Die Präklusion nach § 296 Abs. 1 ZPO

Im letzten Artikel ging es um die Präklusion an sich und um die Bestimmungen des § 296 Abs. 2, der aufgrund seiner recht unverbindlichen Formulierung eher selten zum Zug kommt.

Praktisch höchst bedeutsam ist dagegen § 296 Abs. 1:

Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt.

„Die Präklusion nach § 296 Abs. 1 ZPO“ weiterlesen

Die Präklusion nach § 296 Abs. 2 ZPO

Beschleunigung ist ein wichtiger Faktor im Zivilprozessrecht. Von der Klageeinreichung bis zum rechtskräftigen Urteil soll möglichst wenig Zeit vergehen, damit schnell Rechtssicherheit herrscht. Und wenn sich schon die Gerichte häufig Zeit lassen (allein schon aus Überlastungsgründen), dann sollen sich wenigstens die Parteien beeilen.

Zentrale Vorschrift dafür ist § 296 ZPO, der es dem Gericht erlaubt, alles, was die Parteien zu spät vorgebracht haben, einfach zurückzuweisen und zu ignorieren. In der juristischen Terminologie spricht man davon, dass das Vorbringen „präkludiert“ ist. Auf diese Weise wird zwar in Kauf genommen, dass das Urteil auf falscher Tatsachenbasis beruht und damit auch falsch ist. Das bedeutet, dass jemand einen eigentlich bestehenden Anspruch nur aufgrund falschen Prozessverhaltens verliert, aber diese negativen Folgen hat sich jede Partei selbst zuzuschreiben. „Die Präklusion nach § 296 Abs. 2 ZPO“ weiterlesen

Einwendungen und Einreden

Einwendungen und Einreden sind ein wichtiges Begriffspaar im Recht. Es gibt verschiedene Unterschiede zwischen beidem, aber auch eine große Gemeinsamkeit: Es sind Gegenargumente gegen Forderungen.

Der Hauptunterschied ist, dass Einreden erhoben werden müssen („bei der Einrede muss man reden“), Einwendungen dagegen nicht. Derjenige, der sich mit diesen Argumenten auseinandersetzen muss, also der Richter, hat Einwendungen stets zu berücksichtigen, Einreden aber nur, wenn sich der Begünstigte darauf beruft.

Die Einwendungen werden wiederum nach ihrer Wirkung aufgeteilt: „Einwendungen und Einreden“ weiterlesen

Anspruchsverlust durch Verspätung

Eine der Prozessmaximen der ZPO, also ein eherner Grundsatz, auf dem das Zivilverfahren vor deutschen Gerichten aufbaut, ist das Beschleunigungsprinzip. Gerade heuzutage, wo niemand mehr Zeit hat und Ressourcen knapp sind, muss auch ein Gerichtsverfahren möglichst reibungslos funktionieren. Darum sieht die ZPO an vielen Stellen vor, dass man sich möglichst schnell äußern muss.

Wenn man das nicht tut, hat man oft Pech gehabt. Das wohl schärfste Schwert ist § 296 ZPO: „Anspruchsverlust durch Verspätung“ weiterlesen

Die gesetzlichen Grundlagen der Hypothek

Das Hypothekenrecht ist eines der kompliziertesten Felder des BGB. Dies liegt unter anderem daran, dass viele ähnliche und doch verschiedene Möglichkeiten parallel geregelt sind: Die Hypothek, die Grundschuld an sich, daneben aber die Buchhypothek, die Briefhypothek oder auch die Eigentümergrundschuld. Zudem besteht häufig ein Dreipersonenverhältnis (Schuldner, Gläubiger, Sicherungsgeber) und damit (mindestens) zwei verschiedene Rechtsverhältnisse, nämlich das zugrundeliegende Schuldverhältnis und die Sicherung durch die Hypothek. Die Hypothek und die Grundschuld entstehen ihrerseits wieder durch einen zweigliedrigen Akt, nämlich Einigung und Eintragung, was zu inhaltlichen Diskrepanzen und zu zeitlichen Problematiken führen kann.

