Artikel zur Prüfungsanfechtung

Wer mit der Bewertung seiner Prüfung nicht zufrieden ist, kann diese selbstverständlich anfechten. Die meisten Prüfungsordnungen sehen dafür zum einen ein Nachprüfungsverfahren durch die schon einmal damit befassten Korrektoren als auch eine gerichtliche Klageerhebung vor.

In beiden Fällen müssen jedoch juristische Besonderheiten beachtet werden, damit die Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat.

Ich habe mich auf dem Portal 123recht.net mit der richtigen Vorgehensweise dafür auseinandergesetzt: So funktioniert eine Prüfungsanfechtung.

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