Eine Beschwerde, die keine ist

Wenn jemand Opfer einer Straftat zu sein glaubt, wird er regelmäßig Anzeige erstatten. Dies führt dazu, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt und, wenn sich der Verdacht erhärtet, Anklage erhebt. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt, es kommt also zu keiner gerichtlichen Verhandlung und Ahndung. Letztere Vorgehensweise (zusammen mit Mischformen wie etwa der Einstellung gegen eine Auflage, § 153a StPO) ist dabei die häufigste Art, ein Verfahren zu beenden. „Eine Beschwerde, die keine ist“ weiterlesen

Sittensen-Urteil: Bundesgerichtshof muss entscheiden

Im Sittensen-Prozess haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Revision eingelegt. Beide (also auch die Staatsanwaltschaft) wollen erreichen, dass der Verurteilte nunmehr freigesprochen wird.

Die Entscheidung darüber fällt in zweiter und letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dieser ist für die Revisionen gegen alle erstinstanzlichen Urteile der Strafkammern beim Landgericht (hier der Schwurgerichtskammer, weil es um ein Tötungsdelikt geht) zuständig. „Sittensen-Urteil: Bundesgerichtshof muss entscheiden“ weiterlesen

Sittensen-Urteil: Neun Monate auf Bewährung

Der Rentner, der einen Räuber auf seinem Grundstück erschossen hat, ist wegen Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Was genau das Gericht zu diesem Urteil bewogen hat, wird man in der gebotenen Ausführlichkeit der Urteilsbegründung entnehmen müssen. Klar ist aber eines: Es hielt den Schuss offensichtlich nicht durch Notwehr für gerechtfertigt, sonst hätte es nämlich Freispruch gegeben.

Nach alldem, was man aus den Medien über den Fall weiß, ist diese Verurteilung höchst überraschend. Aber wie immer sollte man sich nicht auf die Berichterstattung verlassen; darum ist es für eine abschließende Bewertung eben wichtig, das Urteil komplett und im Original zu lesen. „Sittensen-Urteil: Neun Monate auf Bewährung“ weiterlesen

Nahrungstabu

Dass man gewisse Tiere nicht isst, hat meist einen kulturellen Hintergrund. In aller Regel handelt es sich dabei aber um eine gesellschaftlich tief verankerte Sitte, die nicht durch ein gesetzliches Verbot untermauert wird. Anders dagegen in Deutschland: Die Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV) sieht in § 22 Abs. 1a vor:

Es ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) sowie von Affen zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen oder in den Verkehr zu bringen.

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Die Richterin auf der schiefen Bahn

Auch sehr drastische Kritik an einer Richterin kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Nachdem zunächst ein Amtsgericht, dann ein Landgericht, dann ein Oberlandesgericht, dann nochmal ein Landgericht und zum Schluss wiederum ein Oberlandesgericht in der Sache entschieden hatten, landete die Sache in (sozusagen, aber rechtstechnisch nicht ganz korrekt) sechster Instanz beim Bundesverfassungsgericht. Dieses hob den Schuldspruch auf verwies das Verfahren wieder an das Landgericht zurück.

Mehr dazu bei rechtsindex.de: Beleidigung einer Richterin oder doch Meinungsfreiheit?

Wenn’s den Falschen trifft

Irrtumsfälle sind das Salz in der Suppe einer guten Strafrechtsklausur. Wenn sich der Täter fälschlich Tatsachen vorstellt, die in Wirklichkeit nicht gegeben sind, hat dies Einfluss auf seinen Tatvorsatz und damit auch auf seine Strafbarkeit. In der Praxis kommen zwar zumindest die typischen Klausurkonstellationen äußerst selten vor, aber diese sind ideal geeignet, um das Verständnis der Studenten für die Grundlagen des Strafrechts zu prüfen.

Für die folgenden Beispiele nehmen wir jeweils an, dass der Täter T das Opfer O töten will. „Wenn’s den Falschen trifft“ weiterlesen

Die Zurücknahme eines Strafantrags

Zuletzt haben wir erklärt, dass eine Strafanzeige nicht zurückgenommen werden kann. Daneben gibt es aber auch den so ähnlich klingenden Strafantrag. Strafanzeige und -antrag werden häufig verwechselt oder von vornherein nicht unterschieden. Teilweise wird auch – sprachlich durchaus nachvollziehbar – geglaubt, eine Anzeige sei nur ein unverbindlicher Hinweis, während ein Antrag etwas ist, auf dessen Erledigung man ein Recht hat, wie etwa auf einen Bauantrag.

Tatsächlich ist ein Strafantrag nur relativ selten notwendig. Nämlich dann, wenn eine Straftat begangen wurde, die praktisch ausschließlich in Rechte des Geschädigten eingreift und die Rechtsordnung insgesamt nicht beschädigt. Dann muss dieser Geschädigte einen Antrag stellen, dass die Staatsanwaltschaft auch tatsächlich eingreift. Hat er kein Interesse daran, dann interessieren sich auch die Strafverfolgungsbehörden nicht dafür und die Tat bleibt strafrechtlich ungesühnt. „Die Zurücknahme eines Strafantrags“ weiterlesen

Ecclestone-Verfahren: Einstellung gegen 100 Mio. Dollar

Das Verfahren gegen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone vor dem Münchner Landgericht soll angeblich gegen Zahlung einer Geldauflage gemäß § 153a StPO eingestellt werden. Das ist gängige Praxis vor deutschen Gerichten und wird täglich wohl hunderte Male so vollzogen.

Bemerkenswert und gar nicht alltäglich ist kolportierte die Höhe der Auflage: 100 Millionen US-Dollar, ca. 75 Mio. Euro. „Ecclestone-Verfahren: Einstellung gegen 100 Mio. Dollar“ weiterlesen

Die Zurücknahme einer Strafanzeige

Nicht selten hört man, jemand wäre unter gewissen Umständen bereit, eine bereits erstattete Strafanzeige zurückzunehmen. Oder der Geschädigte will eine Strafanzeige zurücknehmen, weil er (nachdem der erste Zorn verraucht ist) doch nicht möchte, dass der Täter strafrechtlich belangt wird. Heute soll es darum gehen, ob eine solche Zurücknahme einer Strafanzeige (nicht etwa eines Strafantrags) überhaupt möglich ist.

Die erste Erwähnung der Strafanzeige findet sich im Zweiten Abschnitt der Strafprozessordnung (StPO). „Die Zurücknahme einer Strafanzeige“ weiterlesen

Verschwörungstheorien als legitime Verteidigungsstrategie

In einem der letzten Beiträge ging es um die Frage, ob sich die Art und Weise, wie sich der Angeklagte im Prozess verteidigt, zu seinen Lasten auswirken kann, sich die Strafe also – im Falle einer Verurteilung – erhöht. Das Ergebnis war, dass ihm eine legitime Verteidigungsstrategie nicht zum Nachteil gereichen darf; und legitim ist eine Verteidigungsstrategie fast immer. Allerdings gilt das gezielte Verleumden von Zeugen als Straferschwerungsgrund.

Siehe zum Beispiel BGH, 2 StR 161/94: „Verschwörungstheorien als legitime Verteidigungsstrategie“ weiterlesen