Was ist eigentlich ein Völkerrechtler?

Völkerrecht ist eine sehr spezielle Rechtsmaterie.
Völkerrecht ist eine sehr spezielle Rechtsmaterie.
In den letzten Tagen hat eine juristische Profession endlich die Aufmerksamkeit bekommen, die sie verdient. Die halbe Republik hat sich Gedanken darüber gemacht, wer bzw. was eigentlich ein Völkerrechtler ist.

Strafrecht schützt Titel als „Völkerrechtler“ nicht

Fangen wir mal, für die Thematik nicht ganz ungewöhnlich, bei der Gesetzeslage an. Welche Selbstbetitelungen rechtlich geschützt sind, regelt § 132a StGB, der den Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen unter Strafe stellt. Dort aufgeführt ist die Bezeichnung als Rechtsanwalt, nicht aber die des Völkerrechtlers. Der Begriff „Völkerrechtler“ ist auch nicht „zum Verwechseln“ ähnlich mit dem des Rechtsanwalts. Und schließlich handelt es sich dabei auch nicht um einen akademischen Grad, einen Titel oder eine öffentliche Würde, da es keinen Studiengang namens „Völkerrecht“ gibt und die Bezeichnung „Völkerrechtler“ hierzulande nirgend verliehen wird.

Frau Baerbock macht sich also mit einiger Sicherheit nicht strafbar, wenn sie sich als Völkerrechtlerin bezeichnet. Falls man eine persönliche Aufrichtigkeit diesseits des Hauptmanns von Köpenick sein eigen nennen will, ist das aber nicht alles.

Zwei Semester in London

Was soll der Begriff denn aussagen? Ein Völkerrechtler ist doch ganz offensichtlich jemand, der sich im Völkerrecht umfassend auskennt.

Frau Baerbock ist nach allem, was man so hört und was sie derzeit behauptet, keine Volljuristin. Sie ist auch keine Diplom-Juristin. Dass sie trotzdem Völkerrechtlerin sein mag, verwundert da etwas. Es spricht einiges dafür, dass jemand, der sich als „-rechtler“ bezeichnet, den Eindruck erweckt, auch tatsächlich einen Abschluss aus dem Studienfach der Rechtswissenschaft zu haben.

Sie hat aber, was damals wohl möglich war, in den Jahren 2014 und 2015 mit einem politikwissenschaftlichen Anfängerabschluss (Vordiplom) zwei Semester an der LSE in London das studiert, was dort als „Public International Law“ bezeichnet wird. Das als „Völkerrecht“ zu übersetzen, ist zumindest nicht grob falsch. Es ist aber kein Jura-Studium. Es ist eher ein bisschen so als würde man zwar nicht Physik studieren, allerdings eine Klausur über Schwerkraft schreiben.

Völkerrecht ist komplex

Nun ist das Völkerrecht eine ganz spezielle Materie. Die Inhalte des Völkerrechts sind unüberschaubar, viele Rechtsgrundsätze sind ungeschrieben und die philosophischen und naturrechtlichen Querverbindungen sind mannigfaltig. Das Standardwerk für Studenten hat schon knapp 700 eng bedruckte Seiten. Dies tatsächlich auf einem Niveau zu beherrschen, mit dem man sich guten Gewissens als Völkerrechtler bezeichnen dürfte, ist zeitaufwendig und fordernd. Darum gibt es auf der ganzen Welt, wenn es hoch kommt, eine Handvoll echte Völkerrechtler.

Ich selbst veröffentliche seit einigen Jahren einen Podcast zum Völkerrecht, für den ich leider aktuell wenig Zeit finde, betreibe eine im Entstehen befindliche Informations-Homepage dazu, habe völkerrechtliche Vorträge gehalten und bearbeite zu ca. 15 % Mandate aus dem Bereich der Europäischen Menschenrechtskonvention, die nach herrschender Meinung auch zum Völkerrecht gehört. Und ich fände es vermessen, mich als Völkerrechtler zu bezeichnen.

Es reicht einfach nicht

Welche Beiträge hat nun Frau Baerbock zu dieser juristischen Königsdisziplin geleistet? Sie hat ein Jahr lang an einer Universität studiert, die nicht gerade für Völkerrecht bekannt ist. Im Rahmen eines Studiengangs von zehn Stunden pro Woche, der zwar auch echte völkerrechtliche Kurse beinhaltet, den man aber auch mit Prüfungen über die Rolle von Minderheiten oder über wirtschaftswissenschaftliche Betrachtungen absolvieren kann. Zu einem Ende gebracht wird das Ganze dann mit einer Abschlussarbeit von 10.000 Worten (zum Vergleich: dieser in ca. 50 Minuten heruntergetippte Text hier besteht aus ca. 640 Worten, entspricht also einem Fünfzehntel der dort notwendigen Abschlussarbeit).

War sie seitdem in irgendeiner Form im völkerrechtlichen Bereich tätig? Ich glaube, das hätte man mittlerweile schon erfahren. Aber nicht einmal auf dem Volksverpetzer-Blog, dessen Hauptaufgabe es seit einiger Zeit zu sein scheint, sich darüber zu beklagen, wie gemein doch alle Welt zu den armen Grünen ist, findet sich dazu etwas.

Frau Baerbock hat eben, falls ich nicht etwas Fundamentales übersehen oder falsch verstanden habe, vor gut 15 Jahren mal gemacht, was man in zwei Semestern so macht. Daran ist nichts Ehrenrühriges. Aber deswegen ist man bestimmt noch kein Völkerrechtler. Ansonsten wäre ich auch Steuerrechtler, US-Jurist, Experte für antikes Recht und Rechtssoziologe.

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