Die Rundfunkanstalten haben nach zahlreichen Medienberichten angekündigt, künftig auf die Erzwingungshaft gegen säumige Beitragsschuldner zu verzichten. Was steckt hinter dieser Ankündigung? Und ist das der Anfang vom Ende der Gebührenpflicht?
Um welche Art der Haft geht es?
Die Haft, die hier verhängt werden kann, ist nicht etwa eine Freiheitsstrafe wegen Nichtbezahlens der Gebühr. Vielmehr dient die Erzwingungshaft gemäß § 802g ZPO dazu, Druck auf den säumigen Zahler auszuüben, damit er die sogenannte Vermögensauskunft (§ 802c ZPO; früher: Eidesstattliche Versicherung, noch früher: Offenbarungseid) abgibt. Diese Vermögensauskunft soll das Hab und Gut des Schuldners detailliert darlegen, damit der Gerichtsvollzieher entscheiden kann, welche Vermögenspositionen es gibt, in die er vollstrecken kann.
Muss man die Rundfunkgebühr damit nicht mehr zahlen?
Doch, an der Zahlungspflicht ändert sich nichts, diese steht nach wie vor im Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Nur kann diese Zahlungspflicht dann nicht mehr zur Erzwingungshaft führen, weil die Landesrundfunkanstalt als Gläubiger diese Maßnahme nicht mehr beantragen wird.
Wie kommt die „GEZ“ dann an ihr Geld?
Die normalen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Sachpfändung (§ 808 ZPO), Verwertung von Wertpapieren (§§ 821 und 822), Überweisung einer Geldforderung (§§ 835 und 836) usw. stehen natürlich weiterhin zur Verfügung.
Wozu braucht es dann noch die Erzwingungshaft?
Die Vermögensauskunft und die zu ihrer Durchsetzung angedrohte Erzwingungshaft dienen nur dazu, verborgene Vermögenswerte zu finden. Wenn der Schuldner also ein geheimes Bankkonto auf den Cayman Islands hat oder jeden Monat 10.000 Euro verdient, dann muss er das angeben, wenn er sich nicht strafbar machen will.
Bei den meisten Menschen ist diese Maßnahme aber gar nicht notwendig. Man findet auch anderweitig heraus, ob sie ein Auto haben. Ihre (einzige) Kontoverbindung kennt der Gerichtsvollzieher vielleicht ohnehin schon. Teure Einrichtungsgegenstände in der Wohnung sieht man durch einen einfachen Blick. Und wer Sozialleistungen bezieht, hat seine Verhältnisse schon bei der Antragstellung offenlegen müssen und dabei angegeben, dass er nichts Verwertbares besitzt – wer hingegen die Sozialbehörden insoweit betrogen hat, wird auch gegenüber dem Gerichtsvollzieher nicht die Wahrheit sagen.
Warum kündigt der Beitragsservice trotzdem extra an, dass er auf die Erzwingungshaft verzichten will?
Das ist wohl eine Reaktion auf den bislang einzigen Fall, in dem wegen Rundfunkbeitragsforderungen die Erzwingungshaft beantragt und vollstreckt wurde. Nachdem Sieglinde Baumert aus Chemnitz wegen einer relativ geringen Gebührenschuld von knapp 200 Euro zwei Monate im Gefängnis saß, wurde der MDR massiv kritisiert.
Dieses Image kann der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht brauchen, zumal mittlerweile immer mehr diskutiert wird, ob die Gebührenpflicht für den Staatsrundfunk überhaupt nicht zeitgemäß ist.