Wie so oft ist der beste erste Schritt zum Erfassen einer komplexen rechtlichen Materie, dass man sich die wichtigsten Paragraphen isoliert betrachtet: „Die gesetzlichen Grundlagen der Hypothek“ weiterlesen

Der Minderjährige im Straßenverkehr

Man nehme einen Fall, wie er tagtäglich im Straßenverkehr vorkommt: Ein Achtjähriger fährt mit dem Fahrrad auf der Straße, passt nicht auf und beschädigt ein Auto. Das Kind trägt die alleinige Schuld, der Autofahrer konnte unter keinen Umständen verhindern, dass der Unfall passiert. Niemand wurde verletzt, aber am Auto ist ein Schaden von einigen tausend Euro entstanden. Wer muss diesen tragen?

Falsch wäre es, sich hier auf die verkehrsrechtliche Schuldfrage zu stürzen. Die ist nämlich gar nicht der Punkt, da wir angenommen haben, dass das Kind alleine schuld ist. „Der Minderjährige im Straßenverkehr“ weiterlesen

Buchbesprechung: Politische Parteien verwalten und gestalten. Praxisrelevantes Überblickswissen für Parteigründer, Amtsträger und Mitglieder

Das Parteienrecht führt ein ziemlich ambivalentes Dasein: Zum einen gehört es zum Staatsrecht, also zum erweiterten Kreis der Verfassungsrechts. Ohne demokratische Parteistrukturen gibt es keine demokratischen Wahlkandidaturen (auch, wenn die Parteien heute nicht mehr nur als Wahlvorbereitungsorganisationen angesehen werden) und damit in letzter Konsequenz auch keine demokratischen Wahlen. Trotz dieser immensen Bedeutung führen die Parteien in der Rechtswissenschaft ein Schattendasein. Literatur und Ratgeber zu Vereinen gibt es en masse (weil es eben auch Verein en masse gibt und daher die Zahl der Abnehmer entsprechend groß ist), aber die vereinsrechtlichen Grundsätze lassen sich in vieler Hinsicht nicht auf Parteien übertragen und gerade in der staatspolitischen Bedeutung der Parteien ist das Vereinsrecht ziemlich uninteressant.

Die parteienrechtliche Literatur wurde nun durch ein Buch des Fachverlags Vepowar (Verlag für Politik, Wahlen und Recht) bereichert: Mit „Politische Parteien verwalten und gestalten. Praxisrelevantes Überblickswissen für Parteigründer, Amtsträger und Mitglieder“ von Markus Mayer, Jürgen Carstensen, Sophie Lengerich und Gerd Lang-Müller ist ein in zweierlei Weise herausragendes Werk gelungen. Herausragend, weil es sehr unkonventionell geschrieben ist, und herausragend, weil es konsequent in die bedeutsamen Nischenfragen geht, die von den bisherigen Standardwerken wenig behandelt werden. „Buchbesprechung: Politische Parteien verwalten und gestalten. Praxisrelevantes Überblickswissen für Parteigründer, Amtsträger und Mitglieder“ weiterlesen

Das Internet als Teil des Lebens

Ein bemerkenswert lebensnahes Urteil hat der BGH (Urteil vom 24. Januar 2014, III ZR 98/12) zur heutigen Bedeutung des Internets gefällt:

Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer, jedenfalls vor dem hier maßgeblichen Jahreswechsel 2008/2009 beginnender Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist und bei dem sich eine Funktionsstörung als solche auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt. Das Internet stellt weltweit umfassende Informationen in Form von Text-, Bild-, Video- und Audiodateien zur Verfügung. „Das Internet als Teil des Lebens“ weiterlesen

Mietminderung bei Katzenbesuch

Das Amtsgericht Potsdam hat einen Anspruch auf Mietminderung um 10 % anerkannt, wenn eine Nachbarskatze wiederholt in die Wohnung eindringt. Zur üblichen Wohnungsnutzung gehöre es, auch die Fenster sowie die Terrassentür offen lassen zu können.

Eine kurze Bewertung finden Sie auf unserer Partnerseite vermieter-notruf.de.