Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher

Nürnberger Prozess - GalgenHeute vor 70 Jahren wurden die Todesurteile aus dem Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vollstreckt. Grund genug, sich diesen Meilenstein der Juristerei einmal genau anzusehen. Darum haben wir einzelne Aspekte des Prozesses herausgegriffen und kurz bewertet:

Prozess gegen eine Staatsführung: Zum wohl ersten Mal in der Geschichte der Menschheit wurde einer kompletten Staatsführung der Prozess gemacht. Die Aufarbeitung des Dritten Reichs sollte in juristischer Form und unter detaillierter Erforschung der Tatsachen und der persönlichen Verantwortlichkeit der Staatsspitze erfolgen. Das bedeutet eine Abkehr von Rachegedanken und insbesondere auch von anfänglichen Überlegungen, die NS-Politiker einfach zu ohne Prozess zu exekutieren. Zugleich wurde erstmals auch vorausgesetzt, dass staatliches Handeln dem Strafrecht unterliegt und nicht aus sich selbst heraus legitimiert und legalisiert ist. „Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher“ weiterlesen

Gerichte auf historischen Bildern und Kunstwerken

Inquisitionsgericht (Goya), Reichskammergericht, Leipziger Reichsgericht, Jüngstes Gericht (Michelangelo), New York County Courthouse, Münchner Justizpalast, Londoner Old Bailey, House of Lords, US Supreme Court

Die Top Ten für den Juli 2016

Auch im Juli wurden wieder einige interessante Beiträge auf anderen Seiten unseres Netzwerks veröffentlicht:

Im Arbeitsrecht sorgen AGG-Hopper immer wieder für Schlagzeilen: Was sind AGG-Hopper? Haben AGG-Hopper Entschädigungsansprüche?

Die Gemeinnützigkeit ist für Vereine ein wichtiger Aspekt ihrer Tätigkeit. Sie führt dazu, dass sie einerseits selbst nicht steuerpflichtig sind, andererseits aber auch Spenden an sie vom Spender steuerlich abgesetzt werden können. Ein wichtiger Aspekt davon ist die Selbstlosigkeit. Aber wann liegt diese vor?

Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte ist im Bürgerlichen Recht anerkannt, im BGB aber nicht geregelt. Trotzdem hat sich BGB-FAQ.de mit diesem Rechtsinstitut beschäftigt.

Der Beschuldigten-Notruf beantwortet die Frage, ob und inwieweit sich in einem Strafverfahren die Schadenwiedergutmachung durch den Täter positiv auswirkt.

Im bayerischen Polizeirecht ist die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme meistens der strittige Punkt.

BAFöG ist für viele Studenten und andere Personen in verschiedenen Ausbildungen sehr wichtig. Aber auch das Bewilligungsverfahren nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist natürlich formalisiert: An wen ist der BAFöG-Antrag zu richten? Welches Amt für Ausbildungsförderung ist für mich zuständig? Die Antworten finden Sie auf sozialrecht-faq.de.

Auch Behörden machen Fehler oder entscheiden sich um. Die Aufhebung eines Verwaltungsakts nimmt in der Ausbildung und in der Praxis daher erheblichen Raum ein. Verwaltungsrecht-FAQ beantwortet dazu folgende Fragen:
Kann ein VA genauso aufgehoben werden, wie er erlassen wurde?
Sind §§ 48 und 49 VwVfG auf alle Arten von Verwaltungsakten anwendbar?
Welche Behörde kann einen Verwaltungsakt aufheben?
Muss der Betroffene vor Rücknahme des Verwaltungsakts gehört werden?

In den Mietrecht-FAQ ging es darum, ob die Kündigung eines Mietvertrags per Fax zulässig ist und ob zumindest die Kündigungsfrist durch ein Fax gewahrt werden kann.

Hitler wurde demokratisch zum Reichskanzler gewählt, zumindest zumindest zum Anfang seines Regimes – so eine weit verbreitete Ansicht. Rechtshistorie.de ist dem auf den Grund gegangen.

Dass deutsche Landesverfassungen die Todesstrafe erwähnen, wird teilweise amüsiert, teilweise bestürzt zur Kenntnis genommen. Hat das irgendeine Bedeutung? Damit hat sich verfassungsrecht-faq.de am Beispiel der Todesstrafe in der bayerischen Verfassung sowie in der hessischen Verfassung beschäftigt.

Die Top Ten für den Juni 2016

Auf urteilsbesprechungen.de ging es um den Beschluss des Oberlandesgerichts München (29 W 542/16), der die Verpflichtungen von Filehostern nach erfolgter Abmahnung bzw. Unterlassungsverurteilung näher ausgeführt hat.

Die Begriffe „Fahrerlaubnis“ und „Führerschein“ werden im Alltagsleben synonym verwendet. Dass es dagegen ein großer Unterschied ist, ob man die Fahrerlaubnis oder nur den Führerschein verliert, erklären die Verkehrsrecht-FAQ. „Die Top Ten für den Juni 2016“ weiterlesen

Verteidigungslinien im Strafverfahren: Zwischenverfahren

Das Zwischenverfahren dient dazu, dass das Gericht Anklagen aussortieren kann, die offentlich schlecht begründet sind, also unzureichende Beweise präsentieren oder eine Sachlage schildern, die keinen Straftatbestand erfüllt. Das kommt allerdings sehr selten vor. Die Staatsanwaltschaft ist erfahren genug, um zu wissen, wie eine rechtlich einwandfreie Anklage verfasst sein muss. „Verteidigungslinien im Strafverfahren: Zwischenverfahren“ weiterlesen

Die Zeitbestimmung per Gesetz

Heute Nacht zählen wir die Sekunden bis zum Anbruch des neuen Jahres. Aber woher wissen wir eigentlich genau, wann der 31. Dezember, 23:59:59 Uhr endet und der 1. Januar, 00:00:00 Uhr beginnt? Das steht natürlich nicht nur auf der Uhr, sondern auch im Gesetz.

