Fall Hoeneß: Die Aussetzung des Strafrestes einer Freiheitsstrafe

Uli Hoeneß könnte schon bald auf freiem Fuß sein, obgleich er die dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe, zu der er verurteilt wurde und die er seit Juni 2014 verbüßt, noch lange nicht vollständig abgesessen hat. Was zunächst nach einem Prominentenbonus klingt, ist tatsächlich eine gängige Praxis, die natürlich auch gesetzlich verankert ist.

§ 57 des Strafgesetzbuches erlaubt es, den Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Das bedeutet nicht, dass das Strafmaß nachträglich abgemildert wird. Lediglich ein Teil der Freiheitsstrafe wird vorerst nicht vollstreckt. Wie bei einer „normalen“ Bewährungsstrafe kann es Weisungen und Auflagen geben, die der Verurteilte erfüllen muss. Und wenn er innerhalb der Bewährungszeit diesen Weisungen und Auflagen nicht nachkommt oder wieder straffällig wird, kann es sein, dass er auch den ausgesetzten Teil noch verbüßen muss. „Fall Hoeneß: Die Aussetzung des Strafrestes einer Freiheitsstrafe“ weiterlesen

Notwehr (II) – keine Notwehr

Im Anschluss an die zuletzt genannte Prüfung des Vorliegens von Notwehr stellt sich natürlich die Frage, wie es jeweils zu behandeln ist, wenn eine der Voraussetzungen fehlt. In der Rechtsprechung sind diese Fälle mittlerweile im Großen und Ganzen geklärt, in der Literatur aber weiterhin weitgehend umstritten oder werden zumindest noch immer diskutiert.

Falsche Annahme eines Angriffs (Erlaubnistatbestandsirrtum)

Beispiel: A sieht, wie B mit einem Messer in der Hand auf ihn zugeht. Weil er glaubt, B wolle ihn damit verletzen, schlägt A ihm das Messer aus der Hand. „Notwehr (II) – keine Notwehr“ weiterlesen

Notwehr (I) – Grundlagen

Die Notwehr ist ein seltsames Rechtsinstitut. Zum einen handelt es sich um einen sehr landläufigen Begriff, den wohl auch jeder juristische Laie schon einmal gehört hat und unter dem er sich auch etwas vorstellen kann. Zum anderen wird dieser Begriff meist in vielerlei Hinsicht völlig missverstanden, was seine Voraussetzungen, seine Bedeutung und seine Folgen angeht.

Nehmen wir zum Einstieg einen sehr plastischen Fall, bei dem weder die Rechtsprechung noch der normale Bürger irgendeine Schwierigkeit haben, Notwehr anzunehmen: A stürzt mit dem Messer auf B zu, um diesen zu verwunden oder gar zu töten. B kann den A im letzten Moment am Handgelenk festhalten und von sich wegschubsen. Dadurch erleidet A einige blaue Flecke.

„Einige blaue Flecke“ bedeuten eine Körperverletzung. B hat sich also prinzipiell einer Straftat schuldig gemacht. Es ist jedoch völlig klar, dass er nicht verurteilt werden kann, weil Notwehr gegeben ist. Aber wo baut man das ein? „Notwehr (I) – Grundlagen“ weiterlesen

Die Urkundendelikte im StGB

Heute beschäftigen wir uns mit den Urkundendelikten im Strafgesetzbuch. Während man im allgemeinen Sprachgebrauch eine gewisse Vorstellung von einer Urkunde und von deren Fälschung hat, ist die Sache juristisch deutlich schwieriger. Zunächst soll es nur um die Urkunden im engeren Sinne sowie um Fälschungs- und Verwendungshandlungen gehen.

Definition „Urkunde“

Mit einer „Urkunde“ kann wohl jeder etwas anfangen. Das sind eben die meist recht edel gestalteten Schriftstücke, die man für 25-jährige Vereinsmitgliedschaft oder für besonders schnelles Laufen bei den Bundesjugendspielen bekommt. Dem Recht sind solche Urkunden dagegen ziemlich egal. „Die Urkundendelikte im StGB“ weiterlesen

Der Verteidiger als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft

Als Ermittlungspersonen (früher offiziell, auch heute noch gebräuchlich: „Hilfsbeamte“) der Staatsanwaltschaft bezeichnet die Strafprozessordnung die Polizei, genauer gesagt die nach Landesrecht festgelegten Polizeibeamten. In Bayern legt bspw. die Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft fest, dass ein ganz erheblicher Anteil der Polizisten und unter anderem auch Bedienstete von Zoll- und Bergämtern als solche Hilfsbeamten gelten.

Diese Beamten übernehmen verschiedene Aufgaben für die Staatsanwaltschaft, in der Praxis fast alles, was sich außerhalb des Büros und des Gerichtssaals abspielt: Vernehmungen, Durchsuchungen, Verhaftungen, Beweissicherung usw. „Der Verteidiger als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft“ weiterlesen

Sex in der Erlebnisgrotte: Die Strafbarkeit von „Das gehört sich aber nicht!“

Was wurden nicht alles für Witze gemacht über das Augsburger Hallenbad-Sex-Urteil. Dass man für Geschlechtsverkehr in der „Erlebnisgrotte“ (!) verurteilt wird, lädt geradezu zu Wortspielen über Liebesspiele ein.

