Für die juristische Plattform 123recht habe ich einen Artikel zur Thematik der Prüfungsanfechtung bei unzulässiger Beeinflussung der Prüfung verfasst. Es geht dabei insbesondere um die Frage, wann Unterschleif oder Plagiat bei einer Klausur oder anderen Prüfungsarbeit vorliegen und welche Reaktion des Prüfungsamts dann zulässig ist.
Kurz gesagt: Derartige Vorwürfe sind immer sehr ernst zu nehmen und es ist meistens schwer, Indizien zu widerlegen. Die Hürden dafür sind relativ hoch und der Sorgfaltsmaßstab, den ein Prüfling erfüllen muss, verlangt viel.
„Deutscher Pass und Zweitfrau – beides geht“ titelte beispielsweise die Stuttgarter Zeitung über ein Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof vom 25.04.2017 (Az. 12 S 2216/14). Wenngleich diese kurze Zusammenfassung das Urteil durchaus korrekt wiedergibt, möchten wir heute genauer beleuchten, wie es zu diesem Prozess kam und warum diese Entscheidung gefällt wurde.
Die Anwaltschaft ist weitestgehend selbstverwaltet. Aus diesem Grund hat sich auch eine anwaltschaftliche Gerichtsbarkeit gebildet, die bestimmte Rechtsstreite rund um den Anwaltsberuf selbstständig beurteilt. Heute geben wir einen Überblick über diese Verfahren.
Bei den nun anstehenden Bundestagswahlen gilt, wie (bis auf leichte Modifikationen bei den Wahlen 1949 und 1990) immer in der Geschichte der Bundesrepublik, die Fünfprozenthürde. Diese besagt, dass nur die Parteien Sitze zugeteilt bekommen, die auch mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bundesweit erhalten haben.