ZPO-Wegweiser (I): Anerkenntnis- und Versäumnisurteil

In unserer neuen Reihe „ZPO-Wegweiser“ wollen wir zeigen, wie man im Rahmen der ZPO zu bestimmten gewollten Ergebnissen kommt. Denn es reicht nicht nur, einen Anspruch nach dem materiellen Recht (z.B. aus dem BGB) zu haben, man muss auch wissen, wie man ihn durchsetzt – und zwar möglichst gut durchsetzt.

1. Anerkenntnisurteil „ZPO-Wegweiser (I): Anerkenntnis- und Versäumnisurteil“ weiterlesen

Angeblicher Hausfriedensbruch durch Vermieter

Ein unbefugtes Betreten der vermieteten Wohnung durch den Vermieter kann ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mieters sein – aber erst nach einer Abmahnung. Das Urteil des Landgerichts Bonn erläutert unsere Partnerseite „Ver-/Mieter-Notruf“.

Die Rechtsfähigkeit der GbR

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbst Träger von Rechten und Pflichten im juristischen Bereich zu sein. Jeder Mensch („natürliche Person“) ist selbstverständlich rechtsfähig. Ebenso besitzen juristische Personen wie zum Beispiel eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH Rechtsfähigkeit – denn das ist ja gerade der Witz an diesen Rechtsformen, dass damit die Gesellschaft selbst im Rechtsverkehr handeln kann.

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wurde das aber mehr als ein Jahrhundert lang anders gesehen. Die GbR wurde nicht als richtige Gesellschaft gesehen, sondern eher als ein gemeinsamer Name, unter dem die Beteiligten auftreten, aber doch Individuen bleiben. Stellt also beispielsweise die X-GbR, der die Gesellschaft A, B und C angehören, eine Rechnung an einen Kunden, so ist es im Grunde nicht die X-GbR selbst, die das Geld erhält, sondern es sind A, B und C, die das gemeinsam erhalten (und dann gegebenenfalls untereinander verteilen müssen, was aber dem Kunden egal sein kann). „Die Rechtsfähigkeit der GbR“ weiterlesen

BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, Az. II ZR 331/00

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 15. März 2000 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt und hinsichtlich der Abweisung der gegen die Beklagte zu 1 gerichteten Klage aufgehoben.

Die Berufung der Beklagten zu 1 gegen das Vorbehaltsurteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ansbach vom 26. November 1999 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagte zu 1 neben den Beklagten zu 2 und 3 wie eine Gesamtschuldnerin verurteilt wird. „BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, Az. II ZR 331/00“ weiterlesen

Kamera-Attrappen gegen Persönlichkeitsrecht

Kamera-Attrappen im Hausflur beeinträchtigen das Persönlichkeitsrecht der Mieter nicht. Zwar können Kameras durchaus die Rechte der so Überwachten verletzen – aber eben nur echte Kameras, keine Attrappen. Denn der Rechtseingriff liegt in der Aufnahme von Bildern, nicht in der Schaffung einer Situation, die für anderen Menschen so aussieht, als würden Bilder aufgenommen, während allen Eingeweihten klar ist, dass das nur vorgetäuscht wird.

Das ganze Urteil finden Sie hier: http://vermieter-notruf.de/2014/10/ag-schoeneberg-urteil-vom-30-07-2014-103-c-16014/

Die Präklusion nach § 296 Abs. 1 ZPO

Im letzten Artikel ging es um die Präklusion an sich und um die Bestimmungen des § 296 Abs. 2, der aufgrund seiner recht unverbindlichen Formulierung eher selten zum Zug kommt.

Praktisch höchst bedeutsam ist dagegen § 296 Abs. 1:

Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt.

„Die Präklusion nach § 296 Abs. 1 ZPO“ weiterlesen

Die Präklusion nach § 296 Abs. 2 ZPO

Beschleunigung ist ein wichtiger Faktor im Zivilprozessrecht. Von der Klageeinreichung bis zum rechtskräftigen Urteil soll möglichst wenig Zeit vergehen, damit schnell Rechtssicherheit herrscht. Und wenn sich schon die Gerichte häufig Zeit lassen (allein schon aus Überlastungsgründen), dann sollen sich wenigstens die Parteien beeilen.

Zentrale Vorschrift dafür ist § 296 ZPO, der es dem Gericht erlaubt, alles, was die Parteien zu spät vorgebracht haben, einfach zurückzuweisen und zu ignorieren. In der juristischen Terminologie spricht man davon, dass das Vorbringen „präkludiert“ ist. Auf diese Weise wird zwar in Kauf genommen, dass das Urteil auf falscher Tatsachenbasis beruht und damit auch falsch ist. Das bedeutet, dass jemand einen eigentlich bestehenden Anspruch nur aufgrund falschen Prozessverhaltens verliert, aber diese negativen Folgen hat sich jede Partei selbst zuzuschreiben. „Die Präklusion nach § 296 Abs. 2 ZPO“ weiterlesen

Einwendungen und Einreden

Einwendungen und Einreden sind ein wichtiges Begriffspaar im Recht. Es gibt verschiedene Unterschiede zwischen beidem, aber auch eine große Gemeinsamkeit: Es sind Gegenargumente gegen Forderungen.

Der Hauptunterschied ist, dass Einreden erhoben werden müssen („bei der Einrede muss man reden“), Einwendungen dagegen nicht. Derjenige, der sich mit diesen Argumenten auseinandersetzen muss, also der Richter, hat Einwendungen stets zu berücksichtigen, Einreden aber nur, wenn sich der Begünstigte darauf beruft.

Die Einwendungen werden wiederum nach ihrer Wirkung aufgeteilt: „Einwendungen und Einreden“ weiterlesen

Anspruchsverlust durch Verspätung

Eine der Prozessmaximen der ZPO, also ein eherner Grundsatz, auf dem das Zivilverfahren vor deutschen Gerichten aufbaut, ist das Beschleunigungsprinzip. Gerade heuzutage, wo niemand mehr Zeit hat und Ressourcen knapp sind, muss auch ein Gerichtsverfahren möglichst reibungslos funktionieren. Darum sieht die ZPO an vielen Stellen vor, dass man sich möglichst schnell äußern muss.

Wenn man das nicht tut, hat man oft Pech gehabt. Das wohl schärfste Schwert ist § 296 ZPO: „Anspruchsverlust durch Verspätung“ weiterlesen