Notwehr (V) – Warum wird da überhaupt ermittelt?

gun-937682_640Immer wieder werden in den Medien Fälle geschildert, in denen sich das Opfer einer Straftat gewehrt und unter Umständen dem Täter auch Verletzungen beigebracht hat. Der Abschlusssatz solcher Artikel lautet dann häufig „Die Polizei ermittelt nun wegen Körperverletzung“ – und zwar gegen das Opfer. Der kleine Bruder dieses Satzes ist die juristisch ziemlich unsinnige, aber gleichbedeutend gemeinte Aussage „Ihr/ihm droht nun eine Anzeige wegen Körperverletzung“.

Häufig Unverständnis bei Beobachtern

Häufig drücken Leser des Artikels – sei es nun in sozialen Netzwerken oder in den Kommentarsektionen der Presse selbst – dann ihr Unverständnis darüber aus, dass hier überhaupt ermittelt wird. „Notwehr (V) – Warum wird da überhaupt ermittelt?“ weiterlesen

Verfassungsrechtsbehelfe des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung

Die Verfassungsbeschwerde ist wohl einer der Rechtsbehelfe, der auch den meisten Normalbürgern ein Begriff sein dürfte. Dabei stellt sich in Bayern die Frage, welches von mehreren Verfahren überhaupt zur Verfügung steht und wie sich die jeweiligen Erfolgsaussichten darstellen.

Grundsätzlich sind neben der Bundes-Verfassungsbeschwerde noch zwei unterschiedliche Klagearten nach bayerischem Recht möglich: Die Landes-Verfassungsbeschwerde und die Popularklage.

Diese Rechtsbehelfe stehen grundsätzlich unverbunden und gleichwertig nebeneinander. Weder binden sich die Urteile gegenseitig noch schließt die Klageerhebung im einen Verfahren das andere aus. Allerdings sind die Arten des Rechtsschutzes, den man jeweils erlangen kann, durchaus unterschiedlich, wie nachfolgende Kurzübersicht zeigt. „Verfassungsrechtsbehelfe des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung“ weiterlesen

Das Finanzierungsleasing zwischen Geschäftsleuten

Geleast werden kann heute fast alles. Im Geschäftsverkehr unter ausschließlicher Beteiligung von Unternehmen und Selbstständigen (und nur um diesen soll es hier gehen) ist das Leasen mittlerweile fast schon die Regel. Hauptsächlich sind es Autos, aber auch Maschinen und sogar Software werden immer häufiger geleast. Dabei werden unter „Leasing“ durchaus verschiedene vertragliche Konstruktionen verstanden.

Rein funktional ist der Leasingvertrag nichts anderes als ein Kaufvertrag: Der Käufer braucht eine Ware und erwirbt sie vom Verkäufer. Das einzige Problem ist die Finanzierung. Der Käufer hat häufig nicht die Mittel, um den gesamten Kaufpreis sofort aufzubringen. Der Verkäufer möchte sich auf eine Ratenzahlung nicht einlassen, denn das ist ihm zu kompliziert; er müsste die Kreditwürdigkeit des Käufer prüfen, sich für den Fall der Nichtzahlung absichern, den Zahlungseingang überwachen, Zinsen berechnen, notfalls die gerichtliche Geltendmachung einleiten usw. Der Käufer hingegen braucht die Sache – insbesondere im geschäftlichen Bereich – möglichst sofort, zumal er den Kauf häufig auch dadurch refinanziert, dass er bspw. mit der Maschine selbst Waren herstellt. Warten und sparen ist also keine Möglichkeit. „Das Finanzierungsleasing zwischen Geschäftsleuten“ weiterlesen

Abschleppen von Falschparkern: Das Münchner Modell

Abschleppen vom Schreibtisch aus: Das Münchner Modell ist nicht unumstritten, aber mittlerweile auch über die Landeshauptstadt hinaus gängige Praxis. Polizeirechtlich ist es aber wohl unangreifbar.

http://bayerisches-polizeirecht.de/2015/12/das-abschleppen-von-falschparkern-i-grundlagen/

http://bayerisches-polizeirecht.de/2016/01/das-abschleppen-von-falschparkern-ii-das-muenchner-modell/

Notwehr (IV) – das Dilemma

attack-1840256_640Die von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen des Notwehrrechts machen es dem Angegriffen viel zu schwer, sich zu verteidigen, ohne sich strafbar zu machen. Vor allem Laien kann in einem akuten Ausnahmezustand nicht abverlangt werden, in kürzester Zeit umfangreiche juristische Überlegungen anzustellen. Es ist Aufgabe der Politik, sich um eine Neufassung der Notwehrtatbestände zu kümmern, die der Ausnahmesituation des Opfers Rechnung tragen.

Das Notwehrrecht des deutschen StGB ist, wie wir im Rahmen dieser Reihe schon festgestellt haben, ziemlich weitgehend. § 32 Abs. 2 StGB besagt:

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wenn mich jemand angreift, darf ich mit wehren. Das ist klar, das ist präzise. Jeder Angriff reicht, jede Verteidigung ist zulässig. Keine Relativierung, keine Güterabwägung, kein Ausschluss besonders gewalttätiger Gegenwehr. „Notwehr (IV) – das Dilemma“ weiterlesen

Ein frohes neues (Steuer-) Jahr!

Seit heute schreiben wir ein neues Jahr. Zumindest in steuerlicher Hinsicht.

Es gibt ja bekanntlich verschiedene Rechtsgebiete, im Wesentlichen das Zivilrecht, das Strafrecht und das öffentliche Recht. Aber das einzige wirklich bedeutende Recht in diesem Land ist das Steuerrecht. Ohne Steuern gäbe es diese ganze wunderbare Welt, in der wir leben und die wir so liebgewonnen haben, nicht: Wir hätten keine Subventionen für Wind- und Atomkraft, es gäbe keine Behörden, die uns dieses und jenes genehmigen oder verbieten, und niemand könnte sich darum kümmern können, in welcher Farbe wir unsere Häuser anmalen.

Und in eben diesem Steuerrecht beginnt nun ein neues Jahr. Zumindest beginnt es definitiv heute. Denn in anderer Hinsicht hat es natürlich auch schon am 1. Januar begonnen. Oder am 22. Dezember. „Ein frohes neues (Steuer-) Jahr!“ weiterlesen

Die Kölner Silvesternacht – keine Bagatellkriminalität

Von der Beleidigung über Landfriedensbruch und Diebstahl bis hin zur schweren sexuellen Nötigung – die Delikte, die in der Silvesternacht in Köln begangen worden sein könnten, führen quer durch das Strafgesetzbuch. Auch, wenn es noch keine gesicherten Informationen über den genauen Hergang gibt, steht doch eines fest: Bagatellkriminalität ist das nicht mehr.

Noch immer ist nicht klar, was in der Nacht vom 31. Dezember 2015 auf den 1. Januar 2016 in der Kölner Innenstadt eigentlich passiert ist. Die Berichte über Anzahl, Hintergrund und Motivation der Täter sowie über die Art der begangenen Straftaten sind noch sehr unsicher. Demgegenüber gibt es aber bereits zahlreiche Forderungen, Schuldzuweisungen, politische Instrumentalisierungen und juristische Einschätzungen des Ganzen. „Die Kölner Silvesternacht – keine Bagatellkriminalität“ weiterlesen

Anmerkungen zu BayVGH, 11.11.2013, 4 B 13.1135 (Zulassung zum Augsburger Christkindlesmarkt)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof musste sich damit auseinandersetzen, ob die Nichtzulassung eines Crepes-Stands auf dem Augsburger Christkindlesmarkt rechtswidrig war. Er entschied, dass aus dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr auch eine gerichtliche Entscheidung über mittlerweile nicht mehr aktuelle Vergabekriterien verlangt werden könne. In der Sache sah das Gericht die Rechtswidrigkeit schon darin begründet, dass das Verfahren nicht transparent durchgeführt wurde, da nicht ersichtlich war, welche Erkenntnisse die Verwaltung zugrunde gelegt hatte.

Die komplette Urteilsbesprechung finden Sie auf unsere Partnerseite www.bayerisches-kommunalrecht.de.

BayVGH, 11.11.2013, 4 B 13.1135

Heute ein weihnachtliches Urteil – es ging um die Zulassung als Standbetreiber zum Augsburger Christkindlesmarkt. Eine ausführliche Besprechung erfolgt morgen.

Leitsatz:

1. Die Beurteilung von Bewerbungen um Standplätze auf einem Weihnachtsmarkt beruht nicht mehr auf einer hinreichenden objektiven Tatsachenbasis, wenn bei der Bewerberauswahl nicht nur auf Angaben in den Bewerbungen, sondern in erheblichem Umfang auch auf Verwaltungswissen eines Behördenmitarbeiters zurückgegriffen wird, das in Bezug auf den künftigen Weihnachtsmarkt weder verifiziert noch in den Akten dokumentiert ist. (amtlicher Leitsatz) „BayVGH, 11.11.2013, 4 B 13.1135“ weiterlesen

Notwehr (III) – Einzelfragen

Wie wird das Notwehrrecht begründet?

Das Recht auf Notwehr wird sowohl individualrechtlich als auch sozialrechtlich begründet: Der Angegriffene muss sich verteidigen dürfen, um seine Rechtsgüter zu erhalten. Andererseits soll auch die Rechtsordnung als solche vor Angriffen geschützt werden.

Was ist ein Angriff im Sinne des § 32?

Angriff ist jede von einem Menschen unmittelbare drohende Verletzung einer rechtlich geschützten Interesses. Ein Angriff kann auch fahrlässig oder schuldlos begangen werden.
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