630 Monate Fahrverbot

drivers-license-2534805_1920630 Monate Fahrverbot – so lautete angeblich ein Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf. Die daneben verhängte Geldstrafe von 750 Euro fällt da schon kaum mehr ins Gewicht. Vorgeworfen wurde dem Angeschuldigten Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) nach einem kleinen Sachschaden beim Ausparken.

Ein kleinerer Fehler hat sich in die Berichterstattung eingeschlichen, es war nämlich kein Fahrverbot, sondern die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Dies ist noch schlimmer, denn damit bekommt der Autofahrer nicht automatisch nach Ablauf der 630 Monate (52,5 Jahre) seinen Führerschein zurück, sondern muss ihn neu beantragen. Aber 630 Monate bleiben 630 Monate und die Natur des Führerscheinverlusts hätte für den Betroffenen wohl wenig Unterschied gemacht. „630 Monate Fahrverbot“ weiterlesen

Wo kann ich mich scheiden lassen?

Normalerweise gehen die Prozessordnungen davon aus, dass man immer dort klagen muss, wo der Beklagte seinen „Gerichtsstand“ (seinen Wohnort oder seinen Firmensitz) hat. Die Ratio dieses Grundsatzes ist klar – es liegt in der Hand des Klägers, den Prozess überhaupt einzuleiten, also soll er auch zu demjenigen hinkommen müssen, von dem er etwas will. Ansonsten könnte man auch lustig Klagen gegen andere Leute einreichen und diese dann dazu zwingen, dass sie zu einem hunderte Kilometer entfernten Gericht anreisen. Diese Möglichkeit der Schikane soll – zumindest im Grundsatz – unterbunden werden.

Im Familienrecht ist das aber anders. „Wo kann ich mich scheiden lassen?“ weiterlesen

Die Einstellung eines Strafverfahrens

Das Verfahren gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen Besitzes jugendpornographischer Schriften wurde eingestellt. Das ist eine ziemlich normale Maßnahme, die übergroße Mehrheit der Strafverfahren wird nicht durch ein Urteil beendet. Sehr viele Verfahren gehen nicht einmal vor Gericht, sondern werden durch die Staatsanwaltschaft selbst erledigt.

Unsere Partnerseite „Beschuldigten-Notruf“ hat sich in mehreren gewohnt kurzen und leicht lesbaren Beiträgen bereits damit beschäftigt, welche Arten der Einstellung es gibt und wie sich diese unterscheiden.

Kein Anspruch auf „Hartz IV“ wegen einmaliger Belastung

Das Sozialgericht Dresden hatte über einen Antrag auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) zu entscheiden, der etwas untypisch gelagert war: Ein Bezieher von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I) lag mit seinem Gesamteinkommen ca. 150 Euro über dem Hartz-IV-Satz und hatte damit kein Recht auf aufstockende Leistungen. Dies änderte sich jedoch in einem Monat des Jahres 2012 (zumindest das gerichtliche Aktenzeichen legt diesen Schluss nahe), als die Familie Heizöl brauchte.

Die Rechnung für die Lieferung betrug ca. 460 Euro, sodass der der Familie im betreffenden Monat zur Verfügung stehende Betrag gut 300 Euro unter dem AlG-II-Niveau lag. Das Gericht musste nun die Frage klären, ob dadurch für diesen einen Monat ein Anspruch auf Hartz IV bestand. „Kein Anspruch auf „Hartz IV“ wegen einmaliger Belastung“ weiterlesen

Beispiel zum Unterhaltsrecht

Nachdem uns mehrere Fragen zu den Unterhaltsartikeln erreicht haben, möchten heute ein „großes“ Rechenbeispiel durcharbeiten:

Der Ehemann verdient in seinem Beruf 2000 Euro netto und hat 1000 Euro Mieteinnahmen pro Monat. Die Ehefrau verdient nur 400 Euro netto in Heimarbeit und kümmert sich im Übrigen um die 2 und 7 Jahre alten Kinder. Wer hat nach einer Scheidung Anspruch auf welchen Unterhalt? „Beispiel zum Unterhaltsrecht“ weiterlesen

Auch in Augsburg wird Fußball gespielt

Der FC Bayern darf eine Jahreskarte kündigen, so das Amtsgericht München. Dem Verein komme keine marktbeherrschende Stellung für den Profifußball in Bayern vor, da es ja auch noch den TSV 1860 und den FC Augsburg gibt.

