Die Absicherung beim Grundstückserwerb

Bei sämtlichen Kaufgeschäften möchte man nach Möglichkeit erreichen, dass der Austausch der Leistungen gleichzeitig stattfindet. Niemand soll in Vorleistung gehen müssen und dadurch Gefahr laufen, als Käufer zu zahlen, ohne die Kaufsache zu bekommen, bzw. als Verkäufer die Ware loszuwerden, ohne den Preis zu erhalten.

Bei den meisten Alltagsgeschäften funktioniert das praktisch automatisch: An der Supermarktkasse geschehen Bezahlung und Warenerhalt praktisch im selben Moment. Bei größeren Abzahlungsgeschäften geht das nicht in dieser Form, dafür erlaubt es die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts, dass der Verkäufer zumindest noch bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer bleibt und so eine bessere Rechtsposition hat.

Diese Möglichkeiten gibt es beim Grundstückserwerb nicht. Denn ein Grundstückseigentümer kann dem Käufer schon nicht selbst das Eigentum verschaffen – der Eigentumserwerb erfolgt gemäß § 873 BGB durch Einigung („Auflassung“, § 925) und Eintragung im Grundbuch. Für beides braucht man einen Notar, der die Erklärungen beurkundet und weiterleitet. Weil die Auflassung nicht unter einer Bedingung erklärt werden kann (§ 925 Abs. 2), ist ein Eigentumsvorbehalt nicht möglich. „Die Absicherung beim Grundstückserwerb“ weiterlesen

Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsreduktion

Wer mit Waren handelt oder Leistungen anbietet, stellt sich häufig die Frage, wie er seine Haftung für Mängel eindämmen kann.

Das Gesetz sieht dabei grundsätzlich vor, dass der Anbieter für Mängel haften muss, beim Kaufvertrag gemäß § 437, beim Mietvertrag gemäß §§ 536 und 536a und beim Werkvertrag gegen § 634 BGB. Allgemein gelten die §§ 280 bis 288 und 323 für alle Verträge und sehen weitgehende Schadenersatz- und Rücktrittsrechte bei Mängeln vor. „Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsreduktion“ weiterlesen

§ 1365 BGB – die Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen

Wer heiratet, bleibt voll geschäftsfähig. Er behält auch sein gesamtes Vermögen komplett für sich – jedenfalls beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1364 BGB). Trotzdem soll ein Ehegatte nicht über sein gesamtes Vermögen verfügen dürfen. § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB sagt:
Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen.

Für diesen Paragraphen gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen wird bei einer Zugewinngemeinschaft im Fall der Scheidung der Vermögensgewinn während der Ehe zwischen den Ehegatten ausgeglichen. Zwar kann ein Ehegatte seinen Zugewinn (und damit den Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten) nicht dadurch verringern, dass er sein Vermögen einfach verschenkt, denn § 1375 Abs. 2 Nr. 1 lässt solche Schenkungen unberücksichtigt. Aber es wäre möglich, dass der Ausgleichsanspruch dann leerläuft, weil beim einen Ehepartner einfach nichts mehr vorhanden ist, auf das man zugreifen könnte. Zum anderen wäre auch während der Ehe der eine Ehepartner (moralisch oder rechtlich) verpflichtet, den anderen nun zu unterstützen. „§ 1365 BGB – die Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen“ weiterlesen

Die Kaufpreisminderung bei einer zu kleinen Neubauwohnung

Die genaue Berechnung der Wohnfläche von Immobilien ist eine Wissenschaft. Im Mietrecht spielen Negativabweichungen von der vereinbarten Quadratmeterzahl seit jeher eine erhebliche Rolle. Aber in den letzten Jahren landen daher auch immer Fälle vor den Gerichten, bei denen Käufer neu gebauter Eigentumswohnungen Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Fast immer geht es dabei nicht um die Rückabwicklung des Vertrags, sondern um eine Reduzierung des Kaufpreises. Heute beantworten wir daher einige Fragen zu diesem Thema.

Um was für einen Vertrag handelt es sich, wenn man eine neue Eigentumswohnung kauft?

Das BGB kennt keinen „Immobilienkaufvertrag“. Dies ist aber unschädlich, da aufgrund der Privatautonomie auch Verträge abgeschlossen werden können, die nirgends gesetzlich geregelt sind (Vertrag eigener Art, „sui generis“). Außerdem ist es möglich, ein einheitliches Geschäft als Verbindung mehrerer vertypter Verträge aufzufassen. „Die Kaufpreisminderung bei einer zu kleinen Neubauwohnung“ weiterlesen

Das Problem der Inzahlunggabe

Beim Autokauf ist die Inzahlunggabe des Altwagens gängige Praxis. Wenngleich sich die früheren Steuervorteile heute weitestgehend verflüchtigt haben, gibt es dennoch einige subjektive Gründe dafür, beim Kauf eines neuen Pkw den alten „dranzugeben“.

