Ein Zahnarzt in Bayern hatte seine Mitarbeiter angeblich zur Corona-Impfung aufgefordert und zugleich für den Fall der Weigerung eine Freistellung ohne Lohnzahlung angekündigt. Nach einem „Shitstorm“ im Internet gab es nun auch eine Strafanzeige gegen ihn wegen Nötigung. Die zuständige Staatsanwaltschaft prüft die Vorgänge nun und wird wohl irgendwann zu einer Entscheidung kommen.
Interessant ist aber, dass der „Stern“ die rechtliche Prüfung anscheinend schon abgeschlossen hat:
Die Forderung des bayerischen Zahnarztes ist ohnehin rechtswidrig. Er kann seine Mitarbeiter nicht zur Impfung zwingen. Dafür bräuchte es eine Impfpflicht, sagte Verdi-Sprecher Hans Sterr dem Bayerischen Rundfunk. Er dürfe seinen Mitarbeitern auch nicht mit Konsequenzen drohen.
Ob etwas „ohnehin rechtswidrig“ ist, entscheiden aber weder Journalisten noch Gewerkschafter, sondern Gerichte. In diesem Fall kann man davon ausgehen, dass die arbeitsrechtliche Frage nach einer Verpflichtung zur Impfung durch das Bundesarbeitsgericht geklärt werden muss. Und zwar sicher nicht einheitlich, sondern je nach Branche, genauem Tätigkeitsbereich und anderen Rahmenumständen.
Bis dahin ist diese Rechtsfrage schlicht und ergreifend ungeklärt. Arbeitsrechtlich spricht einiges dafür, dass man in einem laufenden Arbeitsvertrag nicht einfach neue Pflichten aufstellen und bei Nichtbefolgung sofort den Lohn streichen kann. Ob eine Impfung, sofern sie für den Betroffenen möglich ist, vielleicht eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis ist, wird die Rechtsprechung klären müssen.
Denkbar wäre auch eine personenbedingte Kündigung, wenn sich ein Arbeitnehmer partout nicht impfen lassen will, der Arbeitgeber ihn dann aber aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht mehr so einsetzen kann wie gedacht – oder auch, weil er das Patienten nicht erklären kann, warum einer seiner Mitarbeiter nicht geimpft ist. All das hängt aber durchaus davon ab, wie schnell sich Impfungen hierzulande verbreiten werden.
Bis das durchentschieden ist, ist die Aussage des Verdi-Funktionärs (bzw. das Zitat, das ihm hier in den Mund gelegt wird) schlicht unredlich. Niemand kann jetzt in dieser Beziehung schon sagen, was rechtmäßig und was rechtswidrig ist. Si tacuisses.