Kann das Baurecht einen höheren Schutz vor Einwirkungen vermitteln als das Immissionsschutzrecht?
Nein, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG formuliert eine spezielle Ausformung des Rücksichtnahmegebots. Ist danach eine Einwirkung zu dulden, so gilt dies auch für das Baurecht.
Welche Schutzrichtung hat das Vorsorgegebot (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)?
Das Vorsorgegebot stellt auf die potentielle Schädlichkeit von Immissionen ab. Die Eingriffsschwelle ist damit deutlich niedriger. Zudem rücken auch die Emissionen in den Vordergrund.
Erlaubt das Vorsorgegebot auch Eingriffe unterhalb der Grenzwerte?
Ja, sofern diese verhältnismäßig sind, also der wirtschaftliche und technische Aufwand nicht überproportional zum erreichten Umweltvorteil stehen. „Einführung ins Immissionsschutzrecht (IV) – Genehmigung, Teil 2“ weiterlesen
Auf urteilsbesprechungen.de ging es um eine Gerichtsentscheidung, die sich um die 
In den letzten Tagen haben wir eine
Gestern wurde hier eine
Der Name allein ist schon ein Treppenwitz – Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Sollen damit Netzwerke durchgesetzt werden? Dabei haben sich die sozialen Netzwerke doch schon durchgesetzt, ganz ohne Gesetz. Oder sollen die Netzwerke eher durchsetzt werden? Also durch den Staat, durch durchsetzende Staatsdiener, die praktisch ihr eigenes Netzwerk im Netzwerk gründen?