Zum einen fühlen sich Privatleute oft mit dem Gebrauchtwagenmarkt und seinen Gepflogenheiten überfordert. Sie wissen nicht genau. wo sie den Wagen am besten loswerden, wie sie den Vertrag gestalten müssen, wie sie ihre Haftung ausschließen usw. Daher gibt man den Wagen lieber dem Autohändler seines Vertrauens, der wird einen schon nicht über den Tisch ziehen. „Das Problem der Inzahlunggabe“ weiterlesen

Wie man Grundstückseigentümer wird

Wie man das Eigentum an einem Grundstück erwirbt, darüber hat man auch als Laie gewisse Vorstellungen: Man schließt einen Kaufvertrag ab und dann wird man als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Und damit das auch so funktioniert, muss man zum Notar gehen. Im Groben ist das auch durchaus richtig, allerdings gibt es noch einige Feinheiten.

Darum also Schritt für Schritt:

1. Kaufvertrag

In aller Regel ist Grundlage des ganzen Geschäfts ein Kaufvertrag. „Wie man Grundstückseigentümer wird“ weiterlesen

Das Finanzierungsleasing zwischen Geschäftsleuten

Geleast werden kann heute fast alles. Im Geschäftsverkehr unter ausschließlicher Beteiligung von Unternehmen und Selbstständigen (und nur um diesen soll es hier gehen) ist das Leasen mittlerweile fast schon die Regel. Hauptsächlich sind es Autos, aber auch Maschinen und sogar Software werden immer häufiger geleast. Dabei werden unter „Leasing“ durchaus verschiedene vertragliche Konstruktionen verstanden.

Rein funktional ist der Leasingvertrag nichts anderes als ein Kaufvertrag: Der Käufer braucht eine Ware und erwirbt sie vom Verkäufer. Das einzige Problem ist die Finanzierung. Der Käufer hat häufig nicht die Mittel, um den gesamten Kaufpreis sofort aufzubringen. Der Verkäufer möchte sich auf eine Ratenzahlung nicht einlassen, denn das ist ihm zu kompliziert; er müsste die Kreditwürdigkeit des Käufer prüfen, sich für den Fall der Nichtzahlung absichern, den Zahlungseingang überwachen, Zinsen berechnen, notfalls die gerichtliche Geltendmachung einleiten usw. Der Käufer hingegen braucht die Sache – insbesondere im geschäftlichen Bereich – möglichst sofort, zumal er den Kauf häufig auch dadurch refinanziert, dass er bspw. mit der Maschine selbst Waren herstellt. Warten und sparen ist also keine Möglichkeit. „Das Finanzierungsleasing zwischen Geschäftsleuten“ weiterlesen

„Klausuren müssen keinen doppelten Boden haben“

Wir haben ein Interview mit Gerd Lang-Müller, dem Autor der „Faktenwissen“-Bücher, über seine beiden ersten Werke zum Baurecht und zum Allgemeinen Teil des BGB geführt. Das Konzept dieser Lernhilfe ist, dass sie keine Lehrbücher sein wollen, sondern vielmehr die richtigen Antworten für entscheidende Klausursituationen trainieren sollen.

Herr Lang-Müller, Ihre ersten beiden „Faktenwissen“-Bücher bezeichnen Sie ausdrücklich als „keine Lehrbücher“. Wie kommt das?

Weil es einfach keine Lehrbücher sind. Lehrbücher, die dem Studenten das Wissen in aller Ausführlichkeit von Grund auf vermitteln, gibt es schon genug – in allen Qualitätsstufen und in allen Preisklassen. Diesen Markt wollte ich nicht auch noch bereichern. „„Klausuren müssen keinen doppelten Boden haben““ weiterlesen

Die Verfügbarkeit von „Lockvogelangeboten“ im Supermarkt

Quasi ein Dauerbrenner rechtlicher Probleme im Alltag ist die Frage, wie lange durch Supermärkte im Prospekt oder in Werbeanzeigen angepriesene Sonderangebote überhaupt verfügbar sein müssen. Mit diesem Text wollen wir einen kurzen Einblick in diese nicht einfach zu beantwortende Frage geben und gleichzeitig die Folgen eines gesetzwidrigen Handelns erläutern.

Auch, wenn Sonderangebote von Discountern, vor allem im Elektronikbereich, heute kein gesamtgesellschaftliches Ereignis mehr darstellen, für das man sich bereits weit vor Beginn der Öffungszeiten geduldig in die Schlange vor dem Eingang zum Supermarkt stellt, gibt es immer noch Angebote, die einem ungewöhnlich günstig und deswegen erstrebenswert vorkommen. Nicht selten macht man aber die Erfahrung, dass diese nach wenigen Tagen, unter Umständen schon am ersten Tag, ausverkauft sind. „Die Verfügbarkeit von „Lockvogelangeboten“ im Supermarkt“ weiterlesen

Grundkonstellationen des AGB-Rechts

Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor allem die formelle und inhaltliche Klauselkontrolle nach den §§ 305 ff. BGB, hängt auch von der Rechtsnatur der Beteiligten ab. Je nachdem, ob es sich um einen Unternehmer oder einen Verbraucher handelt, sind die Rechtsfolgen etwas unterschiedlich:

1. Verwender ist Verbraucher, Vertragspartner ist Verbraucher

Standardfall, unmittelbare Anwendung der §§ 305 bis 309. Mehr dazu: http://bgb-faq.de/2015/07/12/gilt-das-agb-recht-auch-zwischen-verbrauchern/ „Grundkonstellationen des AGB-Rechts“ weiterlesen