Eine Kerntätigkeit des juristischen Berufs ist das Wälzen von Akten. Ohne Aktenkenntnis lässt sich ein Fall schwer beurteilen und darum ist das Einholen von Akten in der Regel der allererste Schritt nach Übernahme eines Mandats.
Gerichte und Staatsanwaltschaften verschicken ihre Akten gerne in Papierform. Das ist etwas nervig, aber dafür hat man einen Hochleistungsscanner und eine Hochleistungssekretärin. Gelegentlich schickt die Staatsanwaltschaft Akten auch gleich digital, dann jedoch auf CD. Da meine Kanzlei-Computer aus dem 21. Jahrhundert stammen und dementsprechend keine CD-Laufwerke mehr besitzen, stellt mich das vor gewisse Probleme.
Auf Facebook macht derzeit eine Entscheidung die Runde, in der der Bundesgerichtshof angeblich geurteilt habe, das Würgen des Opfers während einer Vergewaltigung stelle keine Misshandlung dar. Dies klingt zunächst kaum nachvollziehbar.
Seit Monaten besuchen einige Schüler am Freitag nicht den Unterricht, weil sie stattdessen – dem schwedischen Vorbild Greta folgend – für das Klima demonstrieren wollen. Der Direktor eines Münchner Gymnasiums hat nun eine Ahndung des „Schulschwänzens“ durch ein Bußgeld ins Spiel gebracht.
Warum ich keine rechtsschutzversicherten Mandanten mehr annehme
Im Mietrecht vergeht ja kaum ein Tag ohne eine neue populistische Forderung. Diesmal hat sich Sigmar Gabriel (SPD) mit einem phantastischen Vorschlag zu Wort gemeldet.