Die Top Ten für den Juni 2016

Auf urteilsbesprechungen.de ging es um den Beschluss des Oberlandesgerichts München (29 W 542/16), der die Verpflichtungen von Filehostern nach erfolgter Abmahnung bzw. Unterlassungsverurteilung näher ausgeführt hat.

Die Begriffe „Fahrerlaubnis“ und „Führerschein“ werden im Alltagsleben synonym verwendet. Dass es dagegen ein großer Unterschied ist, ob man die Fahrerlaubnis oder nur den Führerschein verliert, erklären die Verkehrsrecht-FAQ. „Die Top Ten für den Juni 2016“ weiterlesen

§ 1365 BGB – die Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen

Wer heiratet, bleibt voll geschäftsfähig. Er behält auch sein gesamtes Vermögen komplett für sich – jedenfalls beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1364 BGB). Trotzdem soll ein Ehegatte nicht über sein gesamtes Vermögen verfügen dürfen. § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB sagt:
Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen.

Für diesen Paragraphen gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen wird bei einer Zugewinngemeinschaft im Fall der Scheidung der Vermögensgewinn während der Ehe zwischen den Ehegatten ausgeglichen. Zwar kann ein Ehegatte seinen Zugewinn (und damit den Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten) nicht dadurch verringern, dass er sein Vermögen einfach verschenkt, denn § 1375 Abs. 2 Nr. 1 lässt solche Schenkungen unberücksichtigt. Aber es wäre möglich, dass der Ausgleichsanspruch dann leerläuft, weil beim einen Ehepartner einfach nichts mehr vorhanden ist, auf das man zugreifen könnte. Zum anderen wäre auch während der Ehe der eine Ehepartner (moralisch oder rechtlich) verpflichtet, den anderen nun zu unterstützen. „§ 1365 BGB – die Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen“ weiterlesen

Homosexuellen-Ehe: Pyrrhus-Sieg vor dem Supreme Court?

Heute ist der 4. Juli, der Nationalfeiertag der USA. Daher haben wir heute auch extra ein US-amerikanisches Thema auf Lager, das zudem sehr aktuell ist:

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat entschieden, dass gleichgeschlechtliche Heiraten (auch bekannt als „Homo-Ehe“) legal sind. So oder so ähnlich liest man es in den Medien hierzulande. Diese Darstellung ist grundsätzlich falsch. Vielmehr wurde in der Entscheidung „Obergefell vs. Hodges“ (Urteile werden in den USA gewöhnlich nach den Beteiligten benannt) eine Pflicht sämtlicher Bundesstaaten zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe statuiert. „Homosexuellen-Ehe: Pyrrhus-Sieg vor dem Supreme Court?“ weiterlesen

Unbilligkeit beim Versorgungsausgleich

Hat ein Ehepartner während der Ehe stets gearbeitet, der andere aber überhaupt nicht, könnte das an einer einvernehmlich gewollten Rollenverteilung in diesem Sinn gelegen haben. Daran ändert sich grundsätzlich auch nichts, wenn die Nichtarbeit des einen Ehegatten planwidrig war, er sich als auf Kosten des anderen „auf die faule Haut gelegt“ hat.

Die Konsequenz ist, dass nach einer Scheidung die Rentenansprüche für die Ehezeit zwischen den Partnern aufgeteilt werden. Der fleißige, verdienende Partner hat den anderen also nicht nur während der Ehe „durchgefüttert“, sondern finanziert ihm nun auch noch einen Teil der Rente. „Unbilligkeit beim Versorgungsausgleich“ weiterlesen

Versorgungsausgleich und Wiederheirat

Versorgungsausgleich bedeutet, dass die Rentenansprüche beider Ehegatten gleichmäßig verteilt werden. Was aber nun, wenn einer der Ex-Ehegatten später nochmal heiratet? Gehen seine durch den Ausgleich erworbenen Ansprüche dann verloren?

Das Gesetz geht davon aus, dass man die finanziellen Bemühungen für die Ehe gleichmäßig untereinander aufteilt. Dies kann auf verschiedene Art passieren, im Extremfall dadurch, dass der eine Ehepartner arbeitet und der andere sich ausschließlich um den Haushalt/Kinder kümmert. Beide Tätigkeiten sind aber grundsätzlich gleichwertig.

