Der Mord von Kandel – nur Totschlag?

candle-2905395_1920Die ganze Republik ist erschüttert über den Mord von Kandel: Ein Afghane hat eine 15-jährige, seine frühere Freundin, in einem Drogeriemarkt erstochen. Auch der Täter soll nicht älter sein, wobei sich daran mittlerweile gewisse Zweifel ergeben haben.

Für völliges Unverständnis sorgt aber nun bei Vielen die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Totschlags und nicht wegen Mordes beantragt hat. War das also vielleicht gar kein Mord? Wie kann das sein?

Zunächst einmal muss man sich den Unterschied zwischen Mord und Totschlag vor Augen führen: Dieser liegt nicht etwa darin, dass der Totschlag ohne Planung oder gar ohne Vorsatz geschehen ist. Mord und Totschlag sind beides vorsätzliche Tötungsdelikte. Ob geplant oder nicht, danach unterscheidet das deutsche Recht nicht mehr. „Der Mord von Kandel – nur Totschlag?“ weiterlesen

Anwaltspostfach in Schwierigkeiten

Es hätte so schön sein können: Keine langen Schriftsätze mit vielen Seiten Anlagen und Kopien von alldem für die Gegenparteien und deren Anwälte mehr, vorab geschickt per Fax, hinterher per Post. Stattdessen übermittelt man das einfach als ganz normale Computerdateien über das Internet. Damit sollten gerichtliche und behördliche Verfahren schneller, kostengünstiger und praktischer abgewickelt werden.

Für eine sichere Umsetzung des Ganzen sollte das besondere elektronische Anwaltspostfach („beA“) sorgen. Diese Software der Bundesrechtsanwaltskammer soll die Kommunikation verschlüsselt und zertifiziert abwickeln, zudem genau auf die Bedürfnisse der Anwaltschaft zugeschnitten.

beA derzeit offline

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WhatsApp im Anwaltsberuf

whatsapp-3012138_1920Vor einiger Zeit hat mich, wie das nun immer mal wieder vorkommt, ein neuer Mandant beauftragt. Als Grund, warum er aus der Masse der nicht weniger kompetenten Anwaltskollegen gerade mich genommen hat, war bemerkenswert: Weil ich per WhatsApp erreichbar bin. Und tatsächlich, ich gebe meine Handynummer unter den Kontaktdaten auf meiner Seite an und weise extra daraufhin, dass man mich unter dieser Nummer auch per WhatsApp kontaktieren kann.

Unkomplizierte Kommunikation

WhatsApp, aber auch andere neuere Kommunikationsmittel wie Facebook sind für mich eine sehr praktische Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Ich nutze sie privat sehr viel, aber auch beruflich weiß ich die diversen Vorteile zu schätzen. Teilweise hängt solchen Kontaktwegen immer noch der Verdacht des unernsten oder unprofessionellen an – aber auch auf WhatsApp ist man nicht gezwungen, jede Nachricht mit einem Smilie (oder Emoticon oder einem Daumen nach oben) abzuschließen.

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Die Top Ten für den November 2017

https://rechtshistorie.de/2017/11/23/sind-die-reichsjustizgesetze/

https://www.arbeitsrecht-faq.de/2017/11/wann-gilt-%C2%A7-4-kschg/

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Berlin: Schwarzfahrer wegen Zwei-Minuten-Regel

Obskure Zwei-Minuten-Regel macht Sie ungewollt zum Schwarzfahrer
Schnell das Handy-Ticket lösen und gleich ab in die Bahn? Das kostet in Berlin 60 Euro wegen Schwarzfahren.

berlin-1498473_1920So titelt der „Stern“ einen Bericht, in dem es darum geht, dass ein Redakteur sind ein elektronisches Ticket gekauft hat und damit – scheinbar verbotenerweise – sofort losgefahren ist. Die Berliner Verkehrsbetriebe erklären das mit einer Regel, wonach man zuerst 120 Sekunden warten müssen, bis ein solches Handy- oder Online-Ticket seine Gültigkeit erhalte.

Die Frage ist natürlich zunächst, wo das denn festgelegt sein soll. In einem Massengeschäft wie der Personenbeförderung wird natürlich nicht mit jedem einzelnen Fahrgast individuell ein detailliert ausgehandelter, schriftlich fixierter Vertrag geschlossen. Vielmehr schließt man den Vertrag (was man noch genauer darlegen müsste, hier aber nicht relevant ist) durch das Einsteigen in die Bahn oder den Bus. „Berlin: Schwarzfahrer wegen Zwei-Minuten-Regel“ weiterlesen

Video von Einbrecher auf Youtube – Strafverfahren gegen Ladeninhaber?

thief-1562699_1920Das Regensburger Wochenblatt berichtet von einem recht skurrilen Fall: Ein Einbrecher stiehlt nachts Waren und Geld aus einem „Mix-Markt“ in Straubing. Weil er anscheinend (k)ein besonders geschickter Einbrecher ist, hatte er den Weg durch das Dach des Ladens genommen und sich bei dem Sturz (wohl durch das Dach durch) in die eigentlichen Geschäftsräume erheblich verletzt. Die Aufnahmen der Überwachungskamera zeigen, wie er recht unvermittelt und wohl aus einiger Höhe auf den Boden knallt.

