Die Top Ten für den Februar 2017

Zur Frage, wann eine berufstypische Handlung eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zu einer Straftat begründet, hat sich der BGH schon öfter geäußert. Auf urteilsbesprechungen.de wird ein Beschluss des fünften Senats hierzu thematisiert.

Auf Elternbeirat-Bayern geht es um die Wahlmodalitäten des Elternbeirats.

Wenn einem Anwalt nichts mehr einfällt, beruft er sich auf Treu und Glauben (§ 242 BGB). Eine besondere Rolle spielt dieses Rechtsinstitut bei Auskunftsansprüchen, für die es meist keine geschriebene Rechtsgrundlage gibt. Wann besteht ein solcher Auskunftsanspruch und welche Varianten gibt es dazu?

Im Arbeitsrecht sind Kündigungsfristen von besonderer Bedeutung. Hierzu wurden im Februar einige Fragen beantwortet:
Sind Arbeitszeiten vor dem Alter von 25 zu brücksichtigen?
Kann der Arbeitsvertrag die gesetzlichen Kündigungsfrist verkürzen?
Kann der Tarifvertrag die gesetzlichen Kündigungsfrist verkürzen?

Auf Mietrecht-FAQ ging es um den Eigenbedarf. Dieser stellt einen Kündigungsgrund dar, wenn man die Wohnung selbst oder für Angehörige benötigt. Wie ist das nun, wenn es „nur“ um gute Freunde geht?

Die Vertragsfreiheit ist einer der Grundpfeiler des Zivilrechts. Im Sachenrecht gilt dies aber nur sehr eingeschränkt.

Eignung, Erforderlichkeit, Angemessenheit – diese Voraussetzungen muss eine staatliche Maßnahme erfüllen, um einen Eingriff in Grundrechte rechtfertigen zu können.

Das Europarecht ist voll von Grundsatzurteilen des EuGH. Eine davon ist die sog. Süderdithmatschen-Entscheidung.

Wer einen anderen dazu benutzt, eine Straftat zu begehen, ist ein sog. mittelbarer Täter. Eine Sonderkonstellation dazu ist die des „Täters hinter dem Täter“. Strafrecht-FAQ erläutert, wie dieser Fall zu behandeln ist.

Auf Opfer-Notruf geht es um das Adhäsionsverfahren, bei dem ein zivilrechtlicher Schmerzensgeldanspruch im Strafverfahren mitentschieden wird. Diese Adhäsionsverfahren sind jedoch selten und einen Anspruch auf das Verfahren hat ein Verletzter in der Praxis nicht.

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