Die Top Ten für den April 2017

car-accident-2165210_640Auf urteilsbesprechungen.de ging es um eine Gerichtsentscheidung, die sich um die Rechtswirkungen des Katasters dreht. Anhand dessen wurden Grundbuch, Kataster und ihr Zusammenhang erläutert.

Bei Verkehrsunfällen bietet die Versicherung des Gegners oft die Abwicklung an. Ob das eine gute Idee ist, führt verkehrsrecht-faq.de aus.

Die soziale Auswahl ist bei arbeitsrechtlichen Kündigungen bedeutend. Aber was ist hier zu beachten? „Die Top Ten für den April 2017“ weiterlesen

Einführung ins Immissionsschutzrecht (I) – Emissionen

I. Emissionen

Was sind Emissionen?

Emissionen sind in § 3 Abs. 3 BImSchG definiert:
die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen.

Wo wird die Emission gemessen?

Immer an der Stelle, an der sie die emittierende Anlage verlassen. Auf den Einwirkungsort kommt es – im Gegensatz zur Immission – nicht an.

Wo wird die Immission gemessen?

Die Emission ist der Ausstoß von Verunreinigungen, die Immission ist dagegen die Einwirkung. Rauch aus einer Fabrik ist also eine Emission der Fabrik und eine Immission auf das Nachbargrundstück. Das Immissionsschutzrecht kümmert sich (wie der Name schon sagt) nur um Immissionen; dementsprechend muss auch immer am Einwirkungsort gemessen werden. „Einführung ins Immissionsschutzrecht (I) – Emissionen“ weiterlesen

Die Top Ten für den März 2017

Falls noch jemand Zweifel hatte, wo er hier ist...
Falls noch jemand Zweifel hatte, wo er hier ist…
Ich freue mich über jedes Anliegen, mit dem Sie als Mandant zu mir kommen. Aber ich darf es theoretisch auch ablehnen, wie ich auf Anwaltsrecht-FAQ näher ausführe.

Vereinsvorstände sind manchmal amtsmüde. Ein Rücktritt ist selbstverständlich möglicher kann danach aber nicht mehr zurückgezogen werden. Mehr dazu auf Vereinsrecht-FAQ.

Einige Strafverteidiger haben sich für die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesprochen. Jura medial hat einige Hintergründe dazu erläutert. „Die Top Ten für den März 2017“ weiterlesen

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (III): Bewertung, Teil 2

person-840833_640In den letzten Tagen haben wir eine Kurzzusammenfassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und den ersten Teil einer kritischen Stellungnahme hierzu verfasst. Heute folgt der zweite Teil einer Bewertung des Vorhabens.

Überbewertung von Empfindlichkeiten

Unsere Kultur gibt schon jetzt die Freiheit immer mehr zu Gunsten von Befindlichkeiten auf. Dass man Bedrohung, Nötigung oder Anstiftung zu konkreten Straftaten nicht dulden muss, ist richtig. Es gibt aber kein Recht drauf, dass man nirgends Dinge sehen muss, die einem nicht gefallen. Und man kann auch die eigene Empfindlichkeit nicht immer höher schrauben und diese anderen Menschen aufzwingen. Widerspruch, Ablehnung, Beleidigung und sogar Hass gehören nun einmal zum Leben dazu. Als erwachsener Mensch muss man damit fertig werden. „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (III): Bewertung, Teil 2“ weiterlesen

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (II): Bewertung, Teil 1

paragraph-736864_640Gestern wurde hier eine kurze Zusammenfassung des geplanten Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) veröffentlicht. Heute wollen wir uns intensiver mit den einzelnen Vorschriften beschäftigen und erläutern, warum diese problematisch sind und das Gesetz daher in einer freiheitlichen Staatsordnung nichts verloren hat. Aufgrund des Umfangs wurde der Artikel in zwei Teile aufgeteilt, von denen der nächste morgen erst veröffentlicht wird.