Das Landgericht hat in der Berufungsinstanz das Urteil des Amtsgerichts bestätigt, es ist nun (zumindest für die Angeklagten) rechtskräftig, da im Jugendstrafrecht gemäß § 55 Abs. 2 JGG jede Seite nur ein Rechtsmittel einlegen kann und dem Berufungsführer daher die Revision verwehrt ist. „Sex in der Erlebnisgrotte: Die Strafbarkeit von „Das gehört sich aber nicht!““ weiterlesen

Das Internet und die Meinungsfreiheit

freedom-of-speech-156029_1280Vielleicht kennen Sie das auch: Sie schreiben einen Beitrag oder einen Kommentar auf Facebook, in Online-Foren oder in Blogs und irgendwann verschwindet dieser, aus welchem Grunde auch immer. Häufig folgen dann Beschwerden über Zensur und angeblich fehlende Meinungsfreiheit. Heute möchten wir darlegen, warum es eine Berufung auf die Meinungsfreiheit hier falsch ist und warum Plattformbetreibern zu raten ist, sehr genau auf die Inhalte ihrer Angebote zu achten.

Der erste Grund dafür ist nicht juristischer, sondern rein praktischer Natur – und liegt natürlich in der Verantwortung des einzelnen Betreibers: Es macht keinen so besonders guten Eindruck, wenn man beim Betreten einer Facebook-Gruppe gleich mit Beiträgen über die Mondlandungsverschwörung, das Übel des Zinseszinses und die Weltherrschaftspläne der Bilderberger konfrontiert wird. „Das Internet und die Meinungsfreiheit“ weiterlesen

Vermutung und Fiktion

Die Vorstellungswelt des Gesetzgebers ist einfach: Tatbestand und Rechtsfolge werden einfach verknüpft – wenn etwas bestimmtes gegeben ist, dann tritt eine bestimmte Rechtsfolge ein. Der Eigentümer kann vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen. (§ 985) Wenn der eine Eigentümer und der andere Besitzer einer Sache ist, dann erhält Ersterer die Sache von Letzterem. Die Schwierigkeit liegt nicht darin, diese völlig banale Norm anzuwenden; bedeutend schwieriger kann es sein, das Vorliegen der Voraussetzungen auch zu beweisen.

Aus diesem Grunde gibt es verschiedene juristische Methoden, das Vorliegen bestimmter Tatsachen dadurch festzustellen, dass man sich an anderen Tatsachen orientiert, die leichter zu beweisen sind. „Vermutung und Fiktion“ weiterlesen

Verteidigungslinien im Strafverfahren: Wiederaufnahmeantrag

Ein Wiederaufnahmeantrag will erreichen, dass das Verfahren von neuem durchgeführt wird. Dann wird die Rechtskraft durchbrochen, um ein falsches Urteil durch ein richtiges zu ersetzen. Die Voraussetzungen dafür sind von Gesetzes wegen (§ 359 StPO) eigentlich recht großzügig: Neben gefälschten Urkunden, strafbaren Falschaussagen von Zeugen und rechtsbeugendem Verhalten von Richtern sind grundsätzlich alle neuen Tatsachen und Beweise ein Wiederaufnahmegrund, sofern sie einen Freispruch oder die Anwendung eines milderen Gesetzes begründen können. „Verteidigungslinien im Strafverfahren: Wiederaufnahmeantrag“ weiterlesen

Verteidigungslinien im Strafverfahren: Gnadengesuch

Mit einem Gnadengesuch wird das Staatsoberhaupt (der Bundespräsident bzw. die Ministerpräsidenten/Regierenden Bürgermeister der Länder) gebeten, die Strafe zu mildern. Die tatsächliche Überprüfung und Entscheidung erfolgt natürlich nicht durch das jeweilige Staatsoberhaupt selbst, sondern durch die jeweils ermächtigte Bürokratie.

Die Gnadenentscheidung ist kein Rechtsmittel und eigentlich auch kein juristischer Akt, sondern ein rein politischer. Und daher ist man sehr vorsichtig damit, Gnade zu gewähren. Rechtliche oder tatsächliche Fehler sind normalerweise kein Grund, denn diese hätten im gerichtlichen Verfahren geklärt werden müssen. Die Ministerialangestellten maßen sich hier nicht an, schlauer als das Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof zu sein und dessen Rechtsprechung korrigieren zu müssen. Dies wäre auch mit der Gewaltenteilung nicht vereinbar.

Der Gnadenweg ist vor allem da sinnvoll, wo das Urteil aufgrund bestimmter Tatsachen überzogen erscheint, dies aber nicht zu einer Korrektur auf rechtlichem Weg führen kann. Ein häufigerer Fall ist z.B. die Reduzierung der Höhe des Tagessatzes bei einer Geldstrafe, wenn der Verurteilte den Strafbefehl übersehen hat.

Mehr dazu:
abamatus.de – Gnadengesuch