. Aber wo baut man das ein? „Notwehr (I) – Grundlagen“ weiterlesen

Die Urkundendelikte im StGB

Heute beschäftigen wir uns mit den Urkundendelikten im Strafgesetzbuch. Während man im allgemeinen Sprachgebrauch eine gewisse Vorstellung von einer Urkunde und von deren Fälschung hat, ist die Sache juristisch deutlich schwieriger. Zunächst soll es nur um die Urkunden im engeren Sinne sowie um Fälschungs- und Verwendungshandlungen gehen.

Definition „Urkunde“

Mit einer „Urkunde“ kann wohl jeder etwas anfangen. Das sind eben die meist recht edel gestalteten Schriftstücke, die man für 25-jährige Vereinsmitgliedschaft oder für besonders schnelles Laufen bei den Bundesjugendspielen bekommt. Dem Recht sind solche Urkunden dagegen ziemlich egal. „Die Urkundendelikte im StGB“ weiterlesen