Das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung

Zum heutigen Tag der Arbeit geben wir eine kurze Übersicht über ein arbeitsrechtliches Thema: Als „betriebliche Übung“ bezeichnet man eine regelmäßige Leistung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die sich so verfestigt hat, dass ein Anspruch darauf entstanden ist. Diese kann unbeabsichtigt entstehen und ist dann wieder schwer aufzuheben. Für den Arbeitnehmer ist es dagegen schwer einzuschätzen, auf welche Leistungen er nun gefestigte Ansprüche hat.

In einem Arbeitsverhältnis gibt es verschiedene Rechtsquellen, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegen: Tarifverträge, der individuelle Arbeitvertrag und gesetzliche Vorschriften sind die wohl bedeutendsten. Aber auch aus der sogenannten betrieblichen Übung können bindende Regelungen entstehen.

Eine betriebliche Übung wird dann angenommen, wenn ein Zeit- und Umstandsfaktor erfüllt sind. Dies erinnert an das Rechtsinstitut der Verwirkung: Bei diesem kann ein an sich bestehendes Recht nicht mehr geltend gemacht werden, wenn ein Zeit- und ein Umstandsmoment gegeben sind. Bei der betrieblichen Übung ist es umgekehrt, hier entsteht ein an sich nicht bestehendes Recht, wenn eine Leistung vorbehaltslos gewährt wurde (Umstandsfaktor) und dies über eine gewisse Dauer (Zeitfaktor) geschehen ist. „Das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (IV)

Wir wünschen einen frohen ersten Mai und machen heute mit Teil 5 unserer Serie „Grundfälle des Einkommensteuerrechts“ weiter.

Betriebsaufgabe

Ein Betrieb kann grundsätzlich von der werbenden in die ruhende Phase übergehen, wenn der Unternehmer vorübergehend eine „Auszeit“ machen will. Zwischenzeitlich weiterlaufende Kosten sind dann ganz normale Betriebsausgaben und als solche absetzbar, auch dann, wenn der Betrieb dadurch eine Zeit lang nur Verluste einbringt.

Anders verhält es sich dagegen, wenn der Betrieb aufgegeben wurde. Dann handelt es sich nicht mehr um Betriebsausgaben und der Aufgabegewinn (also der Wert der stillen Reserven) muss – unabhängig davon, ob der Betrieb an einen Dritten veräußert wurde oder ins Privatvermögen geflossen ist – gemäß §§ 16, 18 Abs. 3 EStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (IV)“ weiterlesen

Das Nachschieben von Kündigungsgründen im Arbeitsrecht

Die Möglichkeit, nachträglich Gründe für die Kündigung eines Arbeitsvertrags geltend zu machen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dies haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Besondere Problematiken ergeben sich, wenn im Betrieb ein Betriebsrat besteht.

Die juristischen Anforderungen an die arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind mittlerweile nicht mehr so einfach zu überschauen. Dabei müssen unter anderem Vorschriften aus dem BGB, aus dem Kündigungsschutzgesetz, aus dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Sozialgesetzbuch und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beachtet werden. „Das Nachschieben von Kündigungsgründen im Arbeitsrecht“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (III)

Weiter geht es mit dem dritten Teil unserer Reihe zum Basiswissen Einkommensteuerrecht.

Einbringung von Privatgegenständen in den Betrieb (Sacheinlage)

4-I-Rechner: Werden private Sachen in die berufliche Sphäre eingebracht, erhöht sich das Betriebsvermögen. Zugleich stellt die aber eine Einlage dar, die gemäß § 4 Abs. 1 EStG außerbilanziell herausgerechnet werden muss. Steuerlich ist der Vorgang also neutral.

Angesetzt wird dabei der Teilwert, also der Wert, den ein Erwerber des gesamten Unternehmens für diesen Teil bezahlen würde (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG), in der Regel aber maximal die Anschaffungskosten (§ 6 Asb. 1 Nr. 5 Satz 1). „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (III)“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (II)

Heute Teil 2 unserer Reihe über wichtige Grundkonstellationen bei der Einkommensteuer.

Untergang von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens

4-I-Rechner: Beim Betriebsvermögensvergleich sind Anschaffungen grundsätzlich neutral. Aus Geldbeständen werden gleichwertige Warenbestände. Bei der Zerstörung verringert sich dieser Vermögensteil also entsprechend.

4-III-Rechner: Umlaufgüter werden bereits mit der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt, eine AfA erfolgt nicht. Dementsprechend ist es egal, ob die Wirtschaftsgüter nun bestimmungsgemäß eingesetzt oder planwidrig zerstört werden. Nur die Entnahme zu privaten Zwecken muss als Betriebseinnahme gebucht werden. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (II)“ weiterlesen

Der Einbrecher von Hofheim

Im hessischen Hofheim (Main-Taunus-Kreis) hat der Mieter einer Wohnung sich mit einem Faustschlag gegen einen 17-jährigen Einbrecher zur Wehr gesetzt. Dieser hat sich dabei Nase und Kiefer gebrochen. Deswegen wurde er, wie es in verschiedenen Medienberichten heißt, wegen Körperverletzung „angezeigt“.

