Tücken des Wahlrechts: Landtagspräsidentin Barbara Stamm nicht mehr im Landtag

Eines der überraschenden Ergebnisse der bayerischen Landtagswahl ist, dass die bisherige Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) ihr Mandat verloren hat. Das lag aber nicht etwa daran, dass sie selbst nicht prominent oder beliebt genug gewesen wäre oder die Wähler sie mit ihrer Tochter Claudia Stamm (früher grün, jetzt noch grüner, nämlich bei der „Mut“-Partei) verwechselt hätten. Vielmehr ist das eine Ausprägung des bayerischen Wahlrechts.

Frau Stamm hat ein exzellentes Ergebnis erzielt. Im Wahlkreis (Bezirk) Unterfranken hat sie allein 194.556 Zweitstimmen erhalten. Das sind 27,0 % der ingesamt 720.058 Zweitstimmen, die für alle Kandidaten aller Partei in ganz Unterfranken abgegeben wurden. Wäre Barbara Stamm eine eigene Partei, hätte sie allein mit diesen 27,0 % Zweitstimmen drei Mandate errungen. Für einen Landtagssitz als CSU-Kandidatin hat es aber nicht gereicht.

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Fliegt die FDP doch noch aus dem bayerischen Landtag?

Die FDP, teilweise auch scherzhaft als „Die Liberalen“ bezeichnet, ist nach der Landtagswahl in Bayern wieder im Parlament vertreten. Nun machen Gerüchte die Runde, wonach dieser Wiedereinzug in den Bayerischen Landtag gefährdet sein könnte.

Stimmt es also, dass die FDP vielleicht doch noch an der Fünfprozenthürde scheitern könnte? Um die Freien Demokraten, deren Umgang mit der Frage derzeit zwischen Dünnhäutigkeit und Zweckoptimismus pendelt, zu beruhigen: Nein, höchstwahrscheinlich nicht.

Wer ist Direktkandidat?

Es geht laut Presseberichten darum, dass im niederbayerischen Stimmkreis Nr. 206 (Passau-West) zunächst der Kreisrat Hansi Brandl als FDP-Direktkandidat nominiert wurde. Später annullierte der FDP-Kreisvorstand diese Wahl und führte eine neue Aufstellungsversammlung durch. Nun wurde die örtliche FDP-Vorsitzende Bettina Illein als Kandidatin gewählt.

Das gefiel Herrn Brandl nicht und er setzte sich dagegen vor verschiedenen Partei- und staatlichen Gerichten zur Wehr, bislang jedenfalls ohne Erfolg. Darum blieb der Name von Frau Illein im Wahlvorschlag der FDP und landete somit auch auf den Stimmzetteln.

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Ein bisschen Unschuldsvermutung für Waffenbesitzer

Für einen Strafverteidige ist es im Ermittlungsverfahren das vorrangige Ziel, zu einer Verfahrenseinstellung zu kommen. Als Einstellung bezeichnet man es, wenn die Staatsanwaltschaft von sich aus das Verfahren beendet, ohne dass sie einen Strafbefehl beantragt oder Anklage erhebt.

Eine Einstellung findet dann statt, wenn nach Abschluss der Ermittlungen keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Straftat besteht (§ 170 Abs. 2 StPO) oder wenn die Schuld des vermeintlichen Täters ohnehin nur gering wäre (§ 153 StPO). In letzterem Falle kann die Einstellung auch unter einer Auflage geschehen (§ 153a StPO), wenn die Staatsanwaltschaft meint, dass zumindest eine gewisse Sanktion notwendig ist.

Wichtig ist, dass in all diesen Fällen keine Schuldfeststellung erfolgt. Eine Verfahrenseinstellung ist kein Urteil, vor allem keine Vorstrafe. Es ist also nichts, was den Beschuldigten danach noch belastet – strafrechtlich gesehen.

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Kurz und bündig: Wie sieht eigentlich ein Freispruch aus?

Unschuldig einer Straftat bezichtigt zu werden, ist für viele Menschen ein Horror. Umso wichtiger ist es dann, wenn ein solches Strafverfahren immerhin mit einem Freispruch endet, sodass zumindest formalrechtlich die Unschuld festgestellt wird.

So erging es auch einer Mandantin von mir, die vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen Betrugs angeklagt war. Gegen einen Strafbefehl hatte ich für sie Einspruch eingelegt, sodass es zur mündlichen Verhandlung kam.

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Tierschutz: Tiere sind (keine) Sachen

Tiere sind keine Sachen. Rechtlich werden sie aber so behandelt - und das ist sehr sinnvoll.
Tiere sind keine Sachen. Rechtlich werden sie aber so behandelt – und das ist sehr sinnvoll.
Es kommt nicht oft vor, dass im Wahlkampf die Aufhebung einer einzelnen Rechtsnorm eine Rolle spielt. Die Tierschutzpartei setzt sich jedoch dafür ein, dass § 90 Satz 3 BGB abgeschafft wird und tut dies mit Plakaten kund.

Da das BGB als Bundesgesetz nicht viel mit dem bayerischen Landtagswahlkampf zu tun hat, darf man wohl annehmen, dass diese Plakate von der Bundestagwahl übrig sind. Von solchen technischen Fragen abgesehen ist der Inhalt dieser Forderung aber durchaus interessant.

