Das Internet und die Meinungsfreiheit

freedom-of-speech-156029_1280Vielleicht kennen Sie das auch: Sie schreiben einen Beitrag oder einen Kommentar auf Facebook, in Online-Foren oder in Blogs und irgendwann verschwindet dieser, aus welchem Grunde auch immer. Häufig folgen dann Beschwerden über Zensur und angeblich fehlende Meinungsfreiheit. Heute möchten wir darlegen, warum es eine Berufung auf die Meinungsfreiheit hier falsch ist und warum Plattformbetreibern zu raten ist, sehr genau auf die Inhalte ihrer Angebote zu achten.

Der erste Grund dafür ist nicht juristischer, sondern rein praktischer Natur – und liegt natürlich in der Verantwortung des einzelnen Betreibers: Es macht keinen so besonders guten Eindruck, wenn man beim Betreten einer Facebook-Gruppe gleich mit Beiträgen über die Mondlandungsverschwörung, das Übel des Zinseszinses und die Weltherrschaftspläne der Bilderberger konfrontiert wird. „Das Internet und die Meinungsfreiheit“ weiterlesen

Vermutung und Fiktion

Die Vorstellungswelt des Gesetzgebers ist einfach: Tatbestand und Rechtsfolge werden einfach verknüpft – wenn etwas bestimmtes gegeben ist, dann tritt eine bestimmte Rechtsfolge ein. Der Eigentümer kann vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen. (§ 985) Wenn der eine Eigentümer und der andere Besitzer einer Sache ist, dann erhält Ersterer die Sache von Letzterem. Die Schwierigkeit liegt nicht darin, diese völlig banale Norm anzuwenden; bedeutend schwieriger kann es sein, das Vorliegen der Voraussetzungen auch zu beweisen.

Aus diesem Grunde gibt es verschiedene juristische Methoden, das Vorliegen bestimmter Tatsachen dadurch festzustellen, dass man sich an anderen Tatsachen orientiert, die leichter zu beweisen sind. „Vermutung und Fiktion“ weiterlesen

Die Geschäftsführung ohne Auftrag

Als Geschäft bezeichnet man in der Regel einen formellen Vertragsabschluss. Im Rahmen der GoA ist dies aber nicht notwendig.
Als Geschäft bezeichnet man in der Regel einen formellen Vertragsabschluss. Im Rahmen der GoA ist dies aber nicht notwendig.
Die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB, „GoA“) ist ein wichtiges Rechtsinstitut des deutschen Zivilrechts. Sie ist immer dann einschlägig, wenn jemand irgendeine wirtschaftlich relevante Handlung vorgenommen hat, die zum Rechtssphäre eines anderen gehört. Dabei bezeichnet man denjenigen, der das fremde Geschäft geführt hat, als Geschäftsführer, denjenigen, um dessen Geschäft es sich gehandelt hat, als den Geschäftsherrn.

Die Prüfung eines Anspruchs aus den GoA-Vorschriften verläuft nach folgenden Schritten: „Die Geschäftsführung ohne Auftrag“ weiterlesen

Das Freiwillige an der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

Die Existenz einer „Freiwilligen Gerichtsbarkeit“ begegnet häufig gewissem Unglauben: Ist ein Gericht nicht eher eine Institution, die auf die Freiwilligkeit der Beteiligten eher wenig Rücksicht nimmt? Staatliche Machtausübung setzt sich grundsätzlich gegen den Willen des Betroffenen durch.

„Freiwillige Gerichtsbarkeit“ klingt danach als würde da jemand freiwillig, ja vielleicht sogar gerne hingehen. Warum man bereits mit dem „Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FGG) im Jahr 1900 diesen Begriff verwendet hat und im neuen „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FamFG) fortgeführt hat, lässt sich nur historisch begründen. Bereits die Römer kannten die „actio voluntaria“, die freiwillige Klage. Aber: Auch die war schon nicht übermäßig freiwillig. „Das Freiwillige an der Freiwilligen Gerichtsbarkeit“ weiterlesen

Die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens

In den letzten Jahrzehnten hat der Staat Vieles, was dereinst seine Kernaufgaben waren, privatisiert. Seien es nun Flughäfen, die Bundespost, die Bahn oder sogar die Bundesdruckerei, privatrechtliche Strukturen scheinen den alten Beamtenapparaten überlegen zu sein. Der Staat schätzt nun einmal die Flexibilität, die er auf diese Weise gewinnt. Im unmittelbar hoheitlichen Bereich erscheint dagegen eine Privatisierung undenkbar: Einen selbstständigen Richter wird es wohl ebensowenig geben wie eine Söldner-Bundeswehr oder eine outgesourcte Polizei.

