Ulvi K.*, vor neun Jahren als Mörder im „Fall Peggy“ verurteilt, ist heute im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen worden. Neben der sich aufdrängenden Frage, wer nun tatsächlich der Mörder ist, sind aber auch noch andere Dinge zu interessant:
- Welchen Beweiswert hat eigentlich ein Geständnis?
- Wie kann es sein, dass ein geistig Behinderter lebenslänglich bekommt?
- Warum gelangt das eine Gericht zu einer Verurteilung, während das andere schon nach wenigen Stunden Verhandlung zu dem Schluss kommt, dass „kein einziger Sachbeweis“ vorliegt?
Diesen Fragen werden wir uns in den nächsten Tagen widmen.
* Der volle Name wird in den Medien in schönem Wechsel mit der Abkürzung genannt, sodass er mittlerweile sich kein Geheimnis mehr ist. Wir begnügen uns trotzdem damit, die Abkürzung zu verwenden.