
Auf den Seiten soll zum einen eine Art Kommentar entstehen, in dem die einzelnen Artikel dieser Verfassungen verständlich erläutert werden. Daneben werden aber auch Artikel zum jeweiligen Verfassungsrecht hierhin umziehen.
Rechtliche Zusammenhänge allgemeinverständlich erklärt – Meinungen, Urteile und Hintergründe für Juristen, Laien und Interessierte.

Auf den Seiten soll zum einen eine Art Kommentar entstehen, in dem die einzelnen Artikel dieser Verfassungen verständlich erläutert werden. Daneben werden aber auch Artikel zum jeweiligen Verfassungsrecht hierhin umziehen.

Weil aber die Zahl der Rechtsgebiete, auf denen ich aktuell tätig bin, sehr gering ist, haben mich immer wieder Anfragen von potentiellen Mandanten zu Themen erreicht, in denen ich praktisch nicht mehr arbeite. Dies gilt gerade für das Strafrecht sowie das Schulrecht.
Unsere Blog-Familie erhält Zuwachs.
Im Zuge der Konzentration der Kanzlei auf das Staats- und Verfassungrecht gibt es nun ein neues Blog zum Recht der politischen Parteien. Dieses ist ab sofort auf https://parteienrecht-faq.de abrufbar.
Die Seite beruht auf dem Buch „Politische Parteien verwalten und gestalten – Praxisrelevantes Überblickswissen für Parteigründer, Amtsträger und Mitglieder“, an dem Rechtsanwalt Thomas Hummel mitgearbeitet hat.
Die Seite wird sporadisch überarbeitet und ergänzt.
Derzeit wird meine Homepage zu Verfassungsbeschwerden (https://anwalt-verfassungsbeschwerde.de) überarbeitet. Auch wenn ich natürlich nicht jeden Handgriff daran selbst vornehme, bin ich schon in die grobe Gestaltung involviert.
Dazu gehört auch, dass ich die Texte, die die einzelnen Grundrechte erklären, zumindest selbst vorstukturiert habe, sodass dann ein Ergebnis rauskommt, mit dem ich mich gerne in der Öffentlichkeit präsentiere.
Damit das Ganze dann auch einigermaßen lesbar ist, werden pro Grundrechte zwei oder drei Bilder eingefügt. Diese haben natürlich ausschließlich illustrierenden Charakter und sorgen dafür sorgen, dass es sich nicht um reine Textwüsten handelt.

Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu nun Folgendes:
Wenn ein vor dem Amtsgericht Verurteilter in Berufung geht, dann erwartet er sich in der nächsten Instanz die Gerechtigkeit, die er sich in seinen Augen verdient hat, und – ein milderes Urteil. Dass das auch gewaltig daneben gehen kann, musste der Münchner Schönheitschirurg Thomas S. nun am eigenen Leib erfahren.
Die Revision ist in der Regel das letzte Rechtsmittel im Fachrechtsweg, danach gibt es nur noch die Verfassungsbeschwerde. Bei einer Revision wird das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler überprüft, eine Anfechtung der Tatsachenfeststellungen (also z.B. der Beweiswürdigung) findet nicht mehr statt.
Parteiautonomie im Zivilprozess
Im Zivilrecht ist die Revision seit jeher ein Rechtsmittel mit Ausnahmecharakter Fast ein Jahrhundert lang war sie nur zulässig, wenn der Rechtsweg schon beim Landgericht (also nicht etwa beim niederen Amtsgericht) begonnen hatte. Heute bedarf sie der Zulassung durch das Gericht der zweiten Instanz. Gegen dessen Willen kann man die Sache nur über die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof bringen – was aber erst ab 20.000 Euro Streitsumme geht und in manchen Rechtsbereichen ganz ausgeschlossen ist.
Nun ist es aber ein eherner Grundsatz des Zivilprozessrechts, dass die Parteien über das Schicksal ihres Prozesses selbst entscheiden können. Sie können – soweit zulässig – Revision einlegen, es aber auch lassen. Man kann auch vorher schon die Klage zurücknehmen, die Forderung anerkennen oder sich im Wege eines Vergleichs einigen. Das ist Ausdruck der sogenannten Parteiautonomie. Der Staat in Gestalt des angerufenen Gerichts kann nur soweit entscheiden wie überhaupt noch ein Streit vorhanden ist.
Normalerweise lasse ich ja in den seltensten Fällen eine Gelegenheit aus, politische Fehltritte entsprechend zu kommentieren.
Aber manchmal muss ich Politiker auch in Schutz nehmen. Vor allem dann, wenn es um handfeste (verfassungs-) rechtliche Fragen geht.
Aktuell titelt der Spiegel, das Hamburger Politmagazin mit der Vorliebe für phantasievolle Reporter, auf seinem Facebook-Auftritt:
Große Koalition – Warum die CSU das Klimaschutzpaket verzögert
200 Seiten in drei Stunden durcharbeiten und prüfen? Das war der CSU offenbar ein bisschen zu viel.
Nun darf man Facebook-Kommentierungen natürlich allzu ernst nehmen. Wenn die Redaktion das aber mit dieser süffisanten Bemerkung garniert, dann sollte man es schon hinterfragen.
Mir ist etwas aufgefallen: Ich brauche kaum noch Papier.
Mandanten kommunizieren per E-Mail, WhatsApp, Facebook und Telephon mit mir. Gegner ebenso – freilich, WhatsApp und Facebook ist da seltener.
Offiziellere Schriftsätze, für die die Schriftform unentbehrlich ist, sende ich – von gewissen Schwierigkeiten abgesehen – praktisch und papierlos per Computerfax oder beA.
Man kann mich ja auf wirklich jedem erdenklichen Weg erreichen: Per Telephon, per Post, per Fax, per WhatsApp. E-Mails kann man mir standardmäßig unsicher oder mit PGP verschlüsselt schicken.
Nun hat sich eine Rechtsschutzversicherung, mittlerweile schon seit Wochen drei Anwälte, zwei Prozessbeteiligte und ein Gericht auf Trab hält, weil sie sich ein paar Euro aus einem Kostenbeschluss erhofft, etwas Neues einfallen lassen.
Ich soll mich auf deren Homepage in einem Portal verifizieren und anmelden, dort liegt dann eine Nachricht für mich.