Seit mittlerweile zwölf Monaten gibt es die verschiedenen Corona-Maßnahmen. In deren Rahmen werden unsere Grundrechte so weitgehend und so intensiv eingeschränkt wie niemals zuvor in der Bundesrepublik.
Gerechtfertigt wird dies mit dem Schutz der Gesamtbevölkerung vor einer ernsten Erkrankung mit „CoViD-19“. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Einschränkungen ist also die Gefahr, dass man eine andere Person mit dem Virus infizieren und damit an ihrer Gesundheit schädigen kann.
Wenn diese Gefahr nachweislich nicht besteht, dann sind die Grundrechtseinschränkungen nicht gerechtfertigt. Das wäre also bspw. dann der Fall, wenn man nach einer Impfung mit absoluter Sicherheit niemanden mehr anstecken könnte. Wenn das bewiesen wäre, dürfte der Staat die Grundrechte dieser Person nicht mehr einschränken.
Würde eine Impfung dagegen dazu führen, dass man zwar nicht mehr selbst erkranken, aber sehr wohl das Virus ungehindert weitergeben könnte, dann gäbe es keinen Anlass, die so geimpften Personen anders zu behandeln als Ungeimpfte, da die Gefahren die gleichen sind. Der Staat dürfte geimpfte Personen also gar nicht bevorzugen.
Nun liegt nach ersten Studien die Weitergabegefahr nach einer vollen Impfung mit mRNA-Impfstoffen wohl bei rund 10 %. Zu 90 % werden Infektionen anderer Personen also ausgeschlossen.
Klar ist, dass 90 % keine 100 % sind. Es bleibt ein (deutlich verringertes) Restrisiko der Virus-Weitergabe. Dieses Risiko ist aber nicht völlig marginal, sondern hat schon noch eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich.
Wenn 10 % Risiko verbleiben, gibt es wohl keinen Anspruch, aufgrund der Impfung von den Grundrechtseinschränkungen befreit zu werden. Umgekehrt ist aber eine Risikoverringerung um 90 % ein ausreichender Grund für eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften.
Das Ergebnis der ersten Studien ist also durchaus komfortabel für den Staat: Er kann die Einschränkungen nach einer Impfung lockern, muss es aber nicht.
Das weitere Vorgehen wird also vom politischen Willen und von der Opportunität abhängen.