Die Richterin auf der schiefen Bahn

Auch sehr drastische Kritik an einer Richterin kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Nachdem zunächst ein Amtsgericht, dann ein Landgericht, dann ein Oberlandesgericht, dann nochmal ein Landgericht und zum Schluss wiederum ein Oberlandesgericht in der Sache entschieden hatten, landete die Sache in (sozusagen, aber rechtstechnisch nicht ganz korrekt) sechster Instanz beim Bundesverfassungsgericht. Dieses hob den Schuldspruch auf verwies das Verfahren wieder an das Landgericht zurück.

Mehr dazu bei rechtsindex.de: Beleidigung einer Richterin oder doch Meinungsfreiheit?

Die Prozessmaximen der ZPO

Prozessmaximen sind Verfahrensgrundsätze, die den Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens bestimmen. Sie werden gesetzlich vorgegeben uns bestimmen so den Charakter des Gerichtsprozesses. Im Zivilprozess sind Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) beteiligt, es klagt also z.B. ein Mensch gegen eine GmbH, ein Verein gegen eine Stiftung oder eine GbR gegen eine Kommanditgesellschaft. Der Staat mischt hier, im Gegensatz zum Straf- oder Verwaltungsrecht, überhaupt nicht mit. Dies hat auch Auswirkungen auf die Grundentscheidungen des Zivilprozessrechts, das im Wesentlichen durch die Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmt wird, und dessen Prozessmaximen.

Derzeit sind wohl sieben Prozessmaximen anerkannt, wobei die genaue Aufzählung, die Abgrenzung und die Bedeutung in vielerlei Hinsicht umstritten sind. Wir haben uns an dem orientiert, wie die Praxis, also die deutschen Zivilgerichte, verfährt: Die erste Prozessmaxime liefert die Grundlage dafür, dass der Prozess überhaupt eingeleitet wird und bestehen bleibt. Der zweite bis vierte Grundsatz beinhaltet verfahrensrechtliche Garantien für die Beteiligten. Und die fünfte, sechste und siebte Maxime legen fest, wie verhandelt wird. „Die Prozessmaximen der ZPO“ weiterlesen

Die gesetzlichen Grundlagen der Hypothek

Das Hypothekenrecht ist eines der kompliziertesten Felder des BGB. Dies liegt unter anderem daran, dass viele ähnliche und doch verschiedene Möglichkeiten parallel geregelt sind: Die Hypothek, die Grundschuld an sich, daneben aber die Buchhypothek, die Briefhypothek oder auch die Eigentümergrundschuld. Zudem besteht häufig ein Dreipersonenverhältnis (Schuldner, Gläubiger, Sicherungsgeber) und damit (mindestens) zwei verschiedene Rechtsverhältnisse, nämlich das zugrundeliegende Schuldverhältnis und die Sicherung durch die Hypothek. Die Hypothek und die Grundschuld entstehen ihrerseits wieder durch einen zweigliedrigen Akt, nämlich Einigung und Eintragung, was zu inhaltlichen Diskrepanzen und zu zeitlichen Problematiken führen kann.

Wie so oft ist der beste erste Schritt zum Erfassen einer komplexen rechtlichen Materie, dass man sich die wichtigsten Paragraphen isoliert betrachtet: „Die gesetzlichen Grundlagen der Hypothek“ weiterlesen

Der Minderjährige im Straßenverkehr

Man nehme einen Fall, wie er tagtäglich im Straßenverkehr vorkommt: Ein Achtjähriger fährt mit dem Fahrrad auf der Straße, passt nicht auf und beschädigt ein Auto. Das Kind trägt die alleinige Schuld, der Autofahrer konnte unter keinen Umständen verhindern, dass der Unfall passiert. Niemand wurde verletzt, aber am Auto ist ein Schaden von einigen tausend Euro entstanden. Wer muss diesen tragen?

