Die fünfte Folge unserer Artikelreihe zu schlechter juristischer Argumentation. Alle Artikel, auch die künftigen, finden Sie unter dem gleichnamigen Schlagwort.
16. Denken Sie nichts zuende
So gibt es die – zugegebenermaßen ziemlich sympathische – Theorie, dass die Finanzgerichte die Verankerung der Steuerpflicht für die meisten bedeutenden Steuerarten wie Einkommen- und Umsatzsteuer für verfassungswidrig halten würden. Wenn dem aber so wäre und man sich auf die Gerichte beruft, müssten diese doch jeden Steuerbescheid aufheben.
Dass dem nicht so ist, zeigt schon ein flüchtiger Blick in die Entscheidungssammlungen der Gerichte: Der Bundesfinanzhof hat seine Tätigkeit keineswegs eingestellt und das Bundesverfassungsgericht fällt weiterhin munter Urteile, in denen es um einzelne steuerrechtliche Fragen, aber in keiner Hinsicht um die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit geht.
17. Vermischen Sie Gerichte
Zugegeben, das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht klingen schon sehr ähnlich. Der einzige Unterschied besteht in „fass“ bzw. „walt“. Die kann man verwechseln und ein Versprecher oder Verschreiber in der Hinsicht ist auch vielen Juristen schon passiert.
Übrigens: Das Bundesverfassungsgericht wird mit BVerfG abgekürzt, das Bundesverwaltungsgericht mit BVerwG. Ein BVG gibt es nicht.
18. Kümmern Sie sich nicht um Zuständigkeiten
Gerichte dem Namen nach zu verwechseln, kann ja noch passieren. Deutlich schlimmer ist es, wenn man die funktionalen Unterschiede zwischen den Gerichten nicht kennt und dann bspw. ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nimmt und behauptet, dieses habe etwas zur Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen gesagt. Oder ein Finanzgericht habe sich zu zivilrechtlichen Fragen geäußert. Oder ein Landgericht habe in einer Strafsache ein Grundsatzurteil zum Sozialgesetzbuch gefällt.
Es kommt freilich vor, dass Gerichte auch einmal außerhalb ihrer eigentlichen Kompetenz eine bestimmte Vorfrage klären müssen. Aber das ist eher selten und taugt dann in der Regel höchstens als Präzedenzfall für das Fachrecht, in dem das Gericht tatsächlich angesiedelt ist.
19. Wiederholung ersetzt Argumente
Wenn Sie zu Ihrem Leidwesen feststellen, dass die Gegenseite Argumente bringt, stehen Sie vor einem Dilemma. Denn wenn Sie ausreichend schlechte argumentiert haben, bringt die andere Seite häufig ein paar Gesetzestexte daher, die Sie noch nie gehört haben. Da Sie nicht nur schlecht argumentiert, sondern auch schlecht recherchiert haben, sind Ihnen diese bisher noch nicht untergekommen. Eigentlich müssten Sie sich nun in die Materie einlesen und sich näher erkundigen, vielleicht sogar mit Fachliteratur. Aber das ist anstrengend und möglicherweise nicht zielführend, da das Ihre Haltung nicht unbedingt stützt.
Also machen wir’s anders: Wiederholen Sie einfach nochmal, was Sie schon gesagt haben. Entweder wortwörtlich (Copy & paste ist so herrlich einfach) oder ein bisschen umformuliert, um Variationsfähigkeit zu zeigen. Damit sind die Gegenargumente entwertet worden, denn nun haben Sie wieder das letzte Wort und damit sind die anderen gefordert, Ihnen etwas entgegenzuhalten.
Mehr noch, höchstwahrscheinlich verliert nun der eine oder andere Diskutant die Lust, sich mit Ihren Ausführungen auseinanderzusetzen. Einen solchen Gegner haben Sie damit bezwungen.