III. Genehmigung
Welche Genehmigungsverfahren gibt es im Immissionsschutzrecht?
Es gibt das förmliche Verfahren des § 10 BImSchG und das vereinfachte Verfahren nach § 19.
Beim vereinfachten Verfahren werden die in § 19 Abs. 2 genannten Vorschriften nicht geprüft. Diese beziehen sich insbesondere auf die Beteiligung dritter Personen und deren Abwehransprüche.
Wann ist das förmliche und wann das vereinfachte Verfahren anwendbar?
Welches der beiden Verfahren anwendbar ist, entscheidet sich nach § 2 Abs. 1 der 4. BImSchV, der wiederum auf Spalte c des Anhangs 1 verweist. Das vereinfachte Verfahren ist demnach nur einschlägig, wenn alle Teile der Anlage den Vermerk „V“ tragen und sie zudem keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf.
Allerdings kann sich der Träger des Vorhabens gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG auch für das förmliche Verfahren entscheiden, wenn ihm das an sich einschlägige vereinfachte Verfahren nicht genug Rechtssicherheit bietet. „Einführung ins Immissionsschutzrecht (III) – Genehmigung, Teil 1“ weiterlesen
Auf urteilsbesprechungen.de ging es um eine Gerichtsentscheidung, die sich um die 
In den letzten Tagen haben wir eine
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Der Name allein ist schon ein Treppenwitz – Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Sollen damit Netzwerke durchgesetzt werden? Dabei haben sich die sozialen Netzwerke doch schon durchgesetzt, ganz ohne Gesetz. Oder sollen die Netzwerke eher durchsetzt werden? Also durch den Staat, durch durchsetzende Staatsdiener, die praktisch ihr eigenes Netzwerk im Netzwerk gründen?