Rechtsbehelfe gegen einen Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan besitzt – im Gegensatz zum Flächennutzungsplan – unzweifelhaft Außenwirkung. Er bestimmt ganz wesentlich, ob und wie ein Eigentümer sein Grundstück bebauen darf. Damit stellt sich aber auch die Frage, wie man einen beschlossenen Bebauungsplan anfechten kann. Die folgende Übersicht zeigt die statthaften Rechtsbehelfe nach bayerischem und deutschem Recht:

1. Normenkontrolle, § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO „Rechtsbehelfe gegen einen Bebauungsplan“ weiterlesen

Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Bauplan

Das Baurecht ist voll von Plänen. Diese werden auch gern einmal miteinander verwechselt, sowohl von Namen als auch vom Inhalt her. Heute beschäftigt wir uns überblicksmäßig mit den Unterschieden zwischen dem Flächennutzungs-, dem Bebauungs- und dem Bauplan.

Der Flächennutzungsplan (§ 5 Baugesetzbuch) stellt die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dar. „Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Bauplan“ weiterlesen

VG Stuttgart, Urteil vom 18.9.2013, 12 K 4134/12

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Berufung wird zugelassen.

Tatbestand

Die am … 1985 geborene Klägerin begehrt die Wiederholung des schriftlichen Teils der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung. „VG Stuttgart, Urteil vom 18.9.2013, 12 K 4134/12“ weiterlesen

Erstes Staatsexamen auf Raten

In Baden-Württemberg ist es anscheinend möglich, das erste juristische Staatsexamen „in Raten“ zu machen. Konkret werden die drei zivilrechtlichen Klausuren „abgeschichtet“, also separat von den beiden öffentlich-rechtlichen und der strafrechtlichen Klausur geschrieben. Dies ist allerdings nur im Rahmen des sogenannten „Mannheimer Modells“ möglich, wo zum Jura-Studium noch ein Bachelor-Studiengang in Wirtschaftswissenschaften hinzukommt. „Erstes Staatsexamen auf Raten“ weiterlesen

Die Zeitbestimmung per Gesetz

Heute Nacht zählen wir die Sekunden bis zum Anbruch des neuen Jahres. Aber woher wissen wir eigentlich genau, wann der 31. Dezember, 23:59:59 Uhr endet und der 1. Januar, 00:00:00 Uhr beginnt? Das steht natürlich nicht nur auf der Uhr, sondern auch im Gesetz.

Das dafür zuständige Gesetz hat sich immer mal wieder geändert und es ist nicht uninteressant, sich die unterschiedlichen Arten der Zeitbestimmung einmal anzusehen. „Die Zeitbestimmung per Gesetz“ weiterlesen

Nahrungstabu

Dass man gewisse Tiere nicht isst, hat meist einen kulturellen Hintergrund. In aller Regel handelt es sich dabei aber um eine gesellschaftlich tief verankerte Sitte, die nicht durch ein gesetzliches Verbot untermauert wird. Anders dagegen in Deutschland: Die Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV) sieht in § 22 Abs. 1a vor:

Es ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) sowie von Affen zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen oder in den Verkehr zu bringen.

„Nahrungstabu“ weiterlesen

Kein Reisepass für Steuerschuldner

passport-249420_640Wer Steuern schuldigt bleibt, darf nicht in den Urlaub fahren. So könnte man ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschluss vom 27. August 2014, 23 L 410.14) zusammenfassen. Ganz richtig ist das so allgemein gesagt nicht, denn im vorliegenden Fall ging es schon um ganz erhebliche Steuerschulden (mehr als eine halbe Million Euro) und der Zahlungspflichtige hatte keine Anstalten zu deren Begleichung gemacht und seinen Wohnsitz immer wieder geändert, ohne sich korrekt umzumelden.

Gesetzliche Grundlage für diesen Entzug ist § 7 des Passgesetzes:

(1) Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber

4. sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen (…) will

§ 8 PaßG sieht vor, dass in diesem Fall ein bereits erteilter Pass auch entzogen werden kann.

