Steuernachlässe für Behinderte

wheelchair-749985_640Das Steuerrecht ist ein grundsätzlich unübersichtliches Kapitel. Es gibt eine gewisse Dogmatik, die eher leicht zu verstehen ist, die aber durch zahlreiche Ausnahmen und Sonderfälle immer wieder durchbrochen wird. Das Bemühen, in jedem Einzelfall so etwas wie „Gerechtigkeit“ herzustellen hat zu einer kaum noch übersehbaren Zahl von Spezialregelungen sowohl in den Steuergesetzen als auch in begleitenden Ministeriumsrundschreiben geführt.

Ein sehr sensibles Thema ist dabei die steuerliche Behandlung von Menschen mit Behinderungen. Für diese gibt es zahlreiche Freibeträge und Absetzmöglichkeiten – die aber nichts mit Sozialleistungen oder milden Gaben zu tun haben, sondern die tatsächlich steuerliche Leistungsfähigkeit darstellen sollen.

Auf steuerrecht-faq.de stellen wir in einem längeren Artikel die wichtigsten Regelungen dar. Insbesondere geht es um folgende Themen:

  • Feststellung der Behinderung
  • Allgemeiner Pauschbetrag
  • Pauschbetrag als elektronisches Lohnsteuermerkmal
  • Übertragung des Pauschbetrags
  • Außergewöhnliche Belastungen, unter anderem
    • Schulgeld
    • Privatfahrten
    • Wohnungsumbau
    • Heimunterbringung
  • berufliche Fahrtkosten
  • Kosten einer Haushaltshilfe
  • Pflege-Pauschbetrag
  • Umsatzsteuerbefreiung bei Blindheit
  • Erbschaft- und Schenkungssteuerbefreiung
  • Verfügung über Bausparverträge

Lesen Sie hier weiter: Welche Steuervorteile können Behinderte in Anspruch nehmen?

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