Auswirkung auf viele Dienste

Das Gesetz wird nicht nur, was eigentlich der Sinn und Zweck ist, Inhalte auf Facebook, Twitter und Youtube betreffen. Wenngleich gerade diese Netzwerke, wohl aufgrund ihrer Popularität und Verbreitung, stets als Anlass dafür herangezogen wird, sind alle Plattformen, die ein Übermitteln oder Veröffentlichen von Inhalten erlauben, erfasst. Das dürfte damit – was das Justizministerium momentan noch bestreitet – auch für Messengerdienste und Bloganbieter gelten. Die Schwelle von zwei Millionen Anmeldungen aus Deutschland dürfte da schneller überschritten sein als man zunächst meint – es gibt bei all diesen Diensten zahllose „tote Accounts“, die irgendjemand irgendwann einmal angelegt und dann vergessen hat, die aber alle bei der Berechnung mitzählen. Auch Gaming-Plattformen könnten betroffen sein. „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (II): Bewertung, Teil 1“ weiterlesen

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (I): Kurzzusammenfassung

shield-107861_640Der Name allein ist schon ein Treppenwitz – Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Sollen damit Netzwerke durchgesetzt werden? Dabei haben sich die sozialen Netzwerke doch schon durchgesetzt, ganz ohne Gesetz. Oder sollen die Netzwerke eher durchsetzt werden? Also durch den Staat, durch durchsetzende Staatsdiener, die praktisch ihr eigenes Netzwerk im Netzwerk gründen?

Der Langname des Gesetzes klärt einiges: Es geht um das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken. Also nicht die Netzwerke selbst werden durch(ge)setzt, sondern das Recht. Sozusagen ein Netzwerkrechtsdurchsetzungsgesetz. Und dafür liegt nun ein Entwurf des Justizministeriums vor, das bekanntlich die grundgesetzlich festgesetzte Netzwerkrechtsdurchsetzungsgesetzeskompetenz besitzt.

Aber was steht nun in diesem Gesetz? „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (I): Kurzzusammenfassung“ weiterlesen

Die Top Ten für den Februar 2017

Zur Frage, wann eine berufstypische Handlung eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zu einer Straftat begründet, hat sich der BGH schon öfter geäußert. Auf urteilsbesprechungen.de wird ein Beschluss des fünften Senats hierzu thematisiert.

Auf Elternbeirat-Bayern geht es um die Wahlmodalitäten des Elternbeirats.

Wenn einem Anwalt nichts mehr einfällt, beruft er sich auf Treu und Glauben (§ 242 BGB). Eine besondere Rolle spielt dieses Rechtsinstitut bei Auskunftsansprüchen, für die es meist keine geschriebene Rechtsgrundlage gibt. Wann besteht ein solcher Auskunftsanspruch und welche Varianten gibt es dazu? „Die Top Ten für den Februar 2017“ weiterlesen

Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren – ein unterschätztes Recht

Beteiligte eines behördlichen Verfahrens haben das Recht, die Akten des Amts einzusehen. Leider wird davon noch viel zu selten Gebrauch gemacht.

Im Verwaltungsverfahren besteht ein Recht des Beteiligten darauf, die Akten der Behörde in seinem Fall einzusehen. Dies ermöglicht es, nachzuvollziehen, welchen Kenntnisstand die Behörde hatte und aus welchen Gründen sie zu einer Entscheidung gelangt ist. Dieses Wissen erlaubt es dem Bürger dann, darauf zu reagieren und seine Sicht darzustellen. Für die Wahrnehmung der eigenen rechtlichen Interessen ist diese „Waffengleichheit“ oft unabdingbar.

Weiter auf Das Recht auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren von Thomas Hummel via anwalt.de

Die Top Ten für den Januar 2017

Im Verein braucht es einen Schriftführer – dieser oftmals unterschätzte Posten genießt aber ein hohes Vertrauen und hat wichtige Aufgaben.

Bei Verkehrsrecht-FAQ ging es darum, ob die Verkehrsrechtsschutzversicherung auch die Kosten eines Bußgeldverfahrens nach einem Verkehrsunfall trägt.

War die DDR ein Einparteienstaat, in dem es nur die SED gab? Diese Frage beleuchtet rechtshistorie.de. „Die Top Ten für den Januar 2017“ weiterlesen

Artikel zur Prüfungsanfechtung

Wer mit der Bewertung seiner Prüfung nicht zufrieden ist, kann diese selbstverständlich anfechten. Die meisten Prüfungsordnungen sehen dafür zum einen ein Nachprüfungsverfahren durch die schon einmal damit befassten Korrektoren als auch eine gerichtliche Klageerhebung vor.

In beiden Fällen müssen jedoch juristische Besonderheiten beachtet werden, damit die Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat.

Ich habe mich auf dem Portal 123recht.net mit der richtigen Vorgehensweise dafür auseinandergesetzt: So funktioniert eine Prüfungsanfechtung.