Das System des deutschen Staatshaftungsrechts

law-1063249_1920Das Staatshaftungsrecht ist noch immer größtenteils nicht gesetzlich geregelt. Aus ungeschriebenen Rechtsquellen gibt es zahlreiche Anspruchsgrundlagen für verschiedenste Fälle, die jedoch teilweise sehr diffizile Voraussetzungen haben. Hinzu kommen zahlreiche Duldungspflichten sowie Einschränkungen von Ersatzansprüchen sogar bei rechtswidrigen Verletzungen. Dadurch ist der Schutz des Bürgers gegen Schäden durch staatliches Handeln in vielerlei Hinsicht unzureichend.

Das Staatshaftungsrecht beschäftigt sich mit der Frage, ob, wann und in welcher Höhe der Staat für Schäden, die einer seiner Bediensteten einem Bürger zugefügt hat, haften muss. Ein wichtiger Grundsatz ist insoweit, dass der Staat selbst haftet und nicht etwa der Beamte, der einen Schaden verursacht hat – dies stellt sicher, dass der geschädigte Bürger einen solventen Schuldner bekommt und seinen Anspruch auch tatsächlich durchsetzen kann.

Das deutsche Staatshaftungsrecht ist eine ziemlich unübersichtliche, ungeordnete und komplizierte Materie. Es beruht größtenteils auf Richter- und Gewohnheitsrecht, das bis auf das Preußische Allgemeine Landrecht des 18. Jahrhunderts zurückgeht. Ein erster Versuch der Kodifikation in Form des Staatshaftungsgesetzes scheiterte an der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes und war nur knapp zehn Monate lang im Jahr 1982 in Kraft. Seit dem gilt wieder die vorherige Rechtslage. „Das System des deutschen Staatshaftungsrechts“ weiterlesen

Allgemeinpolitische Beschlussfassungen von Gemeindeparlamenten

Gemeinden ist es untersagt, allgemeinpolitische Beschlüsse zu Themen zu fassen, die zur Zuständigkeit anderer politischer Ebenen gehörden. Solche Themen sind keine Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Denkbar ist aber eine etwas vorsichtigere Form der Beschlussfassung.

In Kommunalparlamenten wie dem Kreistag, Stadtrat oder Gemeinderat gibt es desöfteren Abstimmungen über politische Stellungnahmen zu aktuellen Themen. Der Gegenstand dieser Stellungnahmen ist ein Spiegelbild der jeweiligen politischen Stimmungen: Während des Kalten Kriegs erklärte man sich gern zur „atomwaffenfreien Gemeinde“, später ging es um Gentechnik oder um die Benzinsteuer, heute um Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA und die eine oder andere Resolution zur Flüchtlingskrise wird es auch schon gegeben haben. „Allgemeinpolitische Beschlussfassungen von Gemeindeparlamenten“ weiterlesen

Zum Tod von Antonin Scalia

Antonin Scalia, beisitzender Richter am Obersten Bundesgericht des Vereinigten Staaten, ist gestern kurz vor seinem 80. Geburtstag verstorben. In den knapp 30 Jahren, die er im Supreme Court saß, bestimmte er die Rechtsprechung in den USA ganz entscheidend mit. Wo er in der Minderheit blieb, sorgte er durch zahlreiche ausführliche Begründungen seiner Haltung dafür, dass die gegen das Urteil sprechenden Argumente trotzdem Gehör fanden.

Interessant war vor allem sein rechtswissenschaftlicher Ansatz, die Verfassung originalistisch zu interpretieren, also den Willen des historischen Verfassungsgebers zu respektieren. Diese oft in inkorrekten politischen Dimensionen als „konservativ“ bezeichnete Haltung stammte aus der Überzeugung Scalias, dass die Verfassung nun einmal so sei, wie sie sei. Änderungen an ihr geschähen nicht durch die Änderung gesellschaftlicher Verhältnisse, sondern durch die in der Verfassung selbst vorgesehene Möglichkeit der Verfassungsänderung. „Zum Tod von Antonin Scalia“ weiterlesen

Verfassungsrechtsbehelfe des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung

Die Verfassungsbeschwerde ist wohl einer der Rechtsbehelfe, der auch den meisten Normalbürgern ein Begriff sein dürfte. Dabei stellt sich in Bayern die Frage, welches von mehreren Verfahren überhaupt zur Verfügung steht und wie sich die jeweiligen Erfolgsaussichten darstellen.

Grundsätzlich sind neben der Bundes-Verfassungsbeschwerde noch zwei unterschiedliche Klagearten nach bayerischem Recht möglich: Die Landes-Verfassungsbeschwerde und die Popularklage.

