Strafbefehl gegen den Notarzt

„Ein Notarzt war im Einsatz, als ein Kind zu ersticken drohte. Er wurde angezeigt, weil er andere Autofahrer in Bedrängnis gebracht haben soll. Nun soll er 4500 Euro zahlen.“ So schildert die Augsburger Allgemeine den vorläufigen Stand eines Strafverfahrens.

Es ist immer wahnsinnig schwer, einen juristischen Sachverhalt in einem medialen Text umfassend und zielgenau darzustellen. Bevor man sich also über einen angeblichen Justizskandal aufregen kann, muss man sich zuerst einmal die wahren Umstände der Sache anschauen – was eigentlich nur durch Teilnahme an der Hauptverhandlung möglich ist.

Per Ferndiagnose lässt sich aber schon mal sagen, dass eine Staatsanwaltschaft soetwas nicht leichtfertig verfolgt und ein Richter nicht leichtfertig einen Strafbefehl erlässt. Denn Freunde macht man sich mit dieser Entscheidung sicher nicht. Dafür, dass man jemanden, der ein Kind ein retten will, anklagt, hat die breite Bevölkerung sicher wenig Verständnis. Und es wäre gerade für die Strafverfolgungsbehörden hier sehr leicht gewesen, das Verfahren einfach einzustellen.

Zeugenaussagen nicht eindeutig, Gefährdung nicht erwiesen, Fahrweise aufgrund des brisanten Einsatzes gerechtfertigt, allenfalls leichte Fahrlässigkeit – mit jedem dieser Argumente hätte man einen Prozess vermeiden können. Niemand hätte dem Staatsanwalt einen Vorwurf wegen seiner Einschätzung machen können und wahrscheinlich wäre auch niemand entrüstet gewesen. So hingegen setzen sich die Beteiligten zumindest der Gefahr aus, in der Öffentlichkeit ziemlich schlecht wegzukommen. Man kann also davon ausgehen, dass der Staatsanwalt sich seiner Sache ziemlich sicher ist.

Was tatsächlich passiert ist, ob ein Fehlverhalten vorliegt und ob daraus eine Strafbarkeit entsteht, wird der Prozess zeigen.

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