Falsch wäre es, sich hier auf die verkehrsrechtliche Schuldfrage zu stürzen. Die ist nämlich gar nicht der Punkt, da wir angenommen haben, dass das Kind alleine schuld ist. „Der Minderjährige im Straßenverkehr“ weiterlesen

Die vorläufige Vollstreckbarkeit in der ZPO (II)

Wenn ein Prozess beendet ist und das Urteil auf dem Tisch liegt, stellt sich die Frage, wie es nun umgesetzt, also in der Sprache des Gesetzes „vollstreckt“, werden kann. Grundsätzlich ist das kein Problem, man geht einfach zum Gerichtsvollzieher, falls das Gegenüber nicht freiwillig zahlt. Nun ist es aber so, dass gegen viele Urteile Rechtsmittel (Berufung, Revision) möglich sind. Es ist also nicht sicher, dass es beim zunächst gefällten Urteil bleibt. Wiederum andererseits hat der (vorläufige) Sieger ja ein Urteil in der Hand, es spricht also schon eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass er auch im Endeffekt gewinnen wird und einen endgültigen Anspruch auf die Leistung hat. Daher wäre es unbillig, ihn lange auf das ihm Zustehende warten zu lassen – ihn vielleicht so lange warten zu lassen, bis der Gegner gar kein Geld mehr hat.

Daher gibt es verschiedene Regelungen zur vorläufigen Vollstreckbarkeit nicht rechtskräftiger Urteile in der ZPO. „Die vorläufige Vollstreckbarkeit in der ZPO (II)“ weiterlesen

Die vorläufige Vollstreckbarkeit in der ZPO (I)

Die wichtigsten Bestimmungen zur vorläufigen Vollstreckbarkeit in der Zivilprozessordnung finden sich in den §§ 708, 709 Satz 1, 711 Satz 1 und 713. Ihr kompliziertes Zusammenspiel werden wir morgen näher erklären, für heute reicht der reine Gesetzestext: „Die vorläufige Vollstreckbarkeit in der ZPO (I)“ weiterlesen

Schottische Unabhängigkeit: Warum ein zweites Referendum legitim wäre

War’s das? Haben zwei Millionen im Jahr 2014 wahlberechtigte schottische Bürger das Schicksal des Landes als Teil des Vereinigten Königreichs für alle Zeit besiegelt? Oder gibt es doch die Möglichkeit, ein weiteres Mal abzustimmen?

Die Schotten haben sich mit einer Mehrheit von 55 zu 45 % für einen zeitweiligen Verbleib im Königreich von Großbritannien und Nordirland ausgesprochen. Schnell entbrannte jedoch eine Diskussion darüber, dass diese Entscheidung möglicherweise nicht in Stein gemeißelt ist, sondern in einigen Jahren eine zweite Abstimmung folgen könnte. Wäre ein solches Referendum legitim? Diese Frage lässt sich nur klären, wenn man sowohl juristische als auch politische Gesichtspunkte miteinbezieht. „Schottische Unabhängigkeit: Warum ein zweites Referendum legitim wäre“ weiterlesen

Das Staatshaftungsgesetz von 1982

Das Staatshaftungsgesetz des Bundes wurde 1981 verabschiedet und trat zum 1. Januar 1982 in Kraft. Es galt bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 18. Oktober 1982 (also nicht einmal zehn Monate). Das BVerfG entschied, dass das Gesetz nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern der Bundesländer gehört, und es daher nichtig sei. Seitdem gilt in Deutschland wieder das bisherige System der Amtshaftung, das vor allem auf Gewohnheits- und Richterrecht aufbaut.

Staatshaftungsgesetz (StHG)

1. Abschnitt

Haftung für rechtswidriges Verhalten der öffentlichen Gewalt

§ 1 Haftung der öffentlichen Gewalt

(1) Verletzt die öffentliche Gewalt eine Pflicht des öffentlichen Rechts, die ihr einem anderen gegenüber obliegt, so haftet ihr Träger dem anderen für den daraus entstehenden Schaden nach diesem Gesetz. „Das Staatshaftungsgesetz von 1982“ weiterlesen

Herr Richter, unterschreiben Sie!

Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.

Das sagt § 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Und dennoch wird kaum ein Beteiligter an einem Rechtsstreit jemals die handschriftliche Unterzeichnung des Richters gesehen haben. Dabei verlangt § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO doch:

Die Urteile werden den Parteien (…) zugestellt.

Wenn das Urteil vom Richter unterschrieben ist und das Urteil zugestellt wird, dann muss doch auf dem, was zugestellt wird, die Unterschrift des Richters sein.

Das Problem dabei ist nur, dass das Gesetz mit dem einheitlichen Begriffe „Urteil“ ganz verschiedene Dinge meint, die sich erst aus dem Zusammenhang ergeben. „Herr Richter, unterschreiben Sie!“ weiterlesen