Diese Rechtsbehelfe stehen grundsätzlich unverbunden und gleichwertig nebeneinander. Weder binden sich die Urteile gegenseitig noch schließt die Klageerhebung im einen Verfahren das andere aus. Allerdings sind die Arten des Rechtsschutzes, den man jeweils erlangen kann, durchaus unterschiedlich, wie nachfolgende Kurzübersicht zeigt. „Verfassungsrechtsbehelfe des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung“ weiterlesen

Warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfassungswidrig ist

sharp-1844964_640Kurzfassung: Ein öffentlich-rechtliches Rundfunkangebot verstößt gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die bloße Existenz von ARD, ZDF und anderen staatlichen Fernseh- und Radioprogrammen stellt einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit dar. Eine Rechtfertigung scheidet angesichts etablierter und pluralistischer privater Marktteilnehmer aus.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, insbesondere seine Finanzierung durch Zwangsgebühren, die noch heute als „GEZ“ im allgemeinen Sprachgebrauch fest verankert sind, ist seit Langem Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die neue, nicht mehr geräte-, sondern haushaltsbezogene Abgabe unter dem offiziellen Begriff „Rundfunkbeitrag“ wurde bereits mehrfach von verschiedensten Verwaltungs- und Verfassungsgerichten bestätigt. Daran, dass auch das Bundesverfassungsgericht diese Diskussion bald durch eine in Stein gemeißelte Rechtsprechung zu Gunsten der GEZ beenden wird, gibt es kaum einen Zweifel.

Und doch sprechen die besseren Argumente unbedingt für eine Verfassungswidrigkeit eines staatlich beeinflussten Rundfunks.

„Warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfassungswidrig ist“ weiterlesen

Demokratie als Rechtfertigung

Wenn man den Sinn und die Zielrichtung staatlicher Regelungen hinterfragt, hört man oft eine Rechtfertigung in dem Sinne, dass das alles ja demokratisch beschlossen sei. Es geht also – zumindest indirekt – auf den Volkswillen zurück, der sich zwar nicht immer unmittelbar durch eine Abstimmung, aber wenigstens in der Form äußert, dass es die vom Volk gewählten Vertreter waren, die hier gehandelt haben. Nun fallen in der Realität Volkswille und Volksvertreterbeschlüsse oft genug auseinander. Aber sogar, wenn man unterstellt, das Volk habe selbst und mehrheitlich gehandelt – ist dies dann ein Grund, warum eine bestimmte Entscheidung sakrosankt ist und nicht mehr hinterfragt werden darf? „Demokratie als Rechtfertigung“ weiterlesen

Homosexuellen-Ehe: Pyrrhus-Sieg vor dem Supreme Court?

Heute ist der 4. Juli, der Nationalfeiertag der USA. Daher haben wir heute auch extra ein US-amerikanisches Thema auf Lager, das zudem sehr aktuell ist:

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat entschieden, dass gleichgeschlechtliche Heiraten (auch bekannt als „Homo-Ehe“) legal sind. So oder so ähnlich liest man es in den Medien hierzulande. Diese Darstellung ist grundsätzlich falsch. Vielmehr wurde in der Entscheidung „Obergefell vs. Hodges“ (Urteile werden in den USA gewöhnlich nach den Beteiligten benannt) eine Pflicht sämtlicher Bundesstaaten zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe statuiert. „Homosexuellen-Ehe: Pyrrhus-Sieg vor dem Supreme Court?“ weiterlesen

Die Bedeutung einer Präambel (II)

Warum ist es nun aber häufig doch richtig, dass Präambeln keine rechtliche Bedeutung haben? Das bezieht sich häufig nicht auf Vertragspräambeln, sondern auf Gesetze, vor allem auf Verfassungen. Verfassungen haben meist Präambeln, die mit feierlichen Worten die Entstehung der Verfassung skizzieren, ihre Wichtigkeit betonen oder die hinter ihr stehenden Werte darlegen. Diese Worte sind häufig rechtlich nicht relevant, weil sie eben keinen Inhalt haben, der Grundlage eines Urteils werden kann.

Schauen wir uns die beiden Versionen der Präambel des Grundgesetzes einmal an: „Die Bedeutung einer Präambel (II)“ weiterlesen

Bundesverfassungsgericht zu Lockspitzeln

Wenn der Staat durch rechtswidrige Handlungen seinerseits eine Straftat herbeiführt, kann der „Täter“ trotzdem bestraft werden, allerdings etwas milder als üblich. Das ist die Kernaussage des vielbeachteten Lockspitzel-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 209, 240, 262/14). Mit dieser Entscheidung wendet sich das höchste deutsche Gericht mit Volldampf gegen den Rechtsstaat.

Ein Lockspitzel, auch als agent provocateur bezeichnet, ist jemand, der einen anderen im Auftrag des Staates zur Begehung einer Straftat anstiften soll. Diese Praxis ist genau so unanständig wie sie sich anhört. Und mehr noch: Das Bundesverfassungsgericht hält sie für rechtsstaats- und damit verfassungswidrig. Damit sollte man meinen, dass jemand, der im Auftrag des Staates eine Straftat begeht, mangels verwerflicher Handlung nicht bestraft werden kann. „Bundesverfassungsgericht zu Lockspitzeln“ weiterlesen

Der Legitimationsregress

Kern der Rechtwissenschaft ist die Frage, welche Handlung erlaubt ist und welche nicht; weniger technisch gesagt: wer was darf. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für staatliche Organe.

Und so kann man bei jedem behördlichen Handeln die Frage stellen, ob diese zulässig ist. Damit verbunden ist spiegelbildlich die Frage, ob eine Handlung des Bürgers im Angesicht einer behördlichen Handlung zulässig ist. „Der Legitimationsregress“ weiterlesen