Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht spielt der vorläufige Rechtsschutz eine erhebliche Rolle. Sinn dieses Rechtsinstituts ist es, eine schnelle Regelung herbeizuführen, ohne den oft jahrelangen Rechtsstreit bis zur Entscheidung der Hauptsache abwarten zu müssen.

Dabei kennt die Verwaltungsgerichtsordnung im Wesentlichen zwei voneinander zu unterscheidende Möglichkeiten: Die Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5) sowie die einstweilige Anordnung (§ 123). Ersteres ist dabei spezieller, eine einstweilige Anordnung kommt gemäß § 123 Abs. 5 nur in Betracht, wenn § 80 nicht einschlägig ist.

A. Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5)

I. Statthaftigkeit

Die Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kommt nur in Betracht, wenn sich der Betroffene gegen einen Verwaltungsakt wehrt. „Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht“ weiterlesen

Mensch und Person

Die Juristen sind bekannt dafür, gerne mal seltsame Begrifflichkeiten zu verwenden, mit denen normale Menschen nichts anfangen können. Wer spricht ansonsten schon von „Auflassung“, wenn er eine Grundstücksübertragung meint, oder von „besorgen“, wenn er Sorge um etwas hat?

BGB: Rechtsfähiger Mensch = natürliche Person

Und so verwundert es wohl auch kaum, dass der Jurist den Menschen nicht als Menschen bezeichnet, sondern von „natürlicher Person“ spricht. Und derlei Kuriositäten verbirgt der Jurist nicht einmal irgendwo dort, wo sie eh niemand findet, sondern stellt sie gleich an den Anfang der wohl wichtigsten Rechtsnorm der Praxis, des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). „Mensch und Person“ weiterlesen

Baby stiehlt in der Drogerie, Mutter wird verurteilt

Von einem seltsamen Fall hat der Focus nun berichtet:

Der Ladendetektiv eines Drogeriemarktes bei Hannover entdeckt im Kinderwagen einer Mutter eine unbezahlte Haarkur. Täter: das sieben Monate alte Kind der Frau. Neben Geldstrafe und Hausverbot erhält die Frau auch Post vom Gericht.

Diese Einleitung ist schon einmal äußerst missverständlich.

Die Geldstrafe, von der die Zeitung berichtet, war höchstwahrscheinlich die Bearbeitungsgebühr des Supermarkts für Ladendiebstähle. Diese werden in den AGB festgesetzt und sollen einerseits die tatsächlichen Kosten abdecken, andererseits aber auch als zivilrechtliche Vertragsstrafe Diebstähle insgesamt verhindern. Mit der strafrechtlichen Geldstrafe hat dies aber nichts zu tun. Dies ergibt sich auch daraus, dass die echte Geldstrafe dann erst in der ominösen „Post vom Gericht“ verhängt wurde.

Diese Post vom Gericht war anscheinend ein Strafbefehl. Denn einige Sätze später heißt es:

Ein Postbote klingelte an der Tür und übergab ihr ein Einschreiben vom Amtsgericht Neustadt. Darin stand, dass die junge Mutter eine Geldstrafe wegen des Diebstahls zahlen muss – 20 Tagessätze á 10 Euro.

Insofern ist es auch kein allzugroßer Widerspruch, dass in anderen Artikeln steht, sie habe „Post vom Staatsanwalt“ bekommen. Denn der Strafbefehl wird vom Staatsanwalt entworfen und vom Gericht abgesegnet. Er stellt eine Art schriftliches Verfahren dar, mit dem ein Beschuldigter in leichten und unkomplizierten Fällen verurteilt werden kann, ohne dass die Sache vor Gericht geht.

Hat die Dame nun deswegen eine Geldstrafe erhalten, weil ihr Kind gestohlen hat?

Sicher nicht, denn Eltern haften bekanntlich nicht für ihre Kinder – strafrechtlich schon mal gar nicht. Vielmehr wird es so sein, dass weder der Ladendetektiv noch der Staatsanwalt noch der Richter ihr geglaubt haben, dass das Baby die Haarkur gestohlen hat. Sie haben – so ist aus diesem rudimentären Artikel anzunehmen – angenommen, dass die Frau selbst das Produkt in den Kinderwagen gelegt hat, um es nicht zu bezahlen.

Kann die Beschuldigte denn gar nichts dagegen tun, dass sie eines Diebstahls bezichtigt wird?

Doch, sie kann natürlich Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, dann kommt es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Dort kann die Angeklagte dann ihre Sicht der Dinge noch einmal darlegen, sie kann Zeugen benennen, sie kann den Ladendetektiv ins Kreuzverhör nehmen etc. Das hat sie aber anscheinend nicht vor:

„Ich bin fassungslos, dass ich jetzt auch noch so eine Strafe bekommen habe. Leider kann ich nicht nachweisen, dass mein Sohn die Haarkur eingesteckt hat. Ich muss halt jetzt dafür haften“, erklärte Nora A.

