Die Prüfung von Verfahrenshindernissen in der strafrechtlichen Revision

Am Anfang jeder zulässigen Revision prüft das Revisionsgericht, ob die Verfahrensvoraussetzungen für den Strafprozess der Vorinstanz (erste Instanz beim Landgericht oder erste Instanz beim Amtsgericht und Berufungsinstanz beim Landgericht) vorlagen. Dies geschieht auch ohne expliziten Antrag des Beschwerdeführers, wobei es dem Anwalt natürlich unbenommen bleibt, hierzu Ausführungen zu machen, damit das Gericht nichts übersieht.

Es gibt im Wesentlichen folgende Verfahrensvoraussetzungen bzw. -hindernisse: „Die Prüfung von Verfahrenshindernissen in der strafrechtlichen Revision“ weiterlesen

Kann man die GEZ mit Bargeld ärgern?

money-3481757_1920Auch, wenn es die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) im früheren Sinne nicht mehr gibt, ist diese immer noch ein Feindbild. Natürlich zahlt niemand gerne die Rundfunkgebühr – auch, wenn sie nun Rundfunkbeitrag heißt.

Nun wurde verschiedentlich die Idee geäußert, man könne die GEZ zumindest ärgern, indem man einfach – entgegen aller Gewohnheiten des modernen Geschäftsverkehrs – in bar zahlt. Vielleicht würden die Rundfunkanstalten sogar auf den Beitrag verzichten, wenn er ihnen in so einer unpraktischen Form angeboten würde. Wenn man mit abgezählten 17,50 Euro im Glaspalast der jeweiligen Anstalt steht und zahlen will, wird man das dortige Personal sicher in größere Problem stürzen. „Kann man die GEZ mit Bargeld ärgern?“ weiterlesen

Verteidigungslinien im Strafverfahren: Berufungsverhandlung

Die Berufungsverhandlung ist prinzipiell eine zweite Hauptverhandlung. Eine vollwertige zweite Chance auf einen Freispruch für den zuvor verurteilten Angeklagten stellt sie aber nicht dar. Dass das Berufungsgericht von der Bewertung des Ausgangsgerichts abweicht, kommt insgesamt relativ selten vor. Schließlich sind es im Wesentlichen die gleichen Beweise und Argumente, die vorgebracht werden.

Auch die Tatsache, dass man nun vor der Kleinen Strafkammer sitzt, ändert wenig. Zwar ist diese auch bei kleineren Delikten, die in der ersten Instanz vom Einzelrichter entschieden wurden, mit einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern (Schöffen) besetzt. Tatsächlich gibt aber auch hier der vorsitzende Berufsrichter aufgrund seiner Erfahrung und seiner Ausbildung den Ton an. Die Schöffen haben aber in der Praxis – trotz gleichen Stimmgewichts – relativ wenig Einfluss auf das Urteil.

Positiv kann sich die zweite Verhandlung aber dann auswirken, wenn der Angeklagte eine positive Sozialprognose ermöglichen will. Diese kann dazu führen, dass eine Bewährungsstrafe statt einer Vollzugsfreiheitsstrafe verhängt wird. Auch kann wegen dieser Sozialprognose statt einer Haftstrafe doch noch eine Geldstrafe in Frage kommen.

Die Zeit zwischen erstinstanzlichem Urteil und Berufungsverhandlung eröffnet also die Chance, noch einmal seine Lebensverhältnisse zu ordnen und sich in besserem Licht zu präsentieren. Man kann sich eine Arbeit suchen, man kann seine Wohnverhältnisse klären (z.B. wenn Mietschulden bestehen oder man nur geduldeter Untermieter ist), man kann sich um Schadenswiedergutmachung bemühen, man kann eine Therapie beginnen, man kann verschiedene Stellen für weitere Hilfe aufsuchen usw. Und vor allem sollte man tunlichst vermeiden, sich in der Zwischenzeit erneut strafbar zu machen.