Das dafür zuständige Gesetz hat sich immer mal wieder geändert und es ist nicht uninteressant, sich die unterschiedlichen Arten der Zeitbestimmung einmal anzusehen. „Die Zeitbestimmung per Gesetz“ weiterlesen

Die juristische Aufarbeitung des Attentats von Sarajevo

Heute vor 100 Jahren fand das Attentat von Sarajevo statt. Franz Ferdinand von Österreich-Este, Kronprinz des österreichischen Kaisertums, und seine Ehefrau Sophie wurden vom Serben Gavrilo Princip erschossen. So willkommen dieser Anlass insbesondere für das preußisch-deutsche Reich war, einen Krieg zu beginnen, so bemerkenswert nüchtern war doch die juristische Reaktion seitens der Donaumonarchie.

Wenngleich es einen gewissen Drucks seitens der Militärs gab, die Täter vor ein Kriegsgericht zu stellen und im wahrsten Sinne des Wortes „kurzen Prozess“ zu machen, entschied man sich doch für eine ausschließlich an Recht und Gesetz orientierte Verfolgung der Verdächtigen. Und so fand die Verhandlung über den Mord am Thronfolger einer Weltmacht vor dem zivilen Kreisgericht in der Provinzstadt Sarajevo statt. „Die juristische Aufarbeitung des Attentats von Sarajevo“ weiterlesen

Gesetzgebungstätigkeit im historischen Vergleich

Immer mehr Gesetze? Ja, der Eindruck ist nicht so falsch.
Immer mehr Gesetze? Ja, der Eindruck ist nicht so falsch.
Gesetze und bedeutende Rechtsnormen werden im Bundesgesetzblatt, Teil I, veröffentlicht, um Wirksamkeit zu erlangen. Auf diese Weise kann sie (theoretisch) jeder Bürger nachlesen und so erkennen, was erlaubt und verboten ist. Diesen Vorgang nennt man „Verkündung“. (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG)

Dieses Prinzip der Verkündung gibt es vielen Staaten und dies kennt der deutsche Staat schon seit seiner Gründung. Die damalige Verfassung des Kaiserreichs sah in Art. 2 Satz 2 vor:

Die Reichsgesetze erhalten ihre verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Reichswegen, welche vermittelst eines Reichsgesetzblattes geschieht.

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Historische Gesetzestexte

Immer wieder interessant, Gesetze in ihrer ursprünglichen Form zu lesen und mit der heutigen Fassung zu vergleichen:

Strafgesetzbuch (StGB, 1871)

Strafprozessordnung (StPO, 1877)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, 1900)

Civilprozessordnung (CPO, heute ZPO, 1877)

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG, 1877)

Einigungsvertrag nichtig?

european-championship-1440379_1920Auf gar nicht so wenigen Internetseiten wird mittlerweile behauptet, der Einigungsvertrag (genauer: das Gesetz, mit dem Bundestag und Bundesrat der Wiedervereinigung, dem Einigungsvertrag, den damit einhergehenden Grundgesetzänderungen und zahlreichen Übergangs- und Anpassungsregeln zugestimmt haben) sei nichtig.

Dabei wird auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das dieses unter dem Aktenzeichen BvR 1341/90 am 24. April 1991 erlassen hat. Hieraus wird in der Regel wie folgt zitiert:

Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – (…) unvereinbar und nichtig.

Der Teufel steckt hierbei im Detail. Denn der gesamte Urteilsspruch ist bedeutend länger und bekommt damit einen ganz anderen Sinn:

Das Gesetz vom 23. September 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990 (Bundesgesetzbl. II Seite 885) ist insoweit mit Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig, als durch Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Absatz 2 Satz 2 und 5 sowie Absatz 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschland Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag – vom 31. August 1990 (Bundesgesetzbl. II Seite 889 [1140]) die Kündigungsvorschriften des Mutterschutzrechts durchbrochen werden.

the-basic-law-2454404_640Es ist also keineswegs der gesamte Einigungsvertrag nichtig, sondern nur eine minimale Regelung, nämlich Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Absatz 2 Satz 2 und 5 sowie Absatz 3. Und auch hier betrifft die Ungültigkeit lediglich Abweichungen von den Kündigungsvorschriften des Mutterschutzrechts.

Diese Einschränkung ist durchaus von Bedeutung, denn sie macht eben klar, wie weit die Nichtigerklärung tatsächlich reicht. Sie einfach durch „(…)“ auszusparen, wenn man das Urteil wiedergibt, verändert den Sinn.

Zum Hintergrund des Verfahrens: Mit dem Einigungsvertrag wurden verschiedene DDR-Betriebe geschlossen („abgewickelt“). Unter der somit entlassenen Belegschaft waren auch die Kläger in diesem Prozess. Sie wollten feststellen lassen, dass ihre Entlassung unrechtmäßig war. Damit hatten sie jedoch keinen Erfolg, das Bundesverfassungsgericht hat die entsprechenden Passagen im Gesetz bestätigt. Lediglich in einem ganz seltenen Spezialfall – wenn die Entlassenen an sich Mutterschutz beanspruchen könnten – dürften sie nicht entlassen werden. Unter den konkreten Klägern war aber keine Frau, bei der diese Voraussetzungen vorlagen. Und daher lautete das Urteil in der Sache auch:

Die Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.