Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers

Der Urlaub ist bekanntlich der schönste Teil der Arbeit. Und während viele Selbstständige und Freiberufler der Begriff nur vom Hörensagen kennen, ist der Urlaub des Arbeitnehmers gesetzlich unumstößlich verankert. Grundlage ist das „Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer“ (Bundesurlaubsgesetz, BUrlG).

Trotzdem (oder gerade deswegen) gibt es viele Mythen und Missverständnisse, was den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern angeht. Diese wollen wir heute zumindest etwas aufklären.

Zunächst beginnen wir mit den beiden Grundregeln des deutschen Urlaubsrechts: „Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers“ weiterlesen

Bauen im Außenbereich

Der Außenbereich sind die Grundstücke, die nicht innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen. Das ist also, grob gesagt, Wald und Wiese, Acker und Flur. Hier soll grundsätzlich nicht gebaut werden.

Nun ist es aber notwendig, auch diesen Bereich gelegentlich zu bebauen. Welche Vorhaben hier aber zulässig sind, wird hier aber sehr diffizil geregelt.

§ 35 des Baugesetzbuchs unterscheidet:

  • privilegierte Vorhaben (Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 8)
  • subsidiär privilegierte Vorhaben (Abs. 1 Nr. 4)
  • teilprivilegierte Vorhaben (Abs. 4)
  • nichtprivilegierte Vorhaben (Abs. 2)

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Alkohol als Entschuldigungsgrund? Vollrausch und actio libera in causa

Alkohol- oder auch drogenbedingte Unzurechnungsfähigkeit befreit nach dem StGB zumindest grundsätzlich von Strafbarkeit. Tatsächlich gibt es aber so viele Ausnahmen von dieser Regel, dass man dem Gesetz durch vorsätzliches Sichberauschen kaum entfliehen kann. Insbesondere drohen Strafbarkeiten aufgrund einer „actio libera in causa“ oder wegen Vollrauschs, der ein eigenes Delikt darstellt.

Das deutsche Strafrecht ist ein Schuldstrafrecht. Der Täter kann nur bestraft werden, wenn ihn eine persönliche Schuld an seiner Tat trifft. Während die Schuldfähigkeit bei erwachsenen Menschen die Regel ist und in normalen Prozessen keiner besonderen Erwähnung bedarf, muss sie bei leisesten Zweifeln daran positiv festgestellt werden. „Alkohol als Entschuldigungsgrund? Vollrausch und actio libera in causa“ weiterlesen

Ersatzzustellung an den Mitbewohner – oder: Warum die ZPO bei der WG-Auswahl helfen kann

postman-3066598_1920Fristen bestimmen mittlerweile ganz zentrale Teile des Zivilprozessrechts. Gerade hier wird nun großer Wert auf Beschleunigung gelegt, damit die Parteien möglichst bald ein rechtskräftiges Urteil in der Hand haben. Das bedeutet auch, dass man Prozesse nur deswegen verlieren kann, weil man eine Frist versäumt hat.

Um eine Frist berechnen zu können, muss in aller Regel zuvor irgendetwas zugestellt worden sein. So löst bspw. die Klagezustellung die zweiwöchige Frist für die Abgabe der Verteidigungsanzeige (§ 276 Abs. 1 ZPO) aus. Nachdem man das Urteil erhalten hat, kann man innerhalb eines Monats Berufung einlegen (§ 517). Und im Wechselprozess müssen zwischen Ladung und Verhandlung mindestens 24 Stunden liegen (§ 604 Abs. 2). „Ersatzzustellung an den Mitbewohner – oder: Warum die ZPO bei der WG-Auswahl helfen kann“ weiterlesen

Aufgabenstellungen im Zweiten Staatsexamen

Im Zweiten Staatsexamen sind in aller Regel praxistaugliche Arbeiten abzuliefern. Die aus dem ersten Examen bekannten Gutachten kommen zwar immer noch vor, sind aber bedeutend seltener. Stattdessen dominieren nun Entscheidungen des Gerichts und Schriftsätze an das Gericht. Anhand der Angaben aus den offiziellen Jahresberichten des Landesjustizprüfungsamts haben wir eine Übersicht über die letzten acht Jahre (also 16 Examenstermine) erstellt.

Dabei ist zu beachten, dass die Aufgabenbeschreibungen nicht nach Fächern getrennt wurden und sich die Zuordnung teilweise nur logisch erschließt. Zudem wurden anscheinend vereinzelte Klausuren in mehreren Kategorien eingeordnet (z.B. Schriftsatz und Gutachten). „Aufgabenstellungen im Zweiten Staatsexamen“ weiterlesen

Das Problem der Inzahlunggabe

Beim Autokauf ist die Inzahlunggabe des Altwagens gängige Praxis. Wenngleich sich die früheren Steuervorteile heute weitestgehend verflüchtigt haben, gibt es dennoch einige subjektive Gründe dafür, beim Kauf eines neuen Pkw den alten „dranzugeben“.