Neben Steuerschulden sind noch einige andere Tatbestände geregelt, nämlich sicherheits- und strafrechtliche (Nr. 1 bis 3, 10) und wehrpflichtbezogene (Nr. 6 bis 9). Der einzige privatrechtliche Tatbestand ist Nr. 5, nachdem keinen Reisepass bekommt, wer im Verdacht steht, sich seiner Unterhaltspflicht entziehen zu wollen.

Private Schulden sind dagegen nirgends umfasst. Wer also 20 Millionen Euro Schulden bei einer Privatperson hat, kann trotzdem lustig in der Welt herumreisen. Der Staat hält seine Bürger nur fest, wenn es um sein eigenes Geld, also in Form von Steuern, geht. Auch der Tatbestand „Unterhaltspflicht“ schützt bei genauerem Hinsehen vor allem den Staat, der sonst unter Umständen in Vorleistung für den Unterhalt gehen müsste.

Es ist wieder einer dieser Fälle, in denen sich der Staat gegenüber den Bürgern massiv bevorteilt.

Und nein, der Staat soll nicht allen säumigen Schuldnern die Ausreise verweigern. Ein großflächiger Schuldturm namens Bundesrepublik nützt wahrscheinlich keinem Gläubiger. Aber der Staat sollte einfach aufhören, seine Interessen und Ansprüche über diejenigen anderer Wirtschaftsteilnehmer zu stellen.

Argument 861

Auch in den USA gibt es Bürger, die eher ungern Steuern zahlen. Aber neben den üblichen Abschreibungs-, Anrechnungs- und anderen Steuersparmodellen gibt es auch noch die sogenannten „tax protestors“. Diese versuchen nicht, innerhalb des bestehenden Rechts die möglichst günstigste Steuergestaltung für sich herauszuholen, sondern gehen von der Ungültigkeit von Steuergesetzen aus oder davon, dass diese einen völlig anderen Inhalt haben als der Gesetzgeber, sämtliche Juristen und die Rechtsprechung meinen.

Und weil wir hier desöfteren schlechte juristische Argumentation beleuchten, widmen wir uns auch dieser Diskussion in der gebotenen kurzen Weise. Heute soll es um eine ganz spezielle These gehen, das sogenannte Argument 861. „Argument 861“ weiterlesen

Fahrradfahrverbot

Dass man den Auto- oder Motorrad-Führerschein verlieren kann, ist bekannt. Aber dass einem auch der Fahrrad-Führerschein abgenommen werden kann, wissen wohl die wenigsten Bürger – schon allein, weil es ja keinen Fahrrad-Führerschein gibt. Aber auch das Fahren eines Rads kann von der Verwaltungsbehörde untersagt werden. Das ist zwar kein Entzug der Fahrerlaubnis, da man dafür keine Erlaubnis braucht. Und es ist kein Fahrverbot im eigentlichen Sinne, wie man es für einen, zwei oder drei Monate beim Pkw kennt. Es ist vielmehr eine behördliche Maßnahme eigener Art. „Fahrradfahrverbot“ weiterlesen

„Bullen raus aus der Versammlung!“

Dieser Satz hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) 250 Euro gekostet. Nicht, weil sich ein Polizist wegen dieser etwas despektierlichen Bezeichnung beleidigt gefühlt hätte. Es ging vielmehr um die Art und Weise, wie der Satz gefallen ist: Durch ein Megaphon bei einer Demonstration.

Eine Demonstration ist eine Versammlung, die durch die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) geschützt ist. Für Versammlungen braucht man grundsätzlich keine Erlaubnis. Das Versammlungsgesetz des Freistaats Bayern sieht lediglich vor, dass man die Versammlung anmelden muss (Art. 13 VersG). Man teilt also spätestens 48 Stunden vor Beginn der Versammlung der zuständigen Behörde (Landkreis oder Kreisfreie Stadt) mit, was man vor hat. Man muss nun keine Antwort und erst keine Genehmigung der Behörde abwarten, man hat damit seiner Pflicht vollauf Genüge getan. „„Bullen raus aus der Versammlung!““ weiterlesen