Nein, für ihr Kind haften muss sie nicht, siehe oben. Und sie muss ihre Unschuld auch nicht beweisen. Aber sie müsste zumindest eine glaubwürdige Erklärung dafür liefern, dass nicht sie selbst es war, die diese Haarkur in den Kinderwagen gelegt hat, um sie nicht zu bezahlen.

Man weiß nicht, warum Staatsanwalt und Gericht ihr die Schilderung, dass der „Täter“ wohl ihr Kind war, nicht abgenommen haben. Angesichts des sehr einseitigen Berichts ist nicht auszuschließen, dass der Detektiv den Hergang beobachtet und die Mutter belastet hat, dies aber einfach weggelassen wurde. Fest steht, dass das Gericht jedenfalls von der Täterschaft der Mutter und nicht des Kindes ausging. Dass sie dafür verurteilt wurde, was ihr Baby getan hat, ist sicher falsch.

Konflikte rund um den arbeitsrechtlichen Urlaub

Der Urlaub ist prinzipiell die schönste Zeit des Arbeitsjahres, aber auch ziemlich konfliktträchtig. Während wir uns mit dem Entstehen des Urlaubsanspruchs an sich bereits beschäftigt haben, entstehen häufig Probleme bei der tatsächlichen Abwicklung des Urlaubs.

Zeitpunkt des Urlaubs

§ 7 Abs. 1 BUrlG sieht vor, dass die Wünsche des Arbeitnehmers hinsichtlich des Urlaubszeitpunkts „zu berücksichtigen“ sind. Über diese recht vorsichtig Formulierung hinaus hat die Rechtsprechung allerdings die Wünsche des Arbeitnehmers in den Vordergrund gestellt. In erster Linie kann sich der Arbeitnehmer aussuchen, wann er in den Urlaub gehen will. Lediglich, wenn dies mit betrieblichen Notwendigkeiten kollidiert, kann der Arbeitgeber den Urlaub ablehnen. „Konflikte rund um den arbeitsrechtlichen Urlaub“ weiterlesen

Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag

Woraus ergibt sich die Rundfunkgebührenpflicht?

Der Staatsrundfunk baut sich auf eine Reihe von Rundfunkstaatsverträgen auf, die die 16 Bundesländer miteinander geschlossen haben. Der Bund selbst ist daran nicht beteiligt. Die Gebührenpflicht, die Gebührenhöhe, die Zahlungsmodalitäten usw. ergeben sich dabei insbesondere aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

Dürfen die Länder einen Vertrag zulasten Dritter abschließen?

Im Zivilrecht sind Verträge, die nicht am Vertrag beteiligten Personen Pflichten auferlegen (Verträge zulasten Dritter), ungültig. Prinzipiell gilt das auch für Staatsverträge. „Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag“ weiterlesen

Gerichte auf historischen Bildern und Kunstwerken

Inquisitionsgericht (Goya), Reichskammergericht, Leipziger Reichsgericht, Jüngstes Gericht (Michelangelo), New York County Courthouse, Münchner Justizpalast, Londoner Old Bailey, House of Lords, US Supreme Court

Die Top Ten für den Juli 2016

Auch im Juli wurden wieder einige interessante Beiträge auf anderen Seiten unseres Netzwerks veröffentlicht:

Im Arbeitsrecht sorgen AGG-Hopper immer wieder für Schlagzeilen: Was sind AGG-Hopper? Haben AGG-Hopper Entschädigungsansprüche?

Die Gemeinnützigkeit ist für Vereine ein wichtiger Aspekt ihrer Tätigkeit. Sie führt dazu, dass sie einerseits selbst nicht steuerpflichtig sind, andererseits aber auch Spenden an sie vom Spender steuerlich abgesetzt werden können. Ein wichtiger Aspekt davon ist die Selbstlosigkeit. Aber wann liegt diese vor?

Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte ist im Bürgerlichen Recht anerkannt, im BGB aber nicht geregelt. Trotzdem hat sich BGB-FAQ.de mit diesem Rechtsinstitut beschäftigt.

Der Beschuldigten-Notruf beantwortet die Frage, ob und inwieweit sich in einem Strafverfahren die Schadenwiedergutmachung durch den Täter positiv auswirkt.

Im bayerischen Polizeirecht ist die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme meistens der strittige Punkt.

BAFöG ist für viele Studenten und andere Personen in verschiedenen Ausbildungen sehr wichtig. Aber auch das Bewilligungsverfahren nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist natürlich formalisiert: An wen ist der BAFöG-Antrag zu richten? Welches Amt für Ausbildungsförderung ist für mich zuständig? Die Antworten finden Sie auf sozialrecht-faq.de.

