Die „freiwillige“ Gerichtsbarkeit

Wenige juristische Begriffe sorgen für so viel Verwirrung wie derjenige der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Wie kann Gerichtsbarkeit denn freiwillig sein? Ist es nicht das Wesen eines staatlichen gerichtlichen Ausspruchs, dass dieser unbedingt gilt und nicht nur freiwillige Bindung entfaltet? Ist das dann eine Art Schiedsgerichtverfahren, bei dem man niemanden zur Teilnahme zwingen kann?

Tatsächlich hat das Verfahren auch nicht viel mit Freiwilligkeit zu tun. Als man 1898 das „Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FGG) einführte, orientierte man sich einfach an diesem in der Rechtswissenschaft bereits gut eingeführten Begriff. Denn die Vorstellung einer freiwilligen Gerichtsbarkeit geht bis in römische Zeiten zurück. „Die „freiwillige“ Gerichtsbarkeit“ weiterlesen

Strafbefehl gegen den Notarzt

„Ein Notarzt war im Einsatz, als ein Kind zu ersticken drohte. Er wurde angezeigt, weil er andere Autofahrer in Bedrängnis gebracht haben soll. Nun soll er 4500 Euro zahlen.“ So schildert die Augsburger Allgemeine den vorläufigen Stand eines Strafverfahrens. „Strafbefehl gegen den Notarzt“ weiterlesen

Delegibus zum Urteil über die Hoeneß-Erpressung

Mitte Dezember 2014 hat das Landgericht München II den Erpresser von Uli Hoeneß zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Welches Urteil das Gericht genau gefällt hat, bleibt aber seltsam im Dunklen. Das juristische Blog Delegibus beschäftigt sich in einem hervorragenden Artikel damit: http://blog.delegibus.com/2015/01/26/fall-hoeness-ii-strafzumessung-nachgemessen/

Eine Beschwerde, die keine ist

Wenn jemand Opfer einer Straftat zu sein glaubt, wird er regelmäßig Anzeige erstatten. Dies führt dazu, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt und, wenn sich der Verdacht erhärtet, Anklage erhebt. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt, es kommt also zu keiner gerichtlichen Verhandlung und Ahndung. Letztere Vorgehensweise (zusammen mit Mischformen wie etwa der Einstellung gegen eine Auflage, § 153a StPO) ist dabei die häufigste Art, ein Verfahren zu beenden. „Eine Beschwerde, die keine ist“ weiterlesen

Kindesunterhalt (III): Anspruchsvoraussetzungen

Teil I dieser Reihe finden Sie hier und Teil II hier.

Der Anspruch von Kindern gegen Eltern auf Unterhalt gründet sich auf die recht unscheinbare Vorschrift des § 1601 BGB:

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

Nach § 1602 haben auch Kinder nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich nicht selbst unterhalten können, müssen dafür aber – solange sie minderjährig sind – ihr Vermögen nicht einsetzen. „Kindesunterhalt (III): Anspruchsvoraussetzungen“ weiterlesen

Kindesunterhalt (II): Details

Die Grundzüge des Kindesunterhalts haben wir vor kurzem erläutert. Heute soll es daher noch um einige Feinheiten, Details und Sonderfälle gehen, die nicht Teil der grundsätzlichen Systematik sind, aber das Ergebnis der Berechnungen ganz entscheidend beeinflussen können.

Einkommensberechnung

Als Einkommen gilt übrigens nur das reine Nettoeinkommen, also nach Abzug aller Sozialabgaben, Steuern und Ausgaben für die Altersvorsorge (max. 4 % des Bruttoeinkommens). „Kindesunterhalt (II): Details“ weiterlesen

Kindesunterhalt (I): Grundzüge

Prozesse, in denen es um Kindesunterhalt geht, sind nie angenehm. Häufig geht es um die eigene Notlage einerseits und um die Bedürfnisse des Kinds andererseits. Nicht selten wird dem anderen Ehegatten unterstellt, er bereichere sich auf Kosten des Minderjährigen an dessen Unterhalt. Und umgekehrt steht der Unterhaltspflichtige leicht im Verdacht, er rechne sich arm, um möglichst wenig zahlen zu müssen. Wie in allen Auseinandersetzungen, in denen eine persönlich-emotionale Komponente mitspielt, ist es am besten, sich auf Zahlen und Fakten zu konzentrieren. Nichts anderes, mit gewissen Spielräumen zur Berücksichtigung des Einzelfalls, macht auch ein Gericht.

Das Unterhaltsrecht von Kindern richtet sich im Wesentlichen nach den allgemeinen Regeln über den Verwandtenunterhalt gemäß §§ 1601 bis 1603 BGB. Die §§ 1612 bis 1612c treffen noch weitere Sonderregelungen für Kinder. Über § 1615a BGB gelten diese Vorschriften auch für nicht verheiratete Eltern. „Kindesunterhalt (I): Grundzüge“ weiterlesen

Der Legitimationsregress

Kern der Rechtwissenschaft ist die Frage, welche Handlung erlaubt ist und welche nicht; weniger technisch gesagt: wer was darf. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für staatliche Organe.

Und so kann man bei jedem behördlichen Handeln die Frage stellen, ob diese zulässig ist. Damit verbunden ist spiegelbildlich die Frage, ob eine Handlung des Bürgers im Angesicht einer behördlichen Handlung zulässig ist. „Der Legitimationsregress“ weiterlesen