Was ein Anwalt wert ist

Anwälte kosten Geld. Aber, zumindest wenn es um Gerichtsprozesse geht, nicht das Geld desjenigen, der im Recht ist. Wenn der Kläger mit seiner Klage durchkommt, muss der Beklagte alle Kosten (des Gerichts und beider Anwälte) zahlen. Siegt der Kläger nur zu einem Drittel (5.000 Euro der Klage sind begründet, die restlichen 10.000 Euro nicht), so muss er zwei Drittel der gesamten Kosten tragen. Das ist eine ziemlich gerechte Sache.

Die Gerichtskosten berechnen sich dabei nach einer festen Gebührentabelle, die im Gerichtskostengesetz (GKG) festgeschrieben ist. Je höher der Streitwert ist, also die Angelegenheit, um die es geht, wert ist, desto höher sind auch die Gebühren. Für die Gebühren der Anwälte gibt es eine ganz ähnliche Regelung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die frühere Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) abgelöst hat. „Was ein Anwalt wert ist“ weiterlesen

Angeblicher Hausfriedensbruch durch Vermieter

Ein unbefugtes Betreten der vermieteten Wohnung durch den Vermieter kann ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mieters sein – aber erst nach einer Abmahnung. Das Urteil des Landgerichts Bonn erläutert unsere Partnerseite „Ver-/Mieter-Notruf“.

Die Rechtsfähigkeit der GbR

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbst Träger von Rechten und Pflichten im juristischen Bereich zu sein. Jeder Mensch („natürliche Person“) ist selbstverständlich rechtsfähig. Ebenso besitzen juristische Personen wie zum Beispiel eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH Rechtsfähigkeit – denn das ist ja gerade der Witz an diesen Rechtsformen, dass damit die Gesellschaft selbst im Rechtsverkehr handeln kann.

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wurde das aber mehr als ein Jahrhundert lang anders gesehen. Die GbR wurde nicht als richtige Gesellschaft gesehen, sondern eher als ein gemeinsamer Name, unter dem die Beteiligten auftreten, aber doch Individuen bleiben. Stellt also beispielsweise die X-GbR, der die Gesellschaft A, B und C angehören, eine Rechnung an einen Kunden, so ist es im Grunde nicht die X-GbR selbst, die das Geld erhält, sondern es sind A, B und C, die das gemeinsam erhalten (und dann gegebenenfalls untereinander verteilen müssen, was aber dem Kunden egal sein kann). „Die Rechtsfähigkeit der GbR“ weiterlesen

BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, Az. II ZR 331/00

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 15. März 2000 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt und hinsichtlich der Abweisung der gegen die Beklagte zu 1 gerichteten Klage aufgehoben.

Die Berufung der Beklagten zu 1 gegen das Vorbehaltsurteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ansbach vom 26. November 1999 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagte zu 1 neben den Beklagten zu 2 und 3 wie eine Gesamtschuldnerin verurteilt wird. „BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, Az. II ZR 331/00“ weiterlesen

Die Staatshaftung in Deutschland

Das Staatshaftungsrecht beschäftigt sich mit der Frage, ob, wann und wie der Staat für Fehlverhalten seiner Amtsträger und Organe Schadenersatz an betroffene Bürger leisten muss. Auf Bundesebene sind die Normen, die sich damit beschäftigen, äußerst überschaubar:

Artikel 34 Satz 1 Grundgesetz
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.

§ 839 BGB „Die Staatshaftung in Deutschland“ weiterlesen

Sittensen-Urteil: Bundesgerichtshof muss entscheiden

Im Sittensen-Prozess haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Revision eingelegt. Beide (also auch die Staatsanwaltschaft) wollen erreichen, dass der Verurteilte nunmehr freigesprochen wird.

Die Entscheidung darüber fällt in zweiter und letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dieser ist für die Revisionen gegen alle erstinstanzlichen Urteile der Strafkammern beim Landgericht (hier der Schwurgerichtskammer, weil es um ein Tötungsdelikt geht) zuständig. „Sittensen-Urteil: Bundesgerichtshof muss entscheiden“ weiterlesen

Kamera-Attrappen gegen Persönlichkeitsrecht

Kamera-Attrappen im Hausflur beeinträchtigen das Persönlichkeitsrecht der Mieter nicht. Zwar können Kameras durchaus die Rechte der so Überwachten verletzen – aber eben nur echte Kameras, keine Attrappen. Denn der Rechtseingriff liegt in der Aufnahme von Bildern, nicht in der Schaffung einer Situation, die für anderen Menschen so aussieht, als würden Bilder aufgenommen, während allen Eingeweihten klar ist, dass das nur vorgetäuscht wird.

Das ganze Urteil finden Sie hier: http://vermieter-notruf.de/2014/10/ag-schoeneberg-urteil-vom-30-07-2014-103-c-16014/

Sittensen-Urteil: Neun Monate auf Bewährung

Der Rentner, der einen Räuber auf seinem Grundstück erschossen hat, ist wegen Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Was genau das Gericht zu diesem Urteil bewogen hat, wird man in der gebotenen Ausführlichkeit der Urteilsbegründung entnehmen müssen. Klar ist aber eines: Es hielt den Schuss offensichtlich nicht durch Notwehr für gerechtfertigt, sonst hätte es nämlich Freispruch gegeben.

Nach alldem, was man aus den Medien über den Fall weiß, ist diese Verurteilung höchst überraschend. Aber wie immer sollte man sich nicht auf die Berichterstattung verlassen; darum ist es für eine abschließende Bewertung eben wichtig, das Urteil komplett und im Original zu lesen. „Sittensen-Urteil: Neun Monate auf Bewährung“ weiterlesen

Die Präklusion nach § 296 Abs. 1 ZPO

Im letzten Artikel ging es um die Präklusion an sich und um die Bestimmungen des § 296 Abs. 2, der aufgrund seiner recht unverbindlichen Formulierung eher selten zum Zug kommt.

Praktisch höchst bedeutsam ist dagegen § 296 Abs. 1:

Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt.

„Die Präklusion nach § 296 Abs. 1 ZPO“ weiterlesen

Die Präklusion nach § 296 Abs. 2 ZPO

Beschleunigung ist ein wichtiger Faktor im Zivilprozessrecht. Von der Klageeinreichung bis zum rechtskräftigen Urteil soll möglichst wenig Zeit vergehen, damit schnell Rechtssicherheit herrscht. Und wenn sich schon die Gerichte häufig Zeit lassen (allein schon aus Überlastungsgründen), dann sollen sich wenigstens die Parteien beeilen.

Zentrale Vorschrift dafür ist § 296 ZPO, der es dem Gericht erlaubt, alles, was die Parteien zu spät vorgebracht haben, einfach zurückzuweisen und zu ignorieren. In der juristischen Terminologie spricht man davon, dass das Vorbringen „präkludiert“ ist. Auf diese Weise wird zwar in Kauf genommen, dass das Urteil auf falscher Tatsachenbasis beruht und damit auch falsch ist. Das bedeutet, dass jemand einen eigentlich bestehenden Anspruch nur aufgrund falschen Prozessverhaltens verliert, aber diese negativen Folgen hat sich jede Partei selbst zuzuschreiben. „Die Präklusion nach § 296 Abs. 2 ZPO“ weiterlesen