VG Stuttgart, Urteil vom 18.9.2013, 12 K 4134/12

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Berufung wird zugelassen.

Tatbestand

Die am … 1985 geborene Klägerin begehrt die Wiederholung des schriftlichen Teils der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung. „VG Stuttgart, Urteil vom 18.9.2013, 12 K 4134/12“ weiterlesen

Erstes Staatsexamen auf Raten

In Baden-Württemberg ist es anscheinend möglich, das erste juristische Staatsexamen „in Raten“ zu machen. Konkret werden die drei zivilrechtlichen Klausuren „abgeschichtet“, also separat von den beiden öffentlich-rechtlichen und der strafrechtlichen Klausur geschrieben. Dies ist allerdings nur im Rahmen des sogenannten „Mannheimer Modells“ möglich, wo zum Jura-Studium noch ein Bachelor-Studiengang in Wirtschaftswissenschaften hinzukommt. „Erstes Staatsexamen auf Raten“ weiterlesen

Die Begründung der zivilrechtlichen Berufung

Die Berufung ist im Idealfall eine zweite Tatsacheninstanz. Das Gericht soll den Sachverhalt erneut prüfen und dann eine neue Entscheidung fällen. Im Zivilrecht ist davon aber nicht mehr viel übrig, was sich aber erst durch ein Zusammenlesen verstreuter Rechtsnormen ergibt:

Die Berufung kann nur durch Behauptung eines Rechtsfehlers oder eine naheliegenden anderen Entscheidung gerechtfertigt werden. (§ 513 Abs. 1 ZPO) „Die Begründung der zivilrechtlichen Berufung“ weiterlesen

Die Zeitbestimmung per Gesetz

Heute Nacht zählen wir die Sekunden bis zum Anbruch des neuen Jahres. Aber woher wissen wir eigentlich genau, wann der 31. Dezember, 23:59:59 Uhr endet und der 1. Januar, 00:00:00 Uhr beginnt? Das steht natürlich nicht nur auf der Uhr, sondern auch im Gesetz.

Das dafür zuständige Gesetz hat sich immer mal wieder geändert und es ist nicht uninteressant, sich die unterschiedlichen Arten der Zeitbestimmung einmal anzusehen. „Die Zeitbestimmung per Gesetz“ weiterlesen

Weitere Weihnachtsgeschichten

Aus Anlass des äußerst besinnlichen gestrigen Beitrags bin ich von verschiedenen Lesern darauf hingewiesen worden, dass es noch zahlreiche weitere juristische Weihnachtsgeschichten gibt. Daher heute der Link auf eine (sicher noch nicht vollständige) Sammlung juristischer Erzählungen rund um den Beginn der Christenheit:

http://www.jurablogs.com/go/juristische-weihnachtsgeschichten-im-selbstleseverfahren

Erfüllungsgehilfe und Verrichtungsgehilfe (II)

Wir haben bereits einen Blick ins Gesetz geworfen, um festzustellen, welche unterschiedlichen Normen es gibt, um die Verantwortlichkeit einer Person für das Handeln anderer zu regeln.

Grundsätzlich ist es schon schwierig, zu begründen, warum jemand für etwas haften muss, das ein anderer „verbrochen“ hat. In einer vertraglichen Situation ist dies noch einigermaßen nachvollziehbar: Wenn ich einen Bauunternehmer beauftrage, ein Haus zu bauen, dann ist dieser natürlich nicht verpflichtet, jeden einzelnen Stein persönlich zu verlegen und jeden Ziegel eigenhändig auf’s Dach zu verfrachten. Er darf (und soll) Arbeitnehmer, Subunternehmer und sonstige Helfer beschäftigen, um seine Verpflichtungen zu erfüllen. Im Verhältnis zum Auftraggeber bleibt es aber nach wie vor er persönlich, der die geschuldeten Leistungen erbringen muss. „Erfüllungsgehilfe und Verrichtungsgehilfe (II)“ weiterlesen

Erfüllungsgehilfe und Verrichtungsgehilfe (I)

Wenn jemand (zum Beispiel ein Unternehmer) für andere Personen aus seinem Geschäftsbereich (zum Beispiel Angestellte) haften soll, unterscheidet das Gesetz danach, ob es zwischen dem Unternehmer und dem Geschädigten einen Vertrag gab. Wenn ja, bestimmt sich die Haftung nach dem Schuldrecht und § 278 BGB, sonst nach dem Deliktsrecht und § 831 BGB:

§ 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte „Erfüllungsgehilfe und Verrichtungsgehilfe (I)“ weiterlesen

Warum der Bauer kein Kaufmann ist

Die Kaufleute haben seit langem eigene Rechtsnormen. Das Handelsgesetzbuch sieht vielerlei Abweichungen oder Ergänzungen im Hinblick auf das normale Zivilrecht des BGB vor. Außerdem gibt es noch gewisse Handelsbräuche, die ungeschrieben sind, aber als Geschäftsgrundlage eines Vertrags zwischen Kaufleuten vorausgesetzt werden. All dies nennt man das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“.

Voraussetzung für dessen Anwendbarkeit ist natürlich, dass mindestens einer der Beteiligten Kaufmann ist – bei manchen Vorschriften müssen auch beide Vertragspartner Kaufleute sein. „Warum der Bauer kein Kaufmann ist“ weiterlesen