Grundzüge des bayerischen Kommunalabgabenrechts (II)

Fortsetzung von Teil 1 (gestern).

IV. Einzelne Beiträge

Beiträge dienen der konkreten Finanzierung öffentlicher Einrichtungen, insbesondere von leitungsgebundenen Einrichtungen (Wasser und Abwasser, siehe unten) und Straßen. Bei leitungsgebundenen Einrichtungen muss zunächst eine Stammsatzung vorliegen, die die Einrichtung öffentlich-rechtlich widmet. Die Beitragspflicht kann nur in einer von der Stammsatzung getrennten Abgabensatzung festgelegt werden. Bei Straßen dagegen erfolgt die straßenrechtliche Widmung durch Allgemeinverfügung, eine Stammsatzung ist nicht notwendig. „Grundzüge des bayerischen Kommunalabgabenrechts (II)“ weiterlesen

Grundzüge des bayerischen Kommunalabgabenrechts (I)

Einführung

Einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen erwirtschaften Gemeinden und Landkreise durch Abgaben. Diese kommunalen Steuern richten sich nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), wobei sich der Spielraum der Kommunen bei den einzelnen Abgabearten teilweise deutlich unterscheidet.

Die Abgabehoheit der Gemeinden ergibt sich aus Art. 83 der Bayerischen Verfassung und Art. 22 Abs. 2 der Gemeindeordnung sowie aus Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes. Danach haben die kommunalen Gebietskörperschaften das Recht, ihren Finanzbedarf durch Erhebung eigener Steuern zu decken.

Abgaben müssen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Äquivalenzprinzip und dem Kostendeckungsprinzip erhoben werden: „Grundzüge des bayerischen Kommunalabgabenrechts (I)“ weiterlesen

Die Top Ten für den Mai 2016

Ein Anwalt muss die Interessen seines Mandanten umfassend wahren. Darum darf er – was ohne Weiteres einleuchtet – keinesfalls auch den Gegner vertreten. Es gibt aber noch andere Formen der Interessenkollision.

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Vermieter unter bestimmten Umständen die vermietete Wohnung besichtigen darf. In unserer Urteilsbesprechung gehen wir insbesondere darauf ein, wann diese Voraussetzungen erfüllt sind. „Die Top Ten für den Mai 2016“ weiterlesen

Die Änderungsmöglichkeiten der Abgabenordnung

Im Steuerrecht gibt es häufig die Situation, dass ein Steuerbescheid trotz Eintritt der Bestandskraft noch abgeändert werden soll. Die Änderungsvorschriften in der AO sind dabei zahlreich und häufig nicht so leicht auseinanderzuhalten. Entscheidend ist häufig die Frage, ob die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen, der Änderungsanspruch also verjährt ist. Die verschiedenen Änderungsvorschriften beinhalten ganz unterschiedliche Regelungen zur Anwendbarkeit und eventuellen Verzögerung der Festsetzungsverjährung.

Daher geben wir heute eine Übersicht über die verschiedenen Normen: „Die Änderungsmöglichkeiten der Abgabenordnung“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (IV)

Wir wünschen einen frohen ersten Mai und machen heute mit Teil 5 unserer Serie „Grundfälle des Einkommensteuerrechts“ weiter.

Betriebsaufgabe

Ein Betrieb kann grundsätzlich von der werbenden in die ruhende Phase übergehen, wenn der Unternehmer vorübergehend eine „Auszeit“ machen will. Zwischenzeitlich weiterlaufende Kosten sind dann ganz normale Betriebsausgaben und als solche absetzbar, auch dann, wenn der Betrieb dadurch eine Zeit lang nur Verluste einbringt.

Anders verhält es sich dagegen, wenn der Betrieb aufgegeben wurde. Dann handelt es sich nicht mehr um Betriebsausgaben und der Aufgabegewinn (also der Wert der stillen Reserven) muss – unabhängig davon, ob der Betrieb an einen Dritten veräußert wurde oder ins Privatvermögen geflossen ist – gemäß §§ 16, 18 Abs. 3 EStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (IV)“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (III)

Weiter geht es mit dem dritten Teil unserer Reihe zum Basiswissen Einkommensteuerrecht.