Wenn man diese Zeit praktisch bereits als „Bewährungszeit“ versteht, kann man hier sicher noch einige Punkte sammeln.

Für die Frage von Schuld oder Unschuld wird das aber in den seltensten Fällen eine große Bedeutung erlangen. Was man aber keinesfalls versuchen sollte, ist, deswegen die Beweislage für die zweite Verhandlung irgendwie selbsttätig zu „verbessern“. Durch die versuchte Beeinflussung von Zeugen oder gar durch die Fälschung von Beweisen kann man seine gerichtlichen Aussichten nicht nur verschlechtern, sondern riskiert sogar Untersuchungshaft.

Verteidigungslinien im Strafverfahren: Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist, zumindest in der medialen Darstellung, die Sternstunde des Verteidigers: In einem feurigen Vortrag wird allen Anwesenden eingehämmert, was die Wahrheit war und welche Beweise wie zu deuten sind. Ein Überraschungszeuge nach dem anderen marschiert auf und leistet eine Aussage, die die gesamten Ermittlungen auf den Kopf stellt. In aller Regel kann der wahre Täter dann gleich im Gerichtssaal verhaftet werden.

Kaum etwas ist weiter weg von der Realität. Kaum ein Anwalt wird es schaffen, die Unschuld seines Mandanten nachzuweisen, geschweige denn jemand anderen zu überführen. Es kann immer nur darum gehen, so viele Zweifel an den Tatsachen zu begründen, dass die absolute Überzeugung des Gerichts von der Schuld des Angeklagten, die Grundlage der Verurteilung sein muss, nicht entsteht. „Verteidigungslinien im Strafverfahren: Hauptverhandlung“ weiterlesen

Die nordrhein-westfälische Facebook-Polizei

Der nordrhein-westfälische CDU-Landtagsabgeordnete Robert Stein will angeblich eine Spezialeinheit für die Bekämpfung von Internetstraftaten einrichten lassen. Eine kleine Dienststelle, bei der Know How über Vergehen in sozialen Netzwerken gebündelt werden soll. Kurz: Eine Facebook-Polizei.

Wie würde sich das nun auswirken? Ein solcher Facebook-Polizist könnte mühelos 5000 Straftaten pro Jahr entdecken. Das mag sich viel anhören, aber das sind gerade einmal 25 Straftaten pro Arbeitstag. Und wenn man acht Stunden durch Facebook surft, findet man problemlos 25 Beleidigungen, Urheberrechtsverstöße oder Bedrohungen. Da muss man sich nur einmal die Kommentare unter Zeitungsartikeln, Sportdiskussionen oder die neuesten „Prominenten-News“ anschauen. Auf ihren Seiten selbst kommen die Anbieter häufig mit dem Aussortieren kaum hinterher; was nach dem Teilen in irgendwelche Gruppen passiert, können sie eh nicht mehr beeinflussen. „Die nordrhein-westfälische Facebook-Polizei“ weiterlesen

Thomas Fischer über Beleidigungsklagen

Thomas Fischer ist und bleibt einer der bedeutendsten Strafrechtler der Bundesrepublik. Sowohl in seinen Zeitungskolumnen als auch in seinem StGB-Kommentar finden sich laufend brillante Analysen über das Recht. Dabei geht es keinesfalls nur um Paragraphen und Auslegungen, sondern häufig auch um die Verortung des Rechts im realen Leben. So schreibt der BGH-Richter bspw. in seinem Kommentar (vor § 185, Rdnr. 6) zur Bedeutung der Beleidigungsdelikte:

In der öffentlichen Meinung (und medialen Darstellung) gelten Strafanzeigen, Widerrufs- und Schadensersatzklagen wegen Beleidigung geradezu als Kennzeichen von Kleinkariertheit, mangelnder Souveränität und lächerlicher „Prozesshanselei“.

