Die ganze Republik ist erschüttert über den Mord von Kandel: Ein Afghane hat eine 15-jährige, seine frühere Freundin, in einem Drogeriemarkt erstochen. Auch der Täter soll nicht älter sein, wobei sich daran mittlerweile gewisse Zweifel ergeben haben.
Für völliges Unverständnis sorgt aber nun bei Vielen die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Totschlags und nicht wegen Mordes beantragt hat. War das also vielleicht gar kein Mord? Wie kann das sein?
Zunächst einmal muss man sich den Unterschied zwischen Mord und Totschlag vor Augen führen: Dieser liegt nicht etwa darin, dass der Totschlag ohne Planung oder gar ohne Vorsatz geschehen ist. Mord und Totschlag sind beides vorsätzliche Tötungsdelikte. Ob geplant oder nicht, danach unterscheidet das deutsche Recht nicht mehr. „Der Mord von Kandel – nur Totschlag?“ weiterlesen