Wo ist die Mietkaution geregelt?
Die Vorschriften über die Mietkaution stehen in § 551 BGB („Mietsicherheit“). Da es sich um eine normale Sicherheitsleistung handelt, die bei jedem anderen Vertrag auch vereinbart werden kann, gelten im Übrigen die §§ 232 bis 240 BGB.
Wozu dient die Kaution?
Die Kaution sichert die Ansprüche des Vermieters. § 551 Abs. 1 Satz sagt, dass der Mieter die Sicherheit „für die Erfüllung seiner Pflichten“ zu leisten hat. Damit sind alle Zahlungspflichten und geldwerten Leistungen des Mieters gemeint, z.B.
- ausstehende Mietzahlungen einschließlich der Betriebskostenvorauszahlung
- Betriebskostennachzahlungen
- Handwerkerkosten aufgrund nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen
- Schadenersatzansprüche
- Rechtsverfolgungs- und Prozesskosten
- Nutzungsentschädigung und Schadenersatz bei verspätetem Auszug