Tatsächlich musste er gar nicht mehr angezeigt werden, da die Polizei schon vor Ort war, es wurde also ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Auch dann, wenn eine Notwehrsituation vorliegen könnte, wird zunächst ermittelt – denn es muss eben festgestellt werden, was tatsächlich passiert ist. Dieser Vorgang ist also nichts Skandalöses, sondern eine ganz normale Vorgehensweise.

Bei den Ermittlungen wurde nach wenigen Monaten herausgefunden, dass der Hausbewohner durch Notwehr gerechtfertigt war. Das Verfahren wurde daher eingestellt, an ihm bleibt keinerlei Schuldvorwurf hängen. Insofern gibt es also keinen Grund, die Justizbehörden zu kritisieren.

Maibaumdiebstahl, juristisch betrachtet

Der April neigt sich dem Ende zu und vor allem in Bayern werden bald Maibäume aufgestellt – und auch gestohlen. Droht eine Verurteilung wegen Maibaumdiebstahls? Nicht wirklich, meinen wir. Viele Straftatbestände sind zwar eigentlich erfüllt. Aber auch im Recht spielt Tradition eine Rolle. Und das ist auch gut so.

Das Maibaumstehlen ist ein alter bayerischer Brauch. Im Wesentlichen geht es darum, den schon gefällten und auf die Aufstellung wartenden Maibaum aus einer anderen Gemeinde zu entwenden. Für den so gestohlenen Maibaum müssen die Eigentümer dann eine Auslöse zahlen, in der Regel eine vernünftige Brotzeit, selbstverständlich einschließlich Getränke.

Aber ist das denn nicht irgendwie verboten? „Maibaumstehlen“ klingt schon verdächtig nach „Maibaumdiebstahl“ und das kann ja wohl kaum erlaubt sein. Und auch, wenn man es wohl normalerweise eher mit Humor sieht, Opfer eines solchen Diebstahls zu werden, droht dann nicht doch ein Verfahren oder gar eine Verurteilung? „Maibaumdiebstahl, juristisch betrachtet“ weiterlesen

Die Absicherung beim Grundstückserwerb

Bei sämtlichen Kaufgeschäften möchte man nach Möglichkeit erreichen, dass der Austausch der Leistungen gleichzeitig stattfindet. Niemand soll in Vorleistung gehen müssen und dadurch Gefahr laufen, als Käufer zu zahlen, ohne die Kaufsache zu bekommen, bzw. als Verkäufer die Ware loszuwerden, ohne den Preis zu erhalten.

Bei den meisten Alltagsgeschäften funktioniert das praktisch automatisch: An der Supermarktkasse geschehen Bezahlung und Warenerhalt praktisch im selben Moment. Bei größeren Abzahlungsgeschäften geht das nicht in dieser Form, dafür erlaubt es die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts, dass der Verkäufer zumindest noch bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer bleibt und so eine bessere Rechtsposition hat.

Diese Möglichkeiten gibt es beim Grundstückserwerb nicht. Denn ein Grundstückseigentümer kann dem Käufer schon nicht selbst das Eigentum verschaffen – der Eigentumserwerb erfolgt gemäß § 873 BGB durch Einigung („Auflassung“, § 925) und Eintragung im Grundbuch. Für beides braucht man einen Notar, der die Erklärungen beurkundet und weiterleitet. Weil die Auflassung nicht unter einer Bedingung erklärt werden kann (§ 925 Abs. 2), ist ein Eigentumsvorbehalt nicht möglich. „Die Absicherung beim Grundstückserwerb“ weiterlesen

Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsreduktion

Wer mit Waren handelt oder Leistungen anbietet, stellt sich häufig die Frage, wie er seine Haftung für Mängel eindämmen kann.

Das Gesetz sieht dabei grundsätzlich vor, dass der Anbieter für Mängel haften muss, beim Kaufvertrag gemäß § 437, beim Mietvertrag gemäß §§ 536 und 536a und beim Werkvertrag gegen § 634 BGB. Allgemein gelten die §§ 280 bis 288 und 323 für alle Verträge und sehen weitgehende Schadenersatz- und Rücktrittsrechte bei Mängeln vor. „Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsreduktion“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (I)

Im Einkommensteuerrecht gibt es zahlreiche Konstellationen, die immer wieder vorkommen – sowohl im realen Leben als auch im Juristischen Examen. Heute wollen wir einige dieser Standardfälle zum EStG und ihre rechtliche Behandlung darstellen. Allerdings sei angemerkt, dass es innerhalb dieser prinzipiell häufigen Sachverhalte wieder ganz unterschiedliche Nuancen gibt, die man jeweils beachten muss. Das schematische Übertragen von Antworten verbietet sich hier also – wie im gesamten Steuerrecht.

Geldeinlagen und Geldentnahmen

Die Entnahme von Geldern aus dem eigenen Unternehmen ist steuerrechtlich nicht relevant. Ob man gar nichts, 500 Euro oder 100.000 Euro entnimmt, ändert am zu versteuernden Einkommen nichts. Es handelt sich lediglich um eine Umbuchung von der beruflichen in die private Sphäre. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (I)“ weiterlesen