Auch in Augsburg wird Fußball gespielt

Der FC Bayern darf eine Jahreskarte kündigen, so das Amtsgericht München. Dem Verein komme keine marktbeherrschende Stellung für den Profifußball in Bayern vor, da es ja auch noch den TSV 1860 und den FC Augsburg gibt.

Mehr dazu: http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/4787-ag-muenchen-urteil-122-c-16918-14-jahresfussball-abo-ohne-vorwarnung-gekuendigt

Die „freiwillige“ Gerichtsbarkeit

Wenige juristische Begriffe sorgen für so viel Verwirrung wie derjenige der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Wie kann Gerichtsbarkeit denn freiwillig sein? Ist es nicht das Wesen eines staatlichen gerichtlichen Ausspruchs, dass dieser unbedingt gilt und nicht nur freiwillige Bindung entfaltet? Ist das dann eine Art Schiedsgerichtverfahren, bei dem man niemanden zur Teilnahme zwingen kann?

Tatsächlich hat das Verfahren auch nicht viel mit Freiwilligkeit zu tun. Als man 1898 das „Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FGG) einführte, orientierte man sich einfach an diesem in der Rechtswissenschaft bereits gut eingeführten Begriff. Denn die Vorstellung einer freiwilligen Gerichtsbarkeit geht bis in römische Zeiten zurück. „Die „freiwillige“ Gerichtsbarkeit“ weiterlesen

Erfüllungsgehilfe und Verrichtungsgehilfe (II)

Wir haben bereits einen Blick ins Gesetz geworfen, um festzustellen, welche unterschiedlichen Normen es gibt, um die Verantwortlichkeit einer Person für das Handeln anderer zu regeln.

Grundsätzlich ist es schon schwierig, zu begründen, warum jemand für etwas haften muss, das ein anderer „verbrochen“ hat. In einer vertraglichen Situation ist dies noch einigermaßen nachvollziehbar: Wenn ich einen Bauunternehmer beauftrage, ein Haus zu bauen, dann ist dieser natürlich nicht verpflichtet, jeden einzelnen Stein persönlich zu verlegen und jeden Ziegel eigenhändig auf’s Dach zu verfrachten. Er darf (und soll) Arbeitnehmer, Subunternehmer und sonstige Helfer beschäftigen, um seine Verpflichtungen zu erfüllen. Im Verhältnis zum Auftraggeber bleibt es aber nach wie vor er persönlich, der die geschuldeten Leistungen erbringen muss. „Erfüllungsgehilfe und Verrichtungsgehilfe (II)“ weiterlesen

Erfüllungsgehilfe und Verrichtungsgehilfe (I)

Wenn jemand (zum Beispiel ein Unternehmer) für andere Personen aus seinem Geschäftsbereich (zum Beispiel Angestellte) haften soll, unterscheidet das Gesetz danach, ob es zwischen dem Unternehmer und dem Geschädigten einen Vertrag gab. Wenn ja, bestimmt sich die Haftung nach dem Schuldrecht und § 278 BGB, sonst nach dem Deliktsrecht und § 831 BGB:

§ 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte „Erfüllungsgehilfe und Verrichtungsgehilfe (I)“ weiterlesen

Warum der Bauer kein Kaufmann ist

Die Kaufleute haben seit langem eigene Rechtsnormen. Das Handelsgesetzbuch sieht vielerlei Abweichungen oder Ergänzungen im Hinblick auf das normale Zivilrecht des BGB vor. Außerdem gibt es noch gewisse Handelsbräuche, die ungeschrieben sind, aber als Geschäftsgrundlage eines Vertrags zwischen Kaufleuten vorausgesetzt werden. All dies nennt man das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“.

Voraussetzung für dessen Anwendbarkeit ist natürlich, dass mindestens einer der Beteiligten Kaufmann ist – bei manchen Vorschriften müssen auch beide Vertragspartner Kaufleute sein. „Warum der Bauer kein Kaufmann ist“ weiterlesen

Der Kaufmann im HGB

Das Handelsgesetzbuch regelt besondere Bedingungen für den den Rechtsverkehr zwischen Kaufleuten. Wer ein Kaufmann ist, bestimmt das Handelsgesetzbuch (HGB) in seinen ersten Paragraphen:

§ 1

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. „Der Kaufmann im HGB“ weiterlesen

ZPO-Wegweiser (III): Parteiwechsel

7. Beklagtenwechsel

Zweck: Stellt sich heraus, dass der Kläger den falschen Beklagten erwischt hat, will er den Prozess gegen den richtigen Beklagten fortsetzen, um die Kosten möglichst gering zu halten. Das ermöglicht ihm der Beklagtenwechsel.

Voraussetzungen: „ZPO-Wegweiser (III): Parteiwechsel“ weiterlesen

ZPO-Wegweiser (II): Prozessvergleich und Erledigung

4. Prozessvergleich

Zweck: Kläger und Beklagter einigen sich irgendwo „in der Mitte“, um den Rechtsstreit gütlich abzuschließen und es nicht zu einem Urteil kommen zu lassen. Hierdurch reduziert sich, sofern der Rechtsstreit damit komplett beendet wird, wiederum die Gerichtsgebühr um zwei Drittel.

Voraussetzungen: „ZPO-Wegweiser (II): Prozessvergleich und Erledigung“ weiterlesen