Eine andere Kaste von Staatsdienern wollte man aber vor einiger Zeit sehr wohl privatisieren: Die Gerichtsvollzieher. Das überrascht durchaus, denn Gerichtsvollzieher üben Hoheitsgewalt im engsten Sinne aus. Sie sind der verlängerte Arm der Gerichte und greifen ganz tiefgehend in Grundrechte ein, indem sie in Wohnungen eindringen, Eigentum pfänden und Schuldner zur Offenbarung ihrer gesamten Vermögensverhältnisse zwingen. „Die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens“ weiterlesen

Die Bedeutung einer Präambel (I)

Eine Präambel ist wörtlich etwas Vorangestelltes. In vielen Gesetzen, Verträgen und rechtlich relevanten Dokumenten gibt es eine solche Präambel und sie dient dort in der Regel als ein Vorspruch, eine Einleitung oder eine vorgeschaltete Erklärung. Eine häufige Aussage ist, eine Präambel habe keine rechtliche Bedeutung. Das ist häufig richtig, aber aus anderen Gründen als behauptet wird.

Ein Rechtssatz wird jedenfalls nicht dadurch ungültig, dass man ihn in die Präambel schreibt. Die Präambel ist einfach nur ein „Paragraph null“, also ein Text, der vor dem ersten in der üblichen Form durchnummerierten Paragraphen kommt. Das allein macht seinen Inhalt aber nicht ungültig. Denn es gibt keine allgemeinverbindliche Vorschrift darüber, wie man Rechtsdokumente zu gliedern hat. Es gab in der Geschichte durchaus auch Gesetze ohne einen einzigen Artikel oder Paragraphen. So besteht z.B. die Allerhöchste Kabinetsordre mit der Geschäftsordnung für die Versammlung der vereinigten ständischen Ausschüsse sämmtlicher Provinzen vom 19. August 1842 des preußischen Königs aus fortlaufendem, nicht weiter unterteiltem Text. Natürlich ist soetwas gültig und dann können Inhalte in einer Präambel erst recht nicht per se bedeutungslos sein. „Die Bedeutung einer Präambel (I)“ weiterlesen

Welche juristischen Personen gibt es?

  • Vereine
  • Stiftungen
  • Genossenschaften
  • Kapitalgesellschaften
    • Aktiengesellschaften (AG)
      Sonderform Europäische Gesellschaft (SE)
    • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
      Sonderform Unternehmergesellschaft (UG)
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts

Klage gegen einen elfjährigen Fußballer

Nach einem Bericht der Mittelbayerischen Zeitung wurde ein Elfjähriger verklagt, weil er beim Warmmachen in der Halbzeitpause eines Fußballspiels seiner Mannschaft eine Zuschauerin mit dem Ball im Gesicht getroffen hat, woraufhin ihre Brille kaputtging. 710 Euro Schadenersatz wurde gefordert, mit weiteren Kosten ist die Summe mittlerweile auf knapp 1000 Euro angewachsen. Im Internet hat sich die Geschichte recht schnell verbreitet und zu ungläubigem Staunen, irritierten Fragen und auch zu rechtlichen Missverständnissen geführt. Einigem davon wollen wir heute kurz auf den Grund gehen – freilich können wir die Sache selbst hier nicht entscheiden, sondern lediglich abstrakt die Rechtslage darstellen.

Warum kann ein Elfjähriger verklagt werden? Liegt die Strafmündigkeitsgrenze nicht bei vierzehn? „Klage gegen einen elfjährigen Fußballer“ weiterlesen

Prof. Dr. Stephan Lorenz über die Vertragsfreiheit

Der Vertrag als solcher ist mit Sicherheit das wichtigste Instrument des bürgerlichen Rechts und einer freien Gesellschaft. Es gibt kein Wohnungszuteilungsamt. Es gibt kein Semmelversorgungsamt. Und das ist gut so. Das ist Freiheit.

(Prof. Dr. Stephan Lorenz, Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München)

Dieses aus den Anfangsstunden des Zivilrechts-Grundkurses von Prof. Dr. Lorenz entnommenene, leicht verkürzte Zitat zeigt eines der wesentlichen Prinzipien des marktwirtschaftlichen Zivilrechts: Ich suche mir Gegenstand und Partner meiner Geschäftsbeziehungen selbst und ohne Einmischung aus. Das Recht, die Verträge abschließen zu dürfen, die man möchte, und die abzulehnen, die man nicht möchte, ist ein wesentlicher Teil der Selbstbestimmung des Einzelnen. Es bedeutet umgekehrt aber auch Verantwortung für einen selbst. „Prof. Dr. Stephan Lorenz über die Vertragsfreiheit“ weiterlesen