Einbringung von Privatgegenständen in den Betrieb (Sacheinlage)

4-I-Rechner: Werden private Sachen in die berufliche Sphäre eingebracht, erhöht sich das Betriebsvermögen. Zugleich stellt die aber eine Einlage dar, die gemäß § 4 Abs. 1 EStG außerbilanziell herausgerechnet werden muss. Steuerlich ist der Vorgang also neutral.

Angesetzt wird dabei der Teilwert, also der Wert, den ein Erwerber des gesamten Unternehmens für diesen Teil bezahlen würde (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG), in der Regel aber maximal die Anschaffungskosten (§ 6 Asb. 1 Nr. 5 Satz 1). „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (III)“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (II)

Heute Teil 2 unserer Reihe über wichtige Grundkonstellationen bei der Einkommensteuer.

Untergang von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens

4-I-Rechner: Beim Betriebsvermögensvergleich sind Anschaffungen grundsätzlich neutral. Aus Geldbeständen werden gleichwertige Warenbestände. Bei der Zerstörung verringert sich dieser Vermögensteil also entsprechend.

4-III-Rechner: Umlaufgüter werden bereits mit der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt, eine AfA erfolgt nicht. Dementsprechend ist es egal, ob die Wirtschaftsgüter nun bestimmungsgemäß eingesetzt oder planwidrig zerstört werden. Nur die Entnahme zu privaten Zwecken muss als Betriebseinnahme gebucht werden. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (II)“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (I)

Im Einkommensteuerrecht gibt es zahlreiche Konstellationen, die immer wieder vorkommen – sowohl im realen Leben als auch im Juristischen Examen. Heute wollen wir einige dieser Standardfälle zum EStG und ihre rechtliche Behandlung darstellen. Allerdings sei angemerkt, dass es innerhalb dieser prinzipiell häufigen Sachverhalte wieder ganz unterschiedliche Nuancen gibt, die man jeweils beachten muss. Das schematische Übertragen von Antworten verbietet sich hier also – wie im gesamten Steuerrecht.

Geldeinlagen und Geldentnahmen

Die Entnahme von Geldern aus dem eigenen Unternehmen ist steuerrechtlich nicht relevant. Ob man gar nichts, 500 Euro oder 100.000 Euro entnimmt, ändert am zu versteuernden Einkommen nichts. Es handelt sich lediglich um eine Umbuchung von der beruflichen in die private Sphäre. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (I)“ weiterlesen

Grundnormen des EStG

Ob wirklich, wie gemeinhin behauptet wird, 80 % der weltweiten Steuerliteratur in deutscher Sprache sind, können uund wollen wir heute nicht beantworten. Dieser Text soll vielmehr einen Überblick über die grundlegendsten Normen des deutschen Einkommensteuerrechts geben. „Grundnormen des EStG“ weiterlesen

Ein frohes neues (Steuer-) Jahr!

Seit heute schreiben wir ein neues Jahr. Zumindest in steuerlicher Hinsicht.

Es gibt ja bekanntlich verschiedene Rechtsgebiete, im Wesentlichen das Zivilrecht, das Strafrecht und das öffentliche Recht. Aber das einzige wirklich bedeutende Recht in diesem Land ist das Steuerrecht. Ohne Steuern gäbe es diese ganze wunderbare Welt, in der wir leben und die wir so liebgewonnen haben, nicht: Wir hätten keine Subventionen für Wind- und Atomkraft, es gäbe keine Behörden, die uns dieses und jenes genehmigen oder verbieten, und niemand könnte sich darum kümmern können, in welcher Farbe wir unsere Häuser anmalen.

Und in eben diesem Steuerrecht beginnt nun ein neues Jahr. Zumindest beginnt es definitiv heute. Denn in anderer Hinsicht hat es natürlich auch schon am 1. Januar begonnen. Oder am 22. Dezember. „Ein frohes neues (Steuer-) Jahr!“ weiterlesen