Klären wir zunächst einmal, was in dieser Norm überhaupt steht. § 90a BGB lautet:

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

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Daniel Küblböck und das Verschollenheitsgesetz

cruise-3526985_1920Dass der Sänger Daniel Küblböck von Bord eines AIDA-Schiffes gesprungen oder jedenfalls gefallen ist, hat einige Tage lang die Nachrichten beherrscht. Die genauen Geschehnisse werden wohl nie ganz aufgeklärt werden.

Rein rechtlich muss man damit jedoch ganz nüchtern umgehen und die Frage, die sich nun stellt, ist: Lebt Daniel Küblböck noch oder ist er tot?

Tatsächlich beweisen kann man derzeit weder das eine noch das andere. Von Schrödingers Katze abgesehen gilt aber immer eines: Entweder man ist tot oder man lebt. Dazwischen gibt es nichts.

Solange aber nicht beweisbar ist, welche von beiden Möglichkeiten nun wirklich gegeben ist, muss sich das Recht mit Vermutungen behelfen. Die Vermutungsregeln hierfür stehen im sogenannten Verschollenheitsgesetz.
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Die Volksgerichtshof-Prozesse zum 20. Juli 1944

Auf Youtube bin ich vor Kurzem auf eine sehr interessante Dokumentation gestoßen. Es handelt sich um den Film „Geheime Reichssache – die Angeklagten des 20. Juli 1944 vor dem Volksgerichtshof“ von Chronos History.

Die damaligen Verhandlungen gegen die „Verschwörer“ wurden mitgefilmt, um sie später zu Propagandazwecken zu verwenden. Hierzu kam es jedoch nicht, weil die Bilder dafür als nicht geeignet angesehen wurden – und deshalb wurden die Filme zur „Geheimen Reichssache“ erklärt und kamen unter Verschluss.

Die Aufbereitung durch Chronos ist sehr gelungen. Technisch ganz einfach gehalten, konzentriert sich der Film auf die Inhalte. Die Originalfilme werden kurz erläutert, insbesondere die Biographien der Angeklagten dargestellt, und in den Gesamtzusammenhang der Attentatspläne eingeordnet.

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Was sind eigentlich zehn Jahre?

Wenn man sich die Geltungsdauer (s)eines Personalausweises oder Reisepasses anschaut, wird man immer feststellen, dass dessen Gültigkeit am Tag vor deren Beginn endet. Also natürlich zehn Jahre später, aber einen Tag früher. Ein Ausweis, der ab dem heutigen Tag (dem 30.08.2018) gilt, behält diese Gültigkeit nicht bis zum 30.08.2028, sondern bis zum 29.08.2028. Wird uns da etwa ein Tag gestohlen?

Die gute Nachricht zuerst: Nein, uns wird nichts gestohlen. Denn vom 30.08.2018 bis zum 29.08.2028 sind es tatsächlich zehn volle Jahre, auch wenn das nicht intuitiv sein mag.

Der ganze Tag zählt

Denn jeder Tag beginnt um 0 Uhr und endet um 24 Uhr. Der Ausweis gilt also von 30.08.2018, 0:00 Uhr bis 29.08.2028, 24:00 Uhr. Diesen Tag, der uns kalendarisch geklaut wird, bekommen wir auf dem Ziffernblatt zurück. Der 29.08.2028, 24:00 Uhr ist nichts anderes als der 30.08.2028, 0:00 Uhr – und damit ganz offensichtlich volle zehn Jahre nach Gültigkeitsbeginn.

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Pressefreiheit für das ZDF?

tv-1844964_1920In Dresden hatte ein ZDF-Fernsehteam einen LKA-Beamten frontal gefilmt, nachdem dieser an einer Pegida-Demonstration teilgenommen hatte. Daraufhin schaltete sich die Polizei ein und kontrollierte die Journalisten.

Die Kritik am Vorgehen der Polizei wird auch mit dem Verweis auf die Pressefreiheit begründet. Dies verwundert. Denn die Pressefreiheit ist, wie jedes Grundrecht, nur ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat.

Das ZDF ist aber selbst als öffentlich-rechtlicher Sender ein Teil des Staates. Streng genommen könnte sich ein ZDF-Journalist also gar nicht auf die Pressefreiheit berufen.

Geregelt ist die Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 unter dem Gesamtkomplex der Meinungsfreiheit:
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Dein Geschlecht – deine Entscheidung?

SPD_drittes_GeschlechtDer Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum „dritten Geschlecht“ (10.10.2017, 1 BvR 2019 / 16) hat hohe Wellen geschlagen. Darin hatte das Gericht den Gesetzgeber angewiesen, das Personenstandsrecht so anzupassen, dass Menschen, die sich keinem der beiden biologischen Geschlechter zuordnen können, mit einem „dritten Geschlecht“ eingetragen werden können. Diesem Auftrag kommt der Staat nun nach, ein Entwurf für ein Reformgesetz liegt nun auf dem Tisch.

Die SPD, eine frühere sozialdemokratische Volkspartei, freut sich dergestalt auf Facebook:

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