Eben diese Kameraaufnahmen sind nun aber der Anstoß eines möglichen neuen Strafverfahrens: Um den Dieb zu finden, hat der Betreiber des Getränkemarkt dieses Video nämlich auf Youtube gestellt und Hinweise zum Täter erbeten. Eine Lichtbildfahndung hatte die Polizei vorher angeblich abgelehnt. „Video von Einbrecher auf Youtube – Strafverfahren gegen Ladeninhaber?“ weiterlesen

Zwangsvollstreckung: Können sich die Regeln zur Unpfändbarkeit jederzeit ändern?

Mich hat eine ganz interessante Frage per E-Mail erreicht, die ich – mit Zustimmung des Fragestellers – öffentlich beantworten wollte. Die Frage lautet zusammengefasst:

Verschiedenes Eigentum (z.B. ein Herd, Betten, Laptops, Haustiere) ist derzeit unpfändbar. Kann es passieren, dass diese Dinge in Zukunft doch gepfändet werden dürfen?

Zur Beantwortung dieser Frage muss man etwas ausholen. Zunächst einmal setzt ein Pfänden voraus, dass irgendein Anspruch besteht. Die eine Person („Gläubiger“) hat einen Anspruch gegen eine andere Person („Schuldner“). Diesen Anspruch muss sie aber nun irgendwie durchsetzen. Das passiert im Wege der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Voraussetzung dafür ist freilich, dass der Anspruch auch rechtlich festgestellt wurde, vor allem durch Urteil oder durch ein gerichtliches Mahnverfahren. Mit dieser Entscheidung, dem sog. Vollstreckungstitel oder kurz „Titel“ kann der Gerichtsvollzieher dann die Zwangsvollstreckung betreiben und z.B. Eigentum des Schuldners aus dessen Wohnung pfänden. „Zwangsvollstreckung: Können sich die Regeln zur Unpfändbarkeit jederzeit ändern?“ weiterlesen

Die geschäftsführende Bundesregierung

In den letzten Wochen hört man öfters die Aussage, Angela Merkel sei derzeit geschäftsführende Bundeskanzlerin, die anderen Regierungsmitglieder dementsprechend geschäftsführende Minister. Was bedeutet dieser ominöse Begriff nun?

Grundsätzlich ist es so, dass der Bundeskanzler vom Bundestag gewählt wird (Art. 63 GG). Diese Wahl findet regelmäßig in der ersten Sitzung des Bundestags nach einer Bundestagswahl statt. Das ist aber nicht zwingend, insbesondere, wenn – wie aktuell – noch keine Koalition mit „Kanzlermehrheit“ zustande gekommen ist.

Regierungszeit endet mit neuem Bundestag

Nun sagt aber Art. 69 Abs. 2 GG, dass das Amt des Bundeskanzlers und eines Bundesministers „endigt“, sobald der neu gewählte Bundestag zusammengetreten ist. Damit ist die Regierung Merkel also derzeit „eigentlich“ nicht mehr im Amt. „Die geschäftsführende Bundesregierung“ weiterlesen

Rundfunkbeitrag: SWR hält Tübinger Richter für befangen

Die wichtigste Eigenschaft eines Richters ist die Neutralität. Er soll, zumindest in der Theorie, ein Verfahren unparteiisch entscheiden und sich ausschließlich vom Recht leiten lassen, ohne eigene Interessen am Ausgang der Sache und ohne Verpflichtung gegenüber einem der Beteiligten.

Liegt ein Grund vor, der diese Unabhängigkeit gefährdet, insbesondere eine persönliche Beziehung zu einer der Parteien, so ist der Richter von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen. Darüber hinaus kann aber auch jede Partei eine Befangenheit des Richters rügen. Hierfür reicht aber der bloße Verdacht aus:

Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
(§ 42 Abs. 2 ZPO, § 24 Abs. 2 StPO)

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Einführung ins Völkerrecht – Folge 4 (Kapitel 7)

Heute das siebte Kapitel meines Podcasts „Einführung ins Völkerrecht“. In dieser Folge geht es um das Recht auf Sezession, also um die Frage, ob das Völkerrecht es zulässt, dass sich ein Teilstaat aus dem Zentralstaat abspaltet.