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Die Endgültigkeit verschiedener Strafverfahrensbeendigungen

Ist eine staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Entscheidung über ein Strafverfahren ergangen, stellt sich für den Betroffenen die Frage, ob diese endgültig ist und unter welchen Voraussetzungen sie ggf. wiederaufgenommen werden kann. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick hierüber:

Vorschrift Verfahren durch Strafklageverbrauch Wiederaufnahmevoraussetzungen
153 I Einstellung wg. geringer Schuld StA keine
153 II Einstellung wg. geringer Schuld Gericht nur für Vergehen (153a I 5 analog) keine
153a I Einstellung wg. geringer Schuld, Auflagenerfüllung StA nur für Vergehen (153a I 5) keine (153a II analog)
153a II Einstellung wg. geringer Schuld, Auflagenerfüllung Gericht nur für Vergehen (153a II 3, I 5) keine, auch zuerst übersehener Verbrechensvorwurf reicht (M-G, 153a, Rndr. 54)
170 II Einstellung mangels Anklageanlass StA keine, jeder „Anlass“ reicht (M-G, § 170, Rdnr. 9)
204 I Ablehnung der Verfahrenseröffnung Gericht neue Tatsachen/Beweise (211)
407 Verurteilung durch Strafbefehl Gericht nur für Vergehen (373a I) neue Tatsachen/Beweise (373a I)
260 Verurteilung durch Urteil Gericht gesamte prozessuale Tat 362

Verteidigungslinien im Strafverfahren: Zwischenverfahren

Das Zwischenverfahren dient dazu, dass das Gericht Anklagen aussortieren kann, die offentlich schlecht begründet sind, also unzureichende Beweise präsentieren oder eine Sachlage schildern, die keinen Straftatbestand erfüllt. Das kommt allerdings sehr selten vor. Die Staatsanwaltschaft ist erfahren genug, um zu wissen, wie eine rechtlich einwandfreie Anklage verfasst sein muss. „Verteidigungslinien im Strafverfahren: Zwischenverfahren“ weiterlesen

Verteidigungslinien im Strafverfahren: Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren prüft die Staatsanwaltschaft, meist unter weitgehender Mitwirkung der Polizei, den Tatvorwurf. Es werden der Beschuldigte, der Geschädigte sowie Zeugen vernommen. Beweise werden gesichert und zu den Akten genommen. In diesem Verfahrensabschnitt entsteht das Bild der angezeigten Handlung, das das gesamte spätere Verfahren prägen wird. Allein schon deswegen ist es wichtig, dass der Beschuldigte und sein Verteidiger frühzeitig durch Schiftsätze und Erklärungen ihre Sicht der Dinge darlegen, damit diese nicht ganz untergeht. „Verteidigungslinien im Strafverfahren: Ermittlungsverfahren“ weiterlesen

Klage gegen einen elfjährigen Fußballer

Nach einem Bericht der Mittelbayerischen Zeitung wurde ein Elfjähriger verklagt, weil er beim Warmmachen in der Halbzeitpause eines Fußballspiels seiner Mannschaft eine Zuschauerin mit dem Ball im Gesicht getroffen hat, woraufhin ihre Brille kaputtging. 710 Euro Schadenersatz wurde gefordert, mit weiteren Kosten ist die Summe mittlerweile auf knapp 1000 Euro angewachsen. Im Internet hat sich die Geschichte recht schnell verbreitet und zu ungläubigem Staunen, irritierten Fragen und auch zu rechtlichen Missverständnissen geführt. Einigem davon wollen wir heute kurz auf den Grund gehen – freilich können wir die Sache selbst hier nicht entscheiden, sondern lediglich abstrakt die Rechtslage darstellen.

Warum kann ein Elfjähriger verklagt werden? Liegt die Strafmündigkeitsgrenze nicht bei vierzehn? „Klage gegen einen elfjährigen Fußballer“ weiterlesen