Zum einen fühlen sich Privatleute oft mit dem Gebrauchtwagenmarkt und seinen Gepflogenheiten überfordert. Sie wissen nicht genau. wo sie den Wagen am besten loswerden, wie sie den Vertrag gestalten müssen, wie sie ihre Haftung ausschließen usw. Daher gibt man den Wagen lieber dem Autohändler seines Vertrauens, der wird einen schon nicht über den Tisch ziehen. „Das Problem der Inzahlunggabe“ weiterlesen

Die Problematik der Abnahme beim Werkvertrag

Bei einem Werkvertrag (§ 631 BGB) wird, wie der Name schon sagt, ein Werk gefordert. Ein Werk ist ein bestimmter Erfolg, der Kunde zahlt also nur für das vertraglich festgesetzte Ergebnis. Das können beispielsweise Handwerkerarbeiten sein, aber auch der Plan eines Architekten, die Beförderung mit Verkehrsmitteln, ein Sachverständigengutachten oder das Programmieren von Software.

Ohne Abnahme kein Werklohnanspruch

Der Werkvertrag ist selbstverständlich in aller Regel entgeltlich, das sagt schon § 632, ist normalerweise aber auch im Vertrag selbst vereinbart. Etwas ungewöhnlich geregelt ist dagegen die Frage, wann der Unternehmer seine Entlohnung verlangen kann. § 641 Abs. 1 BGB sagt, dass die Vergütung bei der Abnahme fällig wird. Abnahme ist laut einer dieser herrlichen zivilrechtlichen Definitionen die „körperliche Entgegennahme des Werks als im Wesentlichen vertragsgemäß“. Der Kunde schaut sich das fertige Werk also an, sagt „Ja, passt“ und erst dann bekommt der Unternehmer sein Geld. „Die Problematik der Abnahme beim Werkvertrag“ weiterlesen

Die Zustellungsgesetze im bayerischen Verwaltungsrecht

Die Frage des jeweils für Zustellungen im Verwaltungsrecht anwendbaren Gesetzes ist höchst unübersichtlich und nicht immer einfach zu klären. Insgesamt muss man sagen, dass diese Vorschriften aber relativ wenig praktische Bedeutung besitzen, da fast alle Behörden – aufgrund ihrer Erfahrung beim Erlassen zahlreicher Bescheide – korrekt zustellen. Und sogar, wenn der Bürger Formfehler geltend machen kann, nützt ihm dies in aller Regel nicht viel, da der Verwaltungsakt dann eben inhaltlich identisch und formell korrigiert erneut erlassen wird. Insofern ist es meist deutlich produktiver, gegen den Inhalt einer behördlichen Verfügung vorzugehen.

Die Unterschiede in den Anwendungsbereichen von VwZG, VwZVG, AO und sogar ZPO erklären wir auf verwaltungsrecht-faq.de.

Die Kündigungsarten im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gibt es unterschiedliche Arten, den Arbeitsvertrag zu beenden.

Sofern das Kündigungsschutzgesetz gilt, schränkt dieses die allgemeine zivilrechtliche Kündigungsmöglichkeit des § 620 Abs. 2 BGB erheblich ein. Demnach ist eine Kündigung unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 1 KSchG). Wann sie sozial gerechtfertigt ist, erklärt im Wesentlichen Abs. 2 der Vorschrift. Demnach muss die Kündigung verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt sein.

Verhaltensbedingte Kündigung

Bei der verhaltensbedingten Kündigung steht – wie der Name sagt – ein Verhalten des Arbeitnehmers im Mittelpunkt. „Die Kündigungsarten im Arbeitsrecht“ weiterlesen

Wie man Grundstückseigentümer wird

Wie man das Eigentum an einem Grundstück erwirbt, darüber hat man auch als Laie gewisse Vorstellungen: Man schließt einen Kaufvertrag ab und dann wird man als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Und damit das auch so funktioniert, muss man zum Notar gehen. Im Groben ist das auch durchaus richtig, allerdings gibt es noch einige Feinheiten.

Darum also Schritt für Schritt:

1. Kaufvertrag

In aller Regel ist Grundlage des ganzen Geschäfts ein Kaufvertrag. „Wie man Grundstückseigentümer wird“ weiterlesen