Mehr dazu: http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/4787-ag-muenchen-urteil-122-c-16918-14-jahresfussball-abo-ohne-vorwarnung-gekuendigt

Zugewinnausgleich (III): Besonderheiten

Nachdem das Grundsystem des Zugewinnausgleichs eingehend besprochen wurde, kommen wir nun zu den Feinheiten. Denn wie bei allen Rechtsinstituten gibt es bestimmte Fälle, die nicht nach Schema F gelöst werden können oder sollen.

Privilegiertes Anfangsvermögen

Wenn bspw. die Ehefrau von ihren Eltern ein Haus erbt, dann erhöht das an sich ihr Vermögen. Das erschließt sich schon denklogisch. Es schlägt aber auch auf die Vermögensberechnung im Rahmen des Zugewinnausgleichs durch. Die Rechnung ist insoweit ganz einfach: „Zugewinnausgleich (III): Besonderheiten“ weiterlesen

Bundesverfassungsgericht zu Lockspitzeln

Wenn der Staat durch rechtswidrige Handlungen seinerseits eine Straftat herbeiführt, kann der „Täter“ trotzdem bestraft werden, allerdings etwas milder als üblich. Das ist die Kernaussage des vielbeachteten Lockspitzel-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 209, 240, 262/14). Mit dieser Entscheidung wendet sich das höchste deutsche Gericht mit Volldampf gegen den Rechtsstaat.

Ein Lockspitzel, auch als agent provocateur bezeichnet, ist jemand, der einen anderen im Auftrag des Staates zur Begehung einer Straftat anstiften soll. Diese Praxis ist genau so unanständig wie sie sich anhört. Und mehr noch: Das Bundesverfassungsgericht hält sie für rechtsstaats- und damit verfassungswidrig. Damit sollte man meinen, dass jemand, der im Auftrag des Staates eine Straftat begeht, mangels verwerflicher Handlung nicht bestraft werden kann. „Bundesverfassungsgericht zu Lockspitzeln“ weiterlesen

Zugewinnausgleich (II): Einfache Beispiele

In der Fortsetzung des ersten Teils unserer Reihe zum Zugewinnausgleich wollen wir die Praxis des Zugewinnausgleichs mit einigen grundlegenden Beispielen beleuchten. Aus Gründen der Vereinfachung gehen wir dabei immer vom indexierten (also an das Preisniveau des Scheidungszeitpunkts angepassten) Anfangsvermögen aus. „Zugewinnausgleich (II): Einfache Beispiele“ weiterlesen

Zugewinnausgleich (I): Grundzüge

Wenn zwei Menschen den Bund der Ehe eingehen, stellt sich die Frage, wie die Ehegatten mit ihren jeweiligen Vermögen umgehen. Das Gesamtsystem der für eine bestimmte Ehe anwendbaren vermögensrechtliche Vorschriften bezeichnet man als „Güterstand“. Das Gesetz kennt im Wesentlichen drei Güterstände:

  • Gütergemeinschaft: Das Vermögen beider Ehegatten verschmilzt zu einer Masse, die beiden gleichmäßig zusteht.
  • Gütertrennung: Die Vermögen bleiben strikt voneinander getrennt.
  • Zugewinngemeinschaft: Die Vermögen bleiben zwar getrennt, im Falle einer Scheidung erfolgt aber ein gewisser Ausgleich.

In einer Ehe gilt in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. „Zugewinnausgleich (I): Grundzüge“ weiterlesen