Eine Beschwerde, die keine ist

Wenn jemand Opfer einer Straftat zu sein glaubt, wird er regelmäßig Anzeige erstatten. Dies führt dazu, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt und, wenn sich der Verdacht erhärtet, Anklage erhebt. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt, es kommt also zu keiner gerichtlichen Verhandlung und Ahndung. Letztere Vorgehensweise (zusammen mit Mischformen wie etwa der Einstellung gegen eine Auflage, § 153a StPO) ist dabei die häufigste Art, ein Verfahren zu beenden. „Eine Beschwerde, die keine ist“ weiterlesen

Kindesunterhalt (III): Anspruchsvoraussetzungen

Teil I dieser Reihe finden Sie hier und Teil II hier.

Der Anspruch von Kindern gegen Eltern auf Unterhalt gründet sich auf die recht unscheinbare Vorschrift des § 1601 BGB:

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

Nach § 1602 haben auch Kinder nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich nicht selbst unterhalten können, müssen dafür aber – solange sie minderjährig sind – ihr Vermögen nicht einsetzen. „Kindesunterhalt (III): Anspruchsvoraussetzungen“ weiterlesen

Kindesunterhalt (II): Details

Die Grundzüge des Kindesunterhalts haben wir vor kurzem erläutert. Heute soll es daher noch um einige Feinheiten, Details und Sonderfälle gehen, die nicht Teil der grundsätzlichen Systematik sind, aber das Ergebnis der Berechnungen ganz entscheidend beeinflussen können.

Einkommensberechnung

Als Einkommen gilt übrigens nur das reine Nettoeinkommen, also nach Abzug aller Sozialabgaben, Steuern und Ausgaben für die Altersvorsorge (max. 4 % des Bruttoeinkommens). „Kindesunterhalt (II): Details“ weiterlesen

Kindesunterhalt (I): Grundzüge

Prozesse, in denen es um Kindesunterhalt geht, sind nie angenehm. Häufig geht es um die eigene Notlage einerseits und um die Bedürfnisse des Kinds andererseits. Nicht selten wird dem anderen Ehegatten unterstellt, er bereichere sich auf Kosten des Minderjährigen an dessen Unterhalt. Und umgekehrt steht der Unterhaltspflichtige leicht im Verdacht, er rechne sich arm, um möglichst wenig zahlen zu müssen. Wie in allen Auseinandersetzungen, in denen eine persönlich-emotionale Komponente mitspielt, ist es am besten, sich auf Zahlen und Fakten zu konzentrieren. Nichts anderes, mit gewissen Spielräumen zur Berücksichtigung des Einzelfalls, macht auch ein Gericht.

Das Unterhaltsrecht von Kindern richtet sich im Wesentlichen nach den allgemeinen Regeln über den Verwandtenunterhalt gemäß §§ 1601 bis 1603 BGB. Die §§ 1612 bis 1612c treffen noch weitere Sonderregelungen für Kinder. Über § 1615a BGB gelten diese Vorschriften auch für nicht verheiratete Eltern. „Kindesunterhalt (I): Grundzüge“ weiterlesen

Der Legitimationsregress

Kern der Rechtwissenschaft ist die Frage, welche Handlung erlaubt ist und welche nicht; weniger technisch gesagt: wer was darf. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für staatliche Organe.

Und so kann man bei jedem behördlichen Handeln die Frage stellen, ob diese zulässig ist. Damit verbunden ist spiegelbildlich die Frage, ob eine Handlung des Bürgers im Angesicht einer behördlichen Handlung zulässig ist. „Der Legitimationsregress“ weiterlesen

VG Stuttgart, Urteil vom 18.9.2013, 12 K 4134/12

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Berufung wird zugelassen.

Tatbestand

Die am … 1985 geborene Klägerin begehrt die Wiederholung des schriftlichen Teils der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung. „VG Stuttgart, Urteil vom 18.9.2013, 12 K 4134/12“ weiterlesen

Erstes Staatsexamen auf Raten

In Baden-Württemberg ist es anscheinend möglich, das erste juristische Staatsexamen „in Raten“ zu machen. Konkret werden die drei zivilrechtlichen Klausuren „abgeschichtet“, also separat von den beiden öffentlich-rechtlichen und der strafrechtlichen Klausur geschrieben. Dies ist allerdings nur im Rahmen des sogenannten „Mannheimer Modells“ möglich, wo zum Jura-Studium noch ein Bachelor-Studiengang in Wirtschaftswissenschaften hinzukommt. „Erstes Staatsexamen auf Raten“ weiterlesen

Die Begründung der zivilrechtlichen Berufung

Die Berufung ist im Idealfall eine zweite Tatsacheninstanz. Das Gericht soll den Sachverhalt erneut prüfen und dann eine neue Entscheidung fällen. Im Zivilrecht ist davon aber nicht mehr viel übrig, was sich aber erst durch ein Zusammenlesen verstreuter Rechtsnormen ergibt:

Die Berufung kann nur durch Behauptung eines Rechtsfehlers oder eine naheliegenden anderen Entscheidung gerechtfertigt werden. (§ 513 Abs. 1 ZPO) „Die Begründung der zivilrechtlichen Berufung“ weiterlesen