Das Landshuter Landgericht hat eine Mutter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt, weil sie ihrem Freund ihre Tochter in den Jahren 2006 und 2007 für sexuellen Missbrauch „zur Verfügung gestellt“ hat. Konkret hatte sie die damals Sechs- bis Siebenjährige auch mit Baldrian betäubt und war sogar damit einverstanden, dass ihr Freund den Geschlechtsverkehr mit der Tochter vollzieht.
Das milde Urteil ist – so die Berichte vom Verfahren – hauptsächlich auf folgende Gesichtspunkte zurückführen:
- Die Verurteilte war nach ihrer Scheidung in einer labilen Situation.
- Sie wurde von ihrem Freund manipuliert und gedrängt.
- Die Tochter hat von den Taten unmittelbar wenig mitbekommen.
- Die Taten liegen bereits Jahre zurück.
- Sie hat ein umfassendes Geständnis abgelegt und ist einen „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft eingegangen.
Häufig enden die Berichte auf dieser Seite damit, dass ein juristischer Vorgang in den Medien völlig verkürzt dargestellt worden ist und die Entscheidung rechtlich betrachtet durchaus richtig ist.
In diesem Fall fällt es aber sehr schwer, zu einem solchen Resümee zu gelangen. Die sicher vorhandenen entlastenden Gesichtspunkte bleiben hinter der immensen Schuld, die die Angeklagte hier auf sich geladen hat, weit zurück. Die eigene Tochter gewissermaßen als Ware oder als Dienstleistung zur Verfügung zu stellen, steht auf einer moralischen Stufe, für die es praktisch keine Worte mehr gibt. Auch das Strafrecht ist hierfür nicht blind und sieht normalerweise langjährige Freiheitsstrafen dafür vor.
Dass es hier bei 21 Monaten, noch dazu auf Bewährung geblieben ist, ist schon ein außergewöhnlich mildes Urteil, das kaum zu erklären ist.