Dementsprechend sind finanziell unterschiedliche Auswirkungen der Ehezeit auf die wirtschaftliche Lage der Ehegatten zufällig bzw. unerwünscht und müssen ausgeglichen werden. Vermögensmäßig geschieht das durch den Zugewinnausgleich, im Hinblick auf Rentenansprüche durch den Versorgungsausgleich. Der Versorgungsausgleich soll dazu führen, dass die gemeinsam und gleichwertig erarbeiteten Ansprüche auch hälftig aufgeteilt werden.

Es handelt sich also nicht um einen Unterhaltsanspruch, der Bedürftigkeit voraussetzt und darum bei Wiederheirat entfallen kann. Es handelt sich um eine Verteilung von Rentenansprüchen, die sich beide Ehegatten erarbeitet haben, aber ungerechterweise bisher nur einem gutgeschrieben wurden. An dieser Tatsache ändert sich auch dadurch nichts, dass man nochmal heiratet.

Wo kann ich mich scheiden lassen?

Normalerweise gehen die Prozessordnungen davon aus, dass man immer dort klagen muss, wo der Beklagte seinen „Gerichtsstand“ (seinen Wohnort oder seinen Firmensitz) hat. Die Ratio dieses Grundsatzes ist klar – es liegt in der Hand des Klägers, den Prozess überhaupt einzuleiten, also soll er auch zu demjenigen hinkommen müssen, von dem er etwas will. Ansonsten könnte man auch lustig Klagen gegen andere Leute einreichen und diese dann dazu zwingen, dass sie zu einem hunderte Kilometer entfernten Gericht anreisen. Diese Möglichkeit der Schikane soll – zumindest im Grundsatz – unterbunden werden.

Im Familienrecht ist das aber anders. „Wo kann ich mich scheiden lassen?“ weiterlesen

Beispiel zum Unterhaltsrecht

Nachdem uns mehrere Fragen zu den Unterhaltsartikeln erreicht haben, möchten heute ein „großes“ Rechenbeispiel durcharbeiten:

Der Ehemann verdient in seinem Beruf 2000 Euro netto und hat 1000 Euro Mieteinnahmen pro Monat. Die Ehefrau verdient nur 400 Euro netto in Heimarbeit und kümmert sich im Übrigen um die 2 und 7 Jahre alten Kinder. Wer hat nach einer Scheidung Anspruch auf welchen Unterhalt? „Beispiel zum Unterhaltsrecht“ weiterlesen

Zugewinnausgleich (III): Besonderheiten

Nachdem das Grundsystem des Zugewinnausgleichs eingehend besprochen wurde, kommen wir nun zu den Feinheiten. Denn wie bei allen Rechtsinstituten gibt es bestimmte Fälle, die nicht nach Schema F gelöst werden können oder sollen.

Privilegiertes Anfangsvermögen

Wenn bspw. die Ehefrau von ihren Eltern ein Haus erbt, dann erhöht das an sich ihr Vermögen. Das erschließt sich schon denklogisch. Es schlägt aber auch auf die Vermögensberechnung im Rahmen des Zugewinnausgleichs durch. Die Rechnung ist insoweit ganz einfach: „Zugewinnausgleich (III): Besonderheiten“ weiterlesen

Zugewinnausgleich (II): Einfache Beispiele

In der Fortsetzung des ersten Teils unserer Reihe zum Zugewinnausgleich wollen wir die Praxis des Zugewinnausgleichs mit einigen grundlegenden Beispielen beleuchten. Aus Gründen der Vereinfachung gehen wir dabei immer vom indexierten (also an das Preisniveau des Scheidungszeitpunkts angepassten) Anfangsvermögen aus. „Zugewinnausgleich (II): Einfache Beispiele“ weiterlesen

Zugewinnausgleich (I): Grundzüge

Wenn zwei Menschen den Bund der Ehe eingehen, stellt sich die Frage, wie die Ehegatten mit ihren jeweiligen Vermögen umgehen. Das Gesamtsystem der für eine bestimmte Ehe anwendbaren vermögensrechtliche Vorschriften bezeichnet man als „Güterstand“. Das Gesetz kennt im Wesentlichen drei Güterstände:

  • Gütergemeinschaft: Das Vermögen beider Ehegatten verschmilzt zu einer Masse, die beiden gleichmäßig zusteht.
  • Gütertrennung: Die Vermögen bleiben strikt voneinander getrennt.
  • Zugewinngemeinschaft: Die Vermögen bleiben zwar getrennt, im Falle einer Scheidung erfolgt aber ein gewisser Ausgleich.

In einer Ehe gilt in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. „Zugewinnausgleich (I): Grundzüge“ weiterlesen