Auch Behörden machen Fehler oder entscheiden sich um. Die Aufhebung eines Verwaltungsakts nimmt in der Ausbildung und in der Praxis daher erheblichen Raum ein. Verwaltungsrecht-FAQ beantwortet dazu folgende Fragen:
Kann ein VA genauso aufgehoben werden, wie er erlassen wurde?
Sind §§ 48 und 49 VwVfG auf alle Arten von Verwaltungsakten anwendbar?
Welche Behörde kann einen Verwaltungsakt aufheben?
Muss der Betroffene vor Rücknahme des Verwaltungsakts gehört werden?

In den Mietrecht-FAQ ging es darum, ob die Kündigung eines Mietvertrags per Fax zulässig ist und ob zumindest die Kündigungsfrist durch ein Fax gewahrt werden kann.

Hitler wurde demokratisch zum Reichskanzler gewählt, zumindest zumindest zum Anfang seines Regimes – so eine weit verbreitete Ansicht. Rechtshistorie.de ist dem auf den Grund gegangen.

Dass deutsche Landesverfassungen die Todesstrafe erwähnen, wird teilweise amüsiert, teilweise bestürzt zur Kenntnis genommen. Hat das irgendeine Bedeutung? Damit hat sich verfassungsrecht-faq.de am Beispiel der Todesstrafe in der bayerischen Verfassung sowie in der hessischen Verfassung beschäftigt.

Die Gefahrtragung beim Kauf

Ein uraltes Problem, mit dem sich alle Rechtsordnungen beschäftigt haben, ist die Problematik der Gefahrtragung bei Kaufverträgen. Was sich hier so hochgestochen anhört, behandelt eine eigentlich recht simple Frage: Was machen wir, wenn der verkaufte Gegenstand kaputt geht?

Nach Erfüllung

Wurden die Vertragspflichten vollständig erfüllt (§ 362), wurde also die Sache übergeben und übereignet, so hat der Verkäufer nichts mehr mit der Sache zu tun. Wenn diese also aus irgendeinem Grund zerstört wird, ist das prinzipiell nur das Pech des neuen Eigentümers, also des Käufers. „Die Gefahrtragung beim Kauf“ weiterlesen

Der BGH zur Verwertbarkeit von DNA-Reihenuntersuchungen

DNA-Reihenuntersuchungen (§ 81h StPO) rufen ein erhebliches öffentliches Interesse hervor. Sie werden bei schweren Straftaten, häufig brutalen Vergewaltigungen oder Sexualmorden, angeordnet und bitten nach bestimmten Kriterien ausgewählte Personen (meist Männer in einem bestimmten Alter aus einem bestimmten Umkreis um den Tatort) zu einer freiwilligen Abgabe von Speichelproben.

In einer Entscheidung aus dem Jahr 2012 (BGH 3 StR 117/12) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ergebnisse aus diesen Untersuchungen nur für und gegen Personen verwertet werden dürfen, die selbst eine solche Probe abgegeben haben. Im zu entscheidenden Fall wurde aufgrund von DNA-Ähnlichkeiten ein Verwandter von zwei Teilnehmern verdächtigt und schließlich – nach weiteren Ermittlungen – auch verurteilt. Nach Ansicht des BGH hätte das Gericht die Erkenntnisse nicht heranziehen dürfen, allerdings wiegt der Fehler nicht so schwer, dass daraus auch ein Verwertungsverbot entstünde. „Der BGH zur Verwertbarkeit von DNA-Reihenuntersuchungen“ weiterlesen

Wem gehört eigentlich der Weltraum?

In den nichtjuristischen Medien wurde in der letzten Zeit mehrfach behauptet, die USA hätten sich per Gesetz das gesamte Universum einverleibt. Wenngleich das so natürlich nicht richtig ist, zeigt die Sache doch einerseits die Grenzen staatlichen Einflusses, andererseits aber auch die kommenden juristischen Herausforderungen.

Auf zwischenstaatlicher Ebene hat das sogenannte Weltraumrecht eine erste rudimentäre Regelung durch den Outer Space Treaty (OST, Weltraumvertrag) aus dem Jahr 1967 erfahren. Dieser verbietet zum einen, dass sich Staaten bestimmte Himmelskörper einverleiben und zu ihrem Territorium erklären, und zum anderen, dass Atomwaffen im Weltraum stationiert werden – der Vertrag stammt unverkennbar aus der Zeit des Kalten Kriegs. In recht salbungsvollen Worten ist dort festgehalten, dass der Weltraum der ganzen Menschheit zur Verfügung stehen muss und darüberhinaus nur friedlich genutzt werden darf. „Wem gehört eigentlich der Weltraum?“ weiterlesen