Ein unbefugtes Betreten der vermieteten Wohnung durch den Vermieter kann ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mieters sein – aber erst nach einer Abmahnung. Das Urteil des Landgerichts Bonn erläutert unsere Partnerseite „Ver-/Mieter-Notruf“.
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Ein unbefugtes Betreten der vermieteten Wohnung durch den Vermieter kann ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mieters sein – aber erst nach einer Abmahnung. Das Urteil des Landgerichts Bonn erläutert unsere Partnerseite „